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Thema: Recht: Dürfen Delcampe Nutzer nicht mehr nach Deutschland verkaufen ?
Das Thema hat 54 Beiträge:
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nagel.d Am: 06.06.2022 20:02:00 Gelesen: 6376# 5 @  
Meines Wissens nach hat der Händlerverband hier abgemahnt. Ich kann mich hier an eine Diskussion auf Delcampe erinnern, wo genau dieses Thema angesprochen wurde. Nach meiner Erinnerung war dies allerdings ein privater Anbieter.

Hier würde mich die gesetzliche Grundlage interessieren, insbesondere auf die sich der Händlerverband beruft.
 
bovi11 Am: 06.06.2022 20:04:35 Gelesen: 6370# 6 @  
@ nagel.d [#5]

Jemand, der sich als privater Anbieter ausgibt, ist in einigen Fällen eben kein privater Verkäufer.

Hat jemand kontinuierlich tausende Verkäufe jährlich, ist das gewerblich.
 
nagel.d Am: 06.06.2022 21:39:21 Gelesen: 6306# 7 @  
@ bovi11 [#6]

Somit bin ich als Generalsammler der 50 Alben an teilweisen eng gesteckten Dubletten besitzt und diese verkauft auch gewerblicher Verkäufer?
 
22028 Am: 06.06.2022 22:02:09 Gelesen: 6288# 8 @  
@ nagel.d [#7]

Für das Finanzamt ja.
 
bovi11 Am: 06.06.2022 22:16:06 Gelesen: 6276# 9 @  
@ nagel.d [#7]
@ 22028 [#8]

Eine Beurteilung allein anhand der Anzahl von Angeboten oder Verkäufen ist nicht zielführend. Eine Bewertung muss anhand der Gesamtbetrachtung erfolgen. Wer Sammlungen kauft um diese anschließend aufzulösen, ist eher als gewerblich anzusehen, als derjenige, der nur viel Kleinkram verkauft.

In der Regel ist auch derjenige als gewerblich zu qualifizieren, der beispielsweise den Umfang seiner Verkaufshandlungen über mehrere Verkäuferkonten verteilt.

Die fiskalische Betrachtung weicht ganz erheblich von der wettbewerbsrechtlichen Einordnung ab. Was lauterkeitsrechtlich gewerblich ist, interessiert das Finanzamt in vielen Fällen nicht.

Die weitaus meisten Kandidaten fallen im Übrigen durch den wiederholten Vertrieb von gefälschten oder verfälschten Briefmarken auf.
 
bovi11 Am: 06.06.2022 22:47:48 Gelesen: 6248# 10 @  


In dem Fall ging es um einen Verkäufer, der über diverse eBay-Konten und über weitere Vertriebskanäle Marken verkaufte. Eines der Konten war zur Verschleierung auf die Ehefrau des Anbieters registriert. Zudem bot er regelmäßig Neuerscheinungen am Ausgabetag mit Ersttagsstempeln an. Das hat mit einer privaten Sammlungsauflösung nichts zu tun. Marken mit Falschstempeln gehörten auch zum Repertoire des Verkäufers.

Mittlerweile ist der Anbieter gewerblich unterwegs.
 
Lars Boettger Am: 06.06.2022 22:57:36 Gelesen: 6233# 11 @  
@ Seku [#33]

"Gesetzlich darf ich nicht mehr nach Deutschland verkaufen, da der Deutsche Bund hier ein Anspruch macht. Aber wenn Sie was kaufen wollen bitte schicken Sie mir eine Nachricht. Ich schicke gerne nach Deutschland."

Hallo Günther,

eventuell kann bovi11 das bestätigen, aber mir fällt auf Anhieb ein belgischer Anbieter ein, der hier auf den Philaseiten Thema war und der eventuell vom APHV abgemahnt worden sein könnte. Es spricht überhaupt nichts dagegen, dass ein belgischer Händler nach Deutschland verkauft.

Beste Grüße!

Lars
 
bovi11 Am: 06.06.2022 23:00:48 Gelesen: 6230# 12 @  
@ Lars Boettger [#11]

Da hat Lars natürlich Recht.

Gesetzlich ist es natürlich nicht verboten, aus dem Ausland nach Deutschland zu verkaufen.

Man muss sich nur an die Regeln halten.
 
Seku Am: 07.06.2022 12:32:19 Gelesen: 6131# 13 @  
Inzwischen erhielt ich aus den Niederlanden folgende Zeilen (Auszug) :

"Es war genau der Bund von Händler (APHV) die Abmahnungen schrieb. Mein Briefmarkenfreund hat ja auch einen bekommen."

Gruß

Günther
 
Carsten Burkhardt Am: 07.06.2022 13:48:19 Gelesen: 6096# 14 @  
@ bovi11 [#10]

Hallo,

ich bin doch etwas erstaunt. Ob ich als privater oder gewerblicher Verkäufer unterwegs bin, geht doch den APHV nicht wirklich etwas an. Das wirft mir ein sehr ungutes Licht auf den APHV, wenn er sich hier als Abmahnverein mausert. Man ist doch nicht verpflichtet, dort Mitglied zu sein. Es ist doch völlig legal, sich im Zweifelsfall als gewerblicher Verkäufer anzumelden und beim Finanzamt seine Steuern zu entrichten als Gewerbe. Fertig.

Oder kann mir jemand das Gegenteil plausibel machen?

Viele Grüße
Carsten

(seit über 10 Jahren gewerblicher Verkäufer auf Ebay, u.a. für Päonien, aber sicherheitshalber auch für alles andere)
 
ligneN Am: 07.06.2022 16:48:00 Gelesen: 6044# 15 @  
@ Carsten Burkhardt [#14]

1. Klar geht es den APHV etwas an. Der nimmt die Interessen seiner Mitglieder war. Angeblich Privatanbieter mit erheblichem Umsatz auf online-Plattformen, die nichts versteuern = klarer unlauterer Wettbewerb. Außerdem geht der APHV nicht gegen die 1000e kleine-Fische Anbieters vor - kann er gar nicht stemmen. Sondern gegen besonders notorische Leute, Großanbieter, die "noch mehr" am Stecken haben. Manche Fälscher-/Machekönige kann man nur über diesen Umweg am Kanthaken kriegen. Sollte man als Prüfer doch gut heissen. Das klappt auch EU-weit. Zur erheblichen Überraschung dieser Leute. Siehe postings oben!

2. Es geht um keine Mitgliedschaftspflicht beim APHV. Wie kommt man darauf? Kein Gewerbetreibender i. S. Philatelie muß dort Mitglied sein. Der APHV ist keine Handels-/Handwerks-/Dings-Kammer. Dort *gibt* es für Selbstständige Zwangsmitgliedschaft.

3. Diese delcampe-Leute haben sich nun mal nicht als "gewerbliche Verkäufer" angemeldet und Null, gar keine Steuern bezahlt. Es sind also keine Opfer vom so betitelten "Abmahnverein".

Ich bin kein Händler, nicht im APHV, aber sehr wohl Zwangssponsor einer Kammer.
 
bovi11 Am: 07.06.2022 17:02:11 Gelesen: 6033# 16 @  
@ Seku [#13]

Ein Verkäufer aus NL hatte zum Zeitpunkt der Abmahnung 105.000 Angebote online und in 6 Monaten mehr als 2.000 Verkäuferbewertungen. Das hat mit privatem Handel nichts zu tun.

Wer spricht denn davon, dass jemand verpflichtet sei, Mitglied des APHV zu sein?

Derartige Anbieter verschaffen sich unrechtmäßig Wettbewerbsvorteile, indem sie das Widerrufsrecht ausschließen, das Versandrisiko auf den Käufer abwälzen, keine IHK-Abgaben haben, das Verpackungsgesetz nicht beachten usw.
 
Carsten Burkhardt Am: 07.06.2022 17:20:22 Gelesen: 6018# 17 @  
@ bovi11 [#16]

Derartige Anbieter verschaffen sich unrechtmäßig Wettbewerbsvorteile, indem sie das Widerrufsrecht ausschließen, das Versandrisiko auf den Käufer abwälzen, keine IHK-Abgaben haben, das Verpackungsgesetz nicht beachten usw.

Da muss ich wirklich zustimmen, und wer anderes kümmert sich darum, als der Verband der Händler? OK. Diesem Argument muss ich mich anschließen. Wer sie dabei unterstützen will, sollte dort auch Mitglied werden und durch seine Beiträge zur Finanzierung des Kampfes gegen die unlauteren Anbieter beitragen. Insofern ist es schlimm, dass sich die Plattformanbieter einfach dort heraushalten können.

Ist es aber nicht so, dass Ebay, Delcampe und Co. dem Finanzamt gegenüber auskunftspflichtig sind? Gibt es nicht automatische Meldungen ab einem gewissen Geschäftsumfang?

Vielleicht ist die Frage naiv

Viele Grüße
Carsten
 
bovi11 Am: 07.06.2022 17:40:54 Gelesen: 6004# 18 @  
@ Carsten Burkhardt [#17]
@ alle

Und wie ich an anderer Stelle bereits sagte, fallen die Kandidaten meist auf, weil sie gefälschte oder verfälschte Marken oder Belege verkaufen.

Und wir wollen nicht vergessen, dass in den letzten Jahren etliche gewerbliche notorische Fälschungsverkäufer aus dem Verkehr gezogen wurden. Ich erinnere an die glorreichen Delcampe-Verkäufer hobbywelt_celle oder diethensdorfer, die Fälschungen um die Wette verkauften. Der ehemalige gewerbliche Verkäufer diethensdorfer hat anschließend versucht, Waren aus seiner Geschäftsauflösung "privat" über eBay zu verkaufen. Allein das hat ihn einen satten fünfstelligen Betrag gekostet. Und immer fühlten sich die Betroffenen ungerecht behandelt.

Aus dem Verkehr gezogen wurden auch Reinhard Hahn, berüchtigter Verkäufer von Fälschungen und zahlreiche andere gewerbliche Granaten, die man nur unter der Rubrik "unseriös" einordnen kann.

Ende 2019 gab es die erste wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung gegen Colonnaden-Fischer, der die Leute seit mehr als 50 Jahren beschissen. Zwischenzeitlich gab es etliche weitere Verfahren vor der Wettbewerbskammer des Landgerichts Hamburg und einige Verfahren gegen Klaus Fischer laufen derzeit.

Bei ma-Shops und eBay wurde die Sperrung der Verkäuferkonten erreicht.

Es geht also nicht nur darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, wenn ein privater Turner tatsächlich gewerblich handelt, sondern auch darum, die gesamte Sammlerschaft vor unseriösen Fälschungsverkäufern zu schützen.
 
Lars Boettger Am: 07.06.2022 23:39:01 Gelesen: 5924# 19 @  
@ Carsten Burkhardt [#17]

Da muss ich wirklich zustimmen, und wer anderes kümmert sich darum, als der Verband der Händler?

Hallo Carsten,

der Vorteil des APHV ist die Organisation selbst - sie ist aktivlegimiert, sie ist kapitalstark und sie hat ein Interesse daran, die "Bösen Buben" empfindlich zu treffen. Die Vertragsstrafen werden zurecht verhängt.

Wer die Kataloge halbwegs aufmerksam studiert, der weiss, welche Ausgaben kritisch sind. Wer diese Marken dann ohne Prüfung bzw. "wie besehen" oder "keine Garantie auf Stempelechtheit" oder "nicht bestimmt" anbietet, macht das ganz bewußt.

Wenn Du als Einzelkämpfer mit Organisationen wie Ebay in Kontakt treten willst, dann stehst Du auf verlorenem Posten.

Beste Grüße!

Lars
 
bovi11 Am: 08.06.2022 08:28:26 Gelesen: 5870# 20 @  
@ Lars Boettger [#19]

"Wenn Du als Einzelkämpfer mit Organisationen wie Ebay in Kontakt treten willst, dann stehst Du auf verlorenem Posten."

Zur Klarstellung:

Der APHV ist vom Bundesamt für Justiz als qualifizierter Wirtschaftsverband i.S.v. § 8b UWG zugelassen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind sehr streng. Er ist damit einer von gerade einmal 20 zugelassenen Verbänden. Damit ist die sogenannte Aktivlegitimation (Klagebefugnis) gegeben und muss nicht in jedem einzelnen Gerichtsverfahren nachgewiesen werden.

Andererseits ist durchaus auch jeder Mitbewerber klagebefugt.

Anders als beispielsweise im Handel mit Waren anderer Art ist der Briefmarkenhändler offenbar sehr leidensbereit und scheut sich selbst gegen unlauter handelnde Mitbewerber vorzugehen. Warum das so ist, weiß ich nicht, denn die Instrumente des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sind sehr effizient und wirken i.d.R. sehr schnell. Der Mitbewerber, der gegen unlauter handelnde Anbieter vorgeht, kämpft dabei nicht gegen eBay, sondern gegen den konkreten Händler. Insofern ist der oben zitierte Satz von Lars zu relativieren.

Richtig ist allerdings, dass der Verband im Zusammenwirken mit Lars (Watchdog) im Einzelfall auch bei eBay grundsätzliche Sachen durchsetzen kann. Da wäre der Einzelne in der Tat auf verlorenem Posten.
 
drmoeller_neuss Am: 09.06.2022 12:28:10 Gelesen: 5749# 21 @  
@ bovi11 [#20]

Anders als beispielsweise im Handel mit Waren anderer Art ist der Briefmarkenhändler offenbar sehr leidensbereit und scheut sich selbst gegen unlauter handelnde Mitbewerber vorzugehen. Warum das so ist, weiß ich nicht, denn die Instrumente des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sind sehr effizient und wirken i.d.R. sehr schnell.

Es klingt alles sehr einfach, vor allem für den Anwalt. Der Anwalt gewinnt immer (sein Honorar). Es ist schön, einen Titel zu besitzen, den man sich über das Bett hängen kann. Das Eintreiben der Kosten ist die andere Seite, und es gibt genügend Anbieter, bei denen nichts zu holen ist.

Im übrigen ist der Briefmarkenmarkt ein sehr enger Markt, man kann sich seine Lieferanten und Kunden nicht immer aussuchen, wenn man vom Handel mit Briefmarken leben muss. Und dann hat jeder Händler eine "Grauzone", in die der abgemahnte Konkurrent mit einer Gegenabmahnung stossen kann. Du brauchst nur die Fälschungsmeldungen auf den diversen Foren zu verfolgen. Die betreffen nicht-APHV-Mitglieder genauso wie wenige APHV-Mitglieder. Ob es alle Händler mit dem Finanzamt immer so genau nehmen, möchte ich ganz offen in Frage stellen. Ich vermisse auf den Messen das dauernde Klingeln der Finanzamt-konformen Kassen. Frage doch einfach einmal auf einer Messe nach einer Quittung und alle Herzen werden Dir zufliegen. Es hat schon einen Grund, warum im Briefmarkenmarkt eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.

Auch der APHV ist gut beraten, dafür zu sorgen, dass er seine Aktivlegitimation behält. Der Organisationsgrad im APHV unter den Internethändlern ist meinem Empfinden nach bescheiden. Wenn dann noch der Eindruck in der Öffentlichkeit aufkommt, der APHV sei in erster Linie ein Abmahnverein und eine Interessensgemeinschaft zum Bezug verbilligter Paketmarken, sollte der Verband hier schleunigst entgegentreten.

Ansatzpunkte gibt es genügend, die Interessen der Händler wahrzunehmen, angefangen von verschwurbelten und Händler benachteiligende ebay-Bedingungen, bis hin zu den lächerlichen Haftungsregeln für Einschreiben oder Bürokratieauswüchse bei Zollsendungen.
 
22028 Am: 09.06.2022 13:00:31 Gelesen: 5725# 22 @  
@ drmoeller_neuss [#21]

angefangen von verschwurbelten und Händler benachteiligende ebay-Bedingungen, bis hin zu den lächerlichen Haftungsregeln für Einschreiben oder Bürokratieauswüchse bei Zollsendungen.

Weder ebay noch die Deutsche Post oder der Zoll werden sich vom APHV mit seinem (den Mitglieder des APHV) im Vergleich zum Gesamtvolumen der genannten Firmen beindrucken lassen. Du hast zwar oftmals tolle Ideen, das hier ist aber doch mehr im Bereich der Fantasie.
 
drmoeller_neuss Am: 09.06.2022 13:37:50 Gelesen: 5707# 23 @  
@ 22028 [#22]

Mit solchen Totschlagargumenten kannst Du jede Initiative im Keim ersticken.
Warum soll ein Briefmarkenhändler im APHV Mitglied werden, die Zwangsmitgliedschaft in der IHK ist doch vollkommen ausreichend?

Es gibt genügend Beispiele, wo relativ kleine Interessensvertretungen "mit Biss" ihre Positionen durchgesetzt haben.
 
22028 Am: 09.06.2022 16:36:24 Gelesen: 5659# 24 @  
@ drmoeller_neuss [#23]

Für Dich mögen das Totschlagargumente sein, aber das was du vorschlägst eignet sich prima um damit am Stammtisch zu punkten.

Ich bin zwar kein Doktor, habe aber Jahrelang schlüsselfertige Multi-Millionen € Projekte im Ausland erfolgreich abgewickelt. Ich kann sehr schnell und sicher abschätzen was geht und was nicht.

Was DHL angeht, das einzige was in den letzten Jahren sich zum besseren für kommerzielle Kunden verbesserte war die Warenpost mit Tracking, dafür muss man aber einen Vertrag mit DHL abschließen, für Ottonormalverbraucher geht das nicht, aber das ist ja auch nicht das Thema.

Es gibt genügend Beispiele, wo relativ kleine Interessensvertretungen "mit Biss" ihre Positionen durchgesetzt haben.

Vergleichbare Beispiele bitte ?
 
DL8AAM Am: 09.06.2022 17:08:04 Gelesen: 5641# 25 @  
@ 22028 [#24]

Es gibt genügend Beispiele, wo relativ kleine Interessensvertretungen "mit Biss" ihre Positionen durchgesetzt haben.

Vergleichbare Beispiele bitte ?


Naja, es gibt aktuell schon genug Beispiele, wo kleine und kleinste Lobbygruppen die Politik vor sich her getrieben haben, um ihre Ziele erfolgreich durchzusetzen. Das klappt schon, wenn man nur regelmäßig und "laut genug schreit", um eine entsprechende mediale Aufmerksamkeit zu erzielen - und der medial forcierte Zeitgeist gerade dazu passt.

Aber da stimme ich Dir zu, leise und seriöser arbeitende Verbände, haben hier eher wirklich weniger erfolgreiche Aussichten, ihre Ideen zu den o.g. Punkten bei der Politik Gehör zu verschaffen.

Aber diese Diskussion geht hier etwas zu weit am eigentlichen Thema vorbei. ;-)
 
bovi11 Am: 09.06.2022 17:30:44 Gelesen: 5624# 26 @  
@ drmoeller_neuss [#21]

Anders als beispielsweise im Handel mit Waren anderer Art ist der Briefmarkenhändler offenbar sehr leidensbereit und scheut sich selbst gegen unlauter handelnde Mitbewerber vorzugehen. Warum das so ist, weiß ich nicht, denn die Instrumente des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sind sehr effizient und wirken i.d.R. sehr schnell.

Es klingt alles sehr einfach, vor allem für den Anwalt. Der Anwalt gewinnt immer (sein Honorar). Es ist schön, einen Titel zu besitzen, den man sich über das Bett hängen kann. Das Eintreiben der Kosten ist die andere Seite, und es gibt genügend Anbieter, bei denen nichts zu holen ist.

Da spricht der Theoretiker: Tatsächlich muss ein Verband die Abmahnung selbst aussprechen und kann keine Anwaltskosten geltend machen. Kandidaten, bei denen nichts zu holen ist, gibt es in allen Sortimentsbereichen. Sie sind die Ausnahme.

Im übrigen ist der Briefmarkenmarkt ein sehr enger Markt, man kann sich seine Lieferanten und Kunden nicht immer aussuchen, wenn man vom Handel mit Briefmarken leben muss. Und dann hat jeder Händler eine "Grauzone", in die der abgemahnte Konkurrent mit einer Gegenabmahnung stossen kann. Du brauchst nur die Fälschungsmeldungen auf den diversen Foren zu verfolgen. Die betreffen nicht-APHV-Mitglieder genauso wie wenige APHV-Mitglieder. Ob es alle Händler mit dem Finanzamt immer so genau nehmen, möchte ich ganz offen in Frage stellen. Ich vermisse auf den Messen das dauernde Klingeln der Finanzamt-konformen Kassen. Frage doch einfach einmal auf einer Messe nach einer Quittung und alle Herzen werden Dir zufliegen. Es hat schon einen Grund, warum im Briefmarkenmarkt eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.

Die jeweils abgemahnten Kandidaten werden sich hüten, in eine sogenannte „Grauzone“ zu stoßen. Das wiederum lehrt die Erfahrung – nicht nur aus dem Briefmarkenhandel. In Anspruch genommen werden eben nur die wirklich harten Fälle; uninteressant sind Leute, die irgendwelche Formalien nicht beachten. Das Finanzamt ist wettbewerbsrechtlich völlig irrelevant.

Auch der APHV ist gut beraten, dafür zu sorgen, dass er seine Aktivlegitimation behält. Der Organisationsgrad im APHV unter den Internethändlern ist meinem Empfinden nach bescheiden. Wenn dann noch der Eindruck in der Öffentlichkeit aufkommt, der APHV sei in erster Linie ein Abmahnverein und eine Interessensgemeinschaft zum Bezug verbilligter Paketmarken, sollte der Verband hier schleunigst entgegentreten.

Von einem Abmahnverein zu sprechen, liegt meilenweit neben der Realität. Auch da spricht wieder der Theoretiker wie der Blinde von der Farbe. Hauptsache man sagt irgendetwas.

Ansatzpunkte gibt es genügend, die Interessen der Händler wahrzunehmen, angefangen von verschwurbelten und Händler benachteiligende ebay-Bedingungen, bis hin zu den lächerlichen Haftungsregeln für Einschreiben oder Bürokratieauswüchse bei Zollsendungen.
 
drmoeller_neuss Am: 09.06.2022 19:03:59 Gelesen: 5577# 27 @  
@ bovi11 [#26]

bovi11: Anders als beispielsweise im Handel mit Waren anderer Art ist der Briefmarkenhändler offenbar sehr leidensbereit und scheut sich selbst gegen unlauter handelnde Mitbewerber vorzugehen. Warum das so ist, weiß ich nicht, denn die Instrumente des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sind sehr effizient und wirken i.d.R. sehr schnell.

bovi11: Da spricht der Theoretiker: Tatsächlich muss ein Verband die Abmahnung selbst aussprechen und kann keine Anwaltskosten geltend machen. Kandidaten, bei denen nichts zu holen ist, gibt es in allen Sortimentsbereichen. Sie sind die Ausnahme.

Lese doch Deinen eigenen Beitrag [#21] noch einmal durch. Da beklagst Du Dich über die leidensbereiten Briefmarkenhändler, die sich scheuen, gegen unlauter handelnde Mitbewerber selbst vorzugehen.

Darauf habe ich geantwortet. Der abmahnende Händler hat selbst keinen direkten Vorteil aus der Abmahnung und muss erst einmal in Vorleistung treten. Der Onlineshop des Abmahners sollte natürlich auch absolut "sauber" sein, damit der Schuss nicht nach hinten losgeht.

Der Verband hat es in dieser Hinsicht einfacher.
 
ligneN Am: 09.06.2022 19:42:12 Gelesen: 5542# 28 @  
@ Carsten Burkhardt [#17]

Ist es aber nicht so, dass Ebay, Delcampe und Co. dem Finanzamt gegenüber auskunftspflichtig sind? Gibt es nicht automatische Meldungen ab einem gewissen Geschäftsumfang?

Delcampe - keine Ahnung.

ebay. Das Finanzamt prüft bei ebay.de alle "privaten" Anbieter ab einem gewissen Umsatz (ob Gesamtumsatz oder Stückzahl wg. Ust.) routinemäßig durch. ebay ist da uneingeschränkt kooperationsbereit, d.h. alle Zahlen/Kontodaten landen beim FA. Nichts bleibt "vertraulich". Anonyme Konten oder die liebe Ehefrau angeben: amateurhaft, hat das FA schon x-mal gesehen.

Basis ist ein Urteil des BFH von 2013 [1].

Regelmäßiger Routinecheck ohne Vorliegen einer Anzeige, woher ich das weiß?

Vor einiger Zeit lief bei einem Privatsender eine Doku zum Thema ebay Verkäufer (Lebensunterhalt!?), Steuerfragen, angeblich "private" Anbieter usw. und stellte mal so nebenbei eine der regionalen FA-Sonderkommissionen zur ebay Anbieterüberprüfung vor.

Kein großes Geheimnisgetue dabei.

Eine gutgelaunte Dame aus der für Niedersachen zuständigen Kommission (damals Sitz Osnabrück, wenn mich noch recht erinnere), gab freimütig Umsatzmengen/Angebotszahlen an, ab denen man tätig werde. Erheiternd war ihr abschließendes Statement:

Von oben nach unten, alle kommen dran, die Verjährungsfrist ist völlig ausreichend.

[1] https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-nachrichten/ebay-co-verkaufsportale-muessen-daten-offen-legen.html
 
Richard Am: 09.06.2022 23:19:43 Gelesen: 5488# 29 @  
@ ligneN [#28]

Vor einiger Zeit lief bei einem Privatsender eine Doku zum Thema ebay Verkäufer (Lebensunterhalt!?), Steuerfragen, angeblich "private" Anbieter usw. und stellte mal so nebenbei eine der regionalen FA-Sonderkommissionen zur ebay Anbieterüberprüfung vor.

Hallo Lignen,

sollte Dir der Name des Senders oder der Titel der Dokumentation noch einfallen, stelle den Link bitte hier im Forum ein oder sende ihn an mich - interessiert mich sehr !

Schöne Grüsse aus dem Schneeglöckchenweg, Richard
 

Das Thema hat 54 Beiträge:
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