Neues Thema schreiben   Antworten     zurück Suche   Druckansicht  
Thema: Deutsches Reich Infla: Briefe der Inflationszeit 1.8.1916 - 5.5.1920
Das Thema hat 122 Beiträge:
Gehe zu Seite: 1 2 3   4   5 oder alle Beiträge zeigen
 
Postgeschichte Am: 03.09.2010 23:04:02 Gelesen: 152711# 73 @  
@ Baldersbrynd [#54]

Hallo Jørgen,

bei dem Kreisstempel "S.i.M. / 30" handelt es sich um einen Stempel der Auslandspostüberwachungsstelle Schwerin.

Gruß
Manfred
 
Baldersbrynd Am: 04.09.2010 09:30:56 Gelesen: 152668# 74 @  
@ Postgeschichte

Sehr vielen Dank für die Aufklärung, ich habe in vielen Jahren gefragt was das bedeutet und jetzt weißt ich das. Danke.

Hier ein Wertbrief aus Mannhein nach Aalborg in Dänemark, gesendet am 29.5.1917. Wert 1.000 Mark.

Briefporto für Brief zwischen 20-40 G = 30 Pf. Pflich-Einschreiben = 20 Pf. und Wertgebühr 8 Pf. je 240 Mark = 5 mal 8 Pf. = 40 Pf. zusammen 90 Pf.

Auf der Siegelseite ein Prüfungstempel "Deutsche Zahlungsmittel / Geprüft"

Schöne Grüße
Jørgen


 
BD Am: 05.09.2010 13:44:23 Gelesen: 152595# 75 @  
@ eisenhuf [#70]

Hallo, Hans-Dieter,

danke für das zeigen der späten Verwendung der 112. Habe auf allen Kaufseiten im Internet gesucht, es sind keine Belege mit der 111 oder 112 im Angebot, schon gar nicht in der Zeit bis 4.5.20. Erstaunlich!

Harald hat das Problem angesprochen, was soll man hier zeigen. Ich denke, man sollte es bei der Zeit der Themenübersicht 1.8.16 -4.5.20 belassen, obwohl das eigentlich wehtut, da die meisten Marken dieser Zeit noch Jahre zur Frankatur genutzt wurden. Aber wer soll dann noch etwas wiederfinden? Soeben habe ich auf einen winzigen Flohmarkt diese Karte für einen Euro erworben.



@ Baldersbrynd [#74]

Hallo Jørgen,

der Brief ist wunderbar, das beste ist der Geprüft-Stempel auf der Rückseite.

@ BD [#68]

Die untere Paketkarte bei dem Beitrag [#68] gehörte zu einem Paket bis 5 kg und das kostete 12 Mark Gebühr in die Schweiz. Es wurden viele Pakete an den selben Empfänger auf einmal aufgegeben, und darunter war eines, das 5,5 Kg wog!

Und da wurde aus dem Paket (ins Ausland!) ein Frachtstück, 500 gr. mehr - 16,90 Mark.



Beste Grüsse Bernd
 
muemmel Am: 05.09.2010 22:25:08 Gelesen: 152531# 76 @  
Salut,

zu später Stunde hier noch eine Drucksache vom 21.8.1918 von Weimar nach Stockholm, frankiert mit zwei Marken der 98:



Einen guten Start in die neue Woche wünscht
der Harald
 
wuerttemberger Am: 06.09.2010 12:29:36 Gelesen: 152490# 77 @  
Hallo,

hier habe ich einen nicht freigemachten Brief aus der Zeit. Bruchpfennige wurden dabei auf volle Pfennige aufgerundet.

Nicht freigemachte Briefe sind laut Reichpoststatistik von 1913 nicht häufig. Nur 1,7% der Briefe waren solche. Aufgehoben wurden wahrscheinlich deutlich weniger, als frankierte Briefe.


 
Lars Boettger Am: 06.09.2010 14:12:29 Gelesen: 152468# 78 @  
@ muemmel [#23]

Auslandsbriefe und -karten waren ja von der "Kriegssteuer" ausgenommen

Hm. Glaube ich nicht. Alle Briefe nach Luxemburg sind ab dem 01.08.1916 mit 15 Pfg. bzw. Postkarten mit 7 1/2 Pfg. freigemacht. Alle Briefe und Postkarten mit 10 Pfg. und 5 Pfg. wurden nachtaxiert. Ausserdem gab es in Luxemburg ebenfalls eine Portoerhöhung: 10 Centimes von 5 Centimes für Postkarten und 17 1/2 Centimes von 12 1/2 Centimes. Eine isolierte Betrachtung der deutschen Seite zeigt nicht das Gesamtbild.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
muemmel Am: 06.09.2010 14:52:15 Gelesen: 152463# 79 @  
@ Lars Boettger [#78]

Hallo Lars,

für Sendungen nach Luxemburg galt der Inlandstarif. Demnach kostete die Postkarte 7½ statt 10 Pfennig und ein Brief bis 20 Gramm 15 statt 20 Pfennig.

Schönen Gruß
Harald
 
Lars Boettger Am: 06.09.2010 16:14:44 Gelesen: 152451# 80 @  
@ muemmel [#79]

Hallo Harald,

entschuldige wenn ich widerspreche, es galt nicht der Inlandstarif. Es galt ein Sondervertrag ab dem 01.10.1902, der die Sätze auf 10 Pfg./5 Pfg. bzw. 12 1/2 Centimes/5 Centimes herabsetzte. Vorher galten die UPU-Tarife von 20 Pfg./10 Pfg. bzw. 25 Centimes/10 Centimes. Wobei der luxemburger Inlandstarif bei 10 Centimes für Briefe lag.

Ich weiss, das ist alles Haarspalterei, aber macht die Postgeschichte so interessant. Vor allem, weil die Luxemburger Tarife ebenfalls einen Aufschlag zeigen, der aber nicht mit einer Sonderabgabe zu begründen ist, zeitlich aber mit der deutschen Anpassung korrespondieren.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
BD Am: 06.09.2010 22:11:04 Gelesen: 152423# 81 @  
Hallo,

schwieriges Thema.

Natürlich war es ein Sondervertrag, und wenn eine Partner diesen einseitig verändert und die Gebühr anhebt, kann es auch die andere tun. So geschehen mit Luxemburg und der Schweiz.

Bei der Schweiz, natürlich nicht die Post zu UPU -Bedingungen. Aber es gab den kleinen Grenzverkehr bis 30 Km, wohl zu Inlandstarifen?

Deutschland erhob die Reichsabgabe auf diese Sendungen (Briefe und Postkarten) und die Schweiz zog sofort nach, wie Luxemburg. Auch der kleine Grenzverkehr mit Dänemark und und den Niederlanden war von der Reichsabgabe betroffen, diese Länder erhöhten aber wohl nicht.

Nach Bosnien-Herzogewina galten Auslandstarife, nur bei Briefen gab es einen Sondervertrag, das Briefe aus Deutschland zum Inlandstarif verschickt werden konnten. Also erhob Deutschland die Reichsabgabe nur auf Briefe. Wäre das nicht geschehen, wäre dem Postkunden ein Brief nach dort billiger gewesen als ein innerdeutscher Brief. Briefe in das besetzte Belgien waren von der Reichsabgabe nicht betroffen, aber bei Briefen ins besetzte Polen und Rußland wurde sie erhoben. Warum das so ist, keine Ahnung.

Beste Grüsse Bernd
 
Postgeschichte Am: 07.09.2010 00:00:14 Gelesen: 152413# 82 @  
@ Lars Boettger [#80]

In der Tat ist die Reichsabgabe ein schwieriges Thema. Zur Aufklärung möchte ich hier anhand des Gesetzes und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen etwas Klarheit in die Angelegenheit bringen.

Gemäß des Gesetz, betreffend eine mit den Post- und Telegraphengebühren zu erhebende außerordentliche Reichsabgabe (ich finde die Überschrift einfach Klasse) und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen ergaben sich für den Auslandsverkehr folgende Bedingungen. Ich möchte mich an dieser Stelle aber nur auf die wesentlichen beschränken, da es eine Reihe von Sonderbestimmungen gab, was die Übersichtlichkeit einschränken würde.

Die Ausführungsbestimmungen nennen Befreiungstatbestände:

Von der Reichsabgabe sind frei:

b) (Zu § 1) Sendungen im Verkehr mit dem Auslande, soweit Verträge mit anderen Staaten entgegenstehen.


Der Auslandsverkehr wird in anderen Verordnungen präzisiert. Danach war:

1. für den Postverkehr mit Österreich (einschl. Liechtenstein), Ungarn und den österreichisch-ungarischen Militär-Generalgouvernements Lublin, Belgrad (Serbien), Cettinje (Montenegro) sowie für den Briefverkehr mit Bosnien-Herzegowina die gleichen Gebührenerhöhungen anzuwenden, die für den innerdeutschen Verkehr festgesetzt wurden. Für ungenügend freigemachte Sendungen gab es besondere Bestimmungen, auf die ich hier aber nicht eingehen möchte. Die Reichsabgabe wurde also erhoben.

2. im Verkehr mit Luxemburg in der Richtung aus Deutschland bei Briefen (einschl. der Postauftrags- und der Wertbriefe) zu den bisherigen Gebührensätzen die Reichsabgabe von 5 Pf. und bei den Postkarten die Reichsabgabe von 2 1/2 Pf hinzu zu rechnen. Danach entsprach das Porto den innerdeutschen Sätzen.

3. ab dem 1.8.1916 im Verkehr mit dem Generalgouvernement (GG) Warschau und dem Etappengebiet Ob. Ost (ferner im inneren Verkehr dieser besetzten Gebiete und im Verkehr miteinander) die Gebührensätze des inneren deutschen Verkehrs anzuwenden. Die Gebühren für die Sendungen nach dem GG Belgien blieben unverändert. Der Grund für die unterschiedliche Behandlung sehe ich in den Verwaltungsstrukturen der beiden GG.

4. im Grenz-Briefverkehr mit der Schweiz das Porto beiderseits - in Deutschland um 5 Pf., in der Schweiz um 5 Rp.- erhöht worden.

5. für die in den deutschen Grenzbezirken eingelieferten, freizumachenden Briefe nach den dänischen und niederländischen Grenzbezirken außer dem bisherigen Porto die Reichsabgabe von 5 Pf. wie bei den Fernbriefen des deutschen Inlandsverkehrs zu erheben.

Wie aus den von mir aus den Verordnungen entnommenen Texten zu erkennen ist, wird die Aussage "es galt der Inlandstarif" bestätigt. Den Sondervertrag mit Luxemburg kann man m.E. für die Einführung der Inlandsgebühren des Deutschen Reiches, die danach auch im Verkehr mit Luxemburg galten, heranziehen.

Gruß
Manfred
 
muemmel Am: 07.09.2010 18:53:55 Gelesen: 152361# 83 @  
@ Postgeschichte [#82]

Guten Abend Manfred,

vielen Dank für Deine Ausführungen, die einiges Licht in das Dunkel gebracht haben. Doch insgesamt waren die Bestimmungen für Sendungen ins Ausland nach Einführung der "Außerordentlichen Reichsabgabe" eher verwirrend (je nach Land) und die Postler konnte man eigentlich nur bemitleiden.

Und nun wieder was zum Gucken: Ein eingeschriebener Fernbrief mit mehr als 20 Gramm.



Das Porto betrug 25 Pf. und die Einschreibengebühr 20 Pf. Gelaufen ist der Brief am 8.3.1918 von Schleswig nach Leipzig. Frankiert wurde mit einer Marke der 101 und einem waagerechtem Paar der 100a. Da letztere fast nur als Rollenmarken produziert wurden, ist ein waagerechtes Paar schon etwas, das man lange suchen muss, besonders auf Beleg.

Schönen Gruß
Harald
 
Lars Boettger Am: 08.09.2010 14:26:22 Gelesen: 152286# 84 @  
@ Postgeschichte [#82]

Hallo Manfred,

wenn ich Deine Zitate richtig lese, dann heisst es "entspricht den innerdeutschen Sätzen". Es sind aber nicht die innerdeutschen Sätze, da Luxemburg rechtlich Ausland ist. Es ist und bleibt ein Sonderporto, das auf deutscher Seite zufällig den Inlandssätzen entspricht. Auf luxemburger Seite tun sie es nicht - da wurde m.E. bewusst der Satz von 12 1/2 Centimes = 10 Pfg. (nach Wechselkurs) für Briefe festgelegt. Das lag unter anderem daran, das aus der DÖPV-Tradition Luxemburgs heraus immer noch Marken mit 12 1/2 Centimes = 10 Pfg. = 1 Silbergroschen gedruckt wurden.

Bei den Postkarten gab es keine 6 1/4 Centimes-Marken, darum hat man hier die Portosätze vereinfacht, sprich 5 Centimes (entsprach dem Luxemburger Inlandsporto) und 5 Pfg. (entsprach dem deutschen Inlandsporto). Auf Luxemburger Seite spricht man von "gesondert vereinbarten Sätzen": http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/1916/0057/a057.pdf#page=1 - das ist m.E. die sprachlich richtige Regelung.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Postgeschichte Am: 08.09.2010 15:07:15 Gelesen: 152274# 85 @  
@ Lars Boettger [#84]

Hallo Lars,

ich glaube ich habe die rechtlichen Aspekte ausführlich dargestellt. Ich habe auch mit keiner Silbe Deine "gesondert vereinbarten Sätze", was im übrigen auch plausibler ist als der Begriff Sonderporto, in Frage gestellt. Wer aufmerksam liest, kann in dem Passus "Den Sondervertrag mit Luxemburg kann man m.E. für die Einführung der Inlandsgebühren des Deutschen Reiches, die danach auch im Verkehr mit Luxemburg galten, heranziehen." erkennen, daß ich diesen doch gar nicht in Abrede stellen. Wenn Du allerdings glaubst, ich habe die Primärliteratur falsch zitiert, nenne bitte die Stelle. Ich werde dann noch mal nachschauen.

Gruß
Manfred
 
Lars Boettger Am: 08.09.2010 15:23:47 Gelesen: 152271# 86 @  
@ Postgeschichte [#85]

Hallo Manfred,

zusammen gefasst sind wir uns einig, dass die innerdeutschen Sätze nicht im Verkehr zwischen Deutschland und Luxemburg galten. Das ist mein Punkt, den ich anfangs aufgeworfen habe.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
Postgeschichte Am: 09.09.2010 10:44:02 Gelesen: 152226# 87 @  
@ Lars Boettger [#86]

Hallo Lars,

ja, es sieht so aus, als ob wir in dieser Frage übereinstimmen. Ich habe aber nicht meine Meinung wiedergegeben, sondern die entsprechenden Verordnungen. Daß amtliche Unterlagen schwer zu lesen und auch zu verstehen sind, sieht man aus verschiedenen Diskussionen um Interpretationen in anderen Themen. Im angesprochenen Fall von Luxemburg ist es m.E. eindeutig und nicht miß zu verstehen. Der Satz "Danach entsprach das Porto den innerdeutschen Sätzen." sagt doch aus, daß das Porto den innerdeutschen Sätzen entsprach. Dies bedeutet doch auch, daß nicht die innerdeutschen Sätze galten, was Deiner Aussage doch voll entspricht.

Gruß
Manfred
 
Lars Boettger Am: 09.09.2010 13:21:57 Gelesen: 152211# 88 @  
@ Postgeschichte [#87]

Hallo Manfred,

ich habe auch nur auf Haralds Aussage reagiert, dass der Inlandstarif galt. Von daher bin ich der falsche Ansprechpartner.

Beste Sammlergrüsse!

Lars
 
muemmel Am: 09.09.2010 17:46:29 Gelesen: 152196# 89 @  
Hallöle,

wie wäre es denn mit einem Privatumschlag und einem waagerechtem Paar der 100a?



Privatumschlag PU 33, gelaufen am 4.12.1917 von Stuttgart nach Kitzingen. Porto für Fernbrief über 29 Gramm 25 Pfennig plus Einschreibengebühr 20 Pfennig. Sicher ein nicht alltäglicher Beleg.

Schönen Gruß
Harald
 
Lars Boettger Am: 09.09.2010 20:13:02 Gelesen: 152183# 90 @  
Der böse Onkel kann nicht nur motzen: Letzttagsbeleg des alten Tarifes vom 31.07.1916 - Trier Zensur und Verschlussstreifen nach Luxemburg.

Beste Sammlergrüsse!

Lars


 
muemmel Am: 10.09.2010 20:02:34 Gelesen: 152133# 91 @  
Guten Abend Inflafreunde,

heute gibt es ordentlich was auf die Augen. Eine Postkarte vom 31.5.1917 von Hohenlimburg nach Gössnitz, frankiert mit einer halbierten 100a.



Derartige "Notmaßnahmen" kamen - zwar selten - vor, wenn keine Marken zu 7½ Pfennig vorrätig waren. Allerdings erfolgte die Halbierung fast immer diagonal und nicht, wie hier, senkrecht.

Hohenlimburg (heute zu Hagen in Westfalen gehörig) war bekannt für seine Drahtziehereien.

Ein schönes Wochenende wünscht
der Harald

[Ortsname am 27.05.2015 aufgrund einer Lesermail redaktionell korrigiert von Sössnitz auf Gössnitz]
 
erron Am: 10.09.2010 20:39:55 Gelesen: 152129# 92 @  
@ mümmel

Top Stück !

Hab`s gespeichert für die Phila DB.

mfg

erron
 
BD Am: 11.09.2010 10:43:32 Gelesen: 152090# 93 @  
Hallo Harald,

wirklich ein besonderer Beleg. Obwohl verboten, wusste der Beamte in Hohenlimburg sich nur mit einer Halbierung einer Marke zu helfen.

@ Postgeschichte [#27]

Manfred hatte einen Fernbrief- Einschreiben mit einer Einzelfrankatur der 103 in der PP 3 vorgestellt.

Die 35 Pfennige als Einzelfrankatur waren in der PP 4 nur auf Drucksache- Einschreiben und auf Nachnahme- Drucksache bis 100 gr. möglich, beides selten.

Beste Grüsse Bernd


 
muemmel Am: 11.09.2010 18:50:17 Gelesen: 152061# 94 @  
Guten Abend liebe Forumler,

heute ein eingeschriebener Fernbrief vom 23.4.1918 von Leipzig nach Halle/Saale, der zwischen 21 und 250 Gramm auf die Waage brachte. Das Porto betrug 25 Pfennig und die Einschreibengebühr 20 Pfennig. Frankiert wurde mit Marken aus einem Wertzeichenautomaten (Zusammendruck S12 b).



Kurt Zirkenbach ist Inflasammlern ja sicher als INFLA-Prüfer bekannt, allerdings hatte er 1918 noch nicht geprüft. Der Brief ging an seinen Vater Traugott Zirkenbach.

Schönen Gruß
Harald
 
muemmel Am: 14.09.2010 18:54:35 Gelesen: 151875# 95 @  
Guten Abend,

Drucksachen waren ja von der "Reichsabgabe" nicht betroffen, trotzdem konnte man sie natürlich sehr wohl mit Marken frankieren, deren Herstellung aus diesem Anlass notwendig geworden war.



Hier eine Drucksache nach Schweden vom 21.8.1918 aus Weimar, frankiert mit zwei Marken der 98. Eine Germania zu 5 Pfennig hätte natürlich den gleichen Dienst verrichtet, aber die waren anscheinend alle.

Schönen Gruß
Harald
 
Postgeschichte Am: 14.09.2010 19:50:07 Gelesen: 151869# 96 @  
@ muemmel [#95]

Hallo Harald,

diesen Beleg hast Du schon unter [#76] vorgestellt.

Gruß
Manfred
 
Lars Boettger Am: 19.09.2010 15:05:38 Gelesen: 151603# 97 @  
Von Luxemburg nach Deutschland, Porto zu 17 1/2 Centimes - gültig ab 01.08.1916 - mit interessanter Adresse.

Beste Sammlergrüsse!

Lars


 

Das Thema hat 122 Beiträge:
Gehe zu Seite: 1 2 3   4   5 oder alle Beiträge zeigen
 
  Antworten    zurück Suche    Druckansicht  
 
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.