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Thema: PPA-Auktion: Umsetzung der als DAC7 bezeichneten EU-Richtlinie in Deutschland
Richard Am: 26.03.2024 17:12:25 Gelesen: 4545# 1 @  
Die als „DAC7“ bezeichnete EU-Richtlinie wurde in Deutschland mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt. Seit Januar 2023 müssen Philaseiten und in der EU ansässige Philaseiten-Verkäufer daher aktiv werden. Philaseiten ist gesetzlich verpflichtet, die Transaktionsdaten seiner Nutzer an die Finanzbehörden zu melden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Du bist in der EU ansässig und innerhalb eines Kalenderjahres trifft Folgendes auf Dich zu: Das Entgelt aus Deinen Verkäufen bei Philaseiten liegt nach Abzug von Gebühren und Provisionen bzw. Steuern bei mindestens EUR 2.000,00 oder Du hast mindestens 30 Transaktionen, d.h. Verkäufe bei Philaseiten PPA abgeschlossen (abgebrochene Transaktionen werden nicht in die Berechnung einbezogen). Der Gesamtbetrag Deines Entgelts entspricht dem vollen verfügbaren Betrag, den Du für Deine Verkaufstransaktionen erhalten hast.

Meldungen an die Finanzbehörden werden jährlich jeweils im Januar für das Vorjahr übermittelt. Die ersten Meldungen werden aber im April 2024 eingereicht. Hierzu werden in den nächsten Tagen E-Mails an alle betroffenen Verkäufer gesendet, mit der Bitte die vom Gesetzgeber verlangten Daten zu vervollständigen und an uns zu übermitteln.

Die DAC7/PStTG-Regelungen ändern nichts an Deinen steuerlichen Verpflichtungen. Es geht dabei nur um die Frage, ob Philaseiten Deine Daten melden muss. Die Einführung des PStTG/der DAC7 ändert nichts daran, dass Du die Verantwortung dafür trägst zu klären, ob Deine Philaseiten-Verkäufe steuerpflichtig sind, sowie ggf. alle relevanten Meldepflichten zu erfüllen, die sich möglicherweise aus Deinen Aktivitäten bei Philaseiten ergeben. Wenn Du Fragen zu Deinen steuerlichen Verpflichtungen hast, wende Dich bitte an einen Steuerberater.
 
22028 Am: 26.03.2024 17:47:26 Gelesen: 4501# 2 @  
@ Richard [#1]

Dann war das hier eine Fehl- bzw. verfrühte Meldung von Dir.

https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=17817&CP=2&F=1
 
Gauss Am: 26.03.2024 18:02:26 Gelesen: 4483# 3 @  
@ 22028 [#2]

Das hatten wir schon drei Tage später geklärt. Du hast es auch gelesen.
 
Stefan Am: 26.03.2024 18:21:56 Gelesen: 4453# 4 @  
@ Richard [#1]

Hierzu werden in den nächsten Tagen E-Mails an alle betroffenen Verkäufer gesendet, mit der Bitte die vom Gesetzgeber verlangten Daten zu vervollständigen und an uns zu übermitteln.

Der Emailversand an die betroffenen Verkäufer ist vorhin erfolgt mit der Bitte um zeitnahe Bearbeitung.

Zur Erinnerung: es betrifft lediglich die Verkäufer, welche im Jahr 2023 über die PPA entweder ab 2000,00 Euro ODER ab 30 Artikel (unabhängig vom Verkaufspreis) verkauft haben. Alle anderen Verkäufer werden nicht angeschrieben.

Danke!

Gruß
Stefan
 
fraportolo Am: 26.03.2024 19:54:05 Gelesen: 4371# 5 @  
@ Gauss [#3]

Mich würde interessieren, was drei Tage später geklärt wurde und wo ich das nachlesen kann.

Momentan kenne ich auch nur den Inhalt aus dem Beitrag von Richard "Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - PPA wird nicht gemeldet".
 
Gauss Am: 26.03.2024 20:14:34 Gelesen: 4337# 6 @  
@ fraportolo [#5]

Mal schauen, ob ich das hinkriege.

https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=17800&CP=0&F=1
 
Stefan Am: 26.03.2024 20:15:10 Gelesen: 4335# 7 @  
@ fraportolo [#5]

Mich würde interessieren, was drei Tage später geklärt wurde und wo ich das nachlesen kann.

Momentan kenne ich auch nur den Inhalt aus dem Beitrag von Richard "Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) - PPA wird nicht gemeldet".


Ich nehme an, dass der Link in [1] ab Beitrag 67 vom 15.01.2023 gemeint ist.

Wie bereits erwähnt, sind die betreffenden Mitglieder vorhin angeschrieben worden, Nachzügler sind nicht angedacht. Es betraf lediglich einen kleinen Teil der Verkäufer von 2023.

Gruß
Stefan

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=17800&F=1&CP=0&page=2
 
Gauss Am: 26.03.2024 20:28:38 Gelesen: 4314# 8 @  
@ fraportolo [#5]

Das Fazit im Beitrag 76.
 
fraportolo Am: 26.03.2024 20:36:20 Gelesen: 4299# 9 @  
@ Gauss [#8]
@ Stefan [#7]

Vielen Dank für die Infos. Im Beitrag 76 ist der Sachverhalt klar erklärt.

Gruß und einen schönen Abend
Lothar
 
Fridolino Am: 28.03.2024 07:53:52 Gelesen: 4042# 10 @  
Auch ich habe im letzten Jahr auf PPA mehr als 30 Artikel verkauft.

Ich muss also meine Steuerdaten an Richard liefern und der leitet sie ans Finanzamt weiter.

Was ich allerdings überhaupt nicht verstehe: Wieso soll ich Dritten (ich weiß nicht mal wer das ist, der die Webseite https://philaseiten.vorlon.tech/ betreibt, denn es gibt dort weder das vorgeschriebene Impressum noch die vorgeschriebene Datenschutzerklärung) meine hochsensiblen Daten übermitteln?
 
bovi11 Am: 28.03.2024 08:01:08 Gelesen: 4034# 11 @  
@ Fridolino [#10]

Natürlich hat Philaseiten PPA-Auktion ein Impressum:

https://www.philaseiten.de//s/impressum.html

Solltest Du selbst in gewerblichem Umfang verkaufen (das muss bei 30 oder auch bei mehr Verkäufen im Jahr oder mehr als 2.000,00 Euro Umsatz nicht der Fall sein), ist es Deine Sache, ein eigenes Impressum vorhalten. Das gilt zudem für alle anderen gesetzlichen Informations- und Belehrungspflichten.

Auch bei kleinanzeigen gibt es private und gewerblich deklarierte Angebote.
 
Fridolino Am: 28.03.2024 08:07:07 Gelesen: 4026# 12 @  
@ bovi11 [#11]

Ich rede nicht von Philaseiten, sondern von dem Link https://philaseiten.vorlon.tech/ der sich auf einer völlig anderen Domain befindet.
 
jk Am: 28.03.2024 10:12:36 Gelesen: 3956# 13 @  
Lohnt sich der Aufwand ?

Auf PPA habe ich 2023 ganze 49 Lose verkauft für insgesamt 144,--€.

2024 habe ich bisher 17 Lose verkauft für 73,50 €. Fazit: Bis 29 zählen.

Ich glaube nicht, dass ich weiter auf der PPA arbeiten werde. Die Mühe und Arbeit lohnt sich nicht.

mfg Jürgen
 
Richard Am: 28.03.2024 11:01:27 Gelesen: 3917# 14 @  
@ Fridolino [#10]
@ Fridolino [#12]

Ich muss also meine Steuerdaten an Richard liefern und der leitet sie ans Finanzamt weiter.

Hallo Fridolino,

Du musst die Daten, die jeder anhand Deiner Verkäufe in der PPA selbst ausrechnen kann, dem Finanzamt melden, genauso wie alle anderen Verkäufe auf allen anderen Plattformen und alle anderen Einkunftsarten. Lass Dir das von Deinem Steuerberater erklären, ich darf das nicht.

Wieso soll ich Dritten (ich weiß nicht mal wer das ist, der die Webseite https://philaseiten.vorlon.tech/ betreibt, denn es gibt dort weder das vorgeschriebene Impressum noch die vorgeschriebene Datenschutzerklärung) meine hochsensiblen Daten übermitteln?

Die Seite ist die unseres Programmierers Andreas Hammen, der sich bereits sehr ausführlich hier im Forum vorgestellt hat.

MEINE "hochsensiblen Daten" Daten kannst Du gerne von mir bekommen und damit machen was Du möchtest. Du wirst feststellen, dass Du genau nichts damit machen kannst.

Schöne Grüsse, Richard
 
bovi11 Am: 28.03.2024 11:05:03 Gelesen: 3910# 15 @  
@ jk [#13]

"Lohnt sich der Aufwand ?

Auf PPA habe ich 2023 ganze 49 Lose verkauft für insgesamt 144,--€.

2024 habe ich bisher 17 Lose verkauft für 73,50 €. Fazit: Bis 29 zählen.

Ich glaube nicht dass ich weiter auf der PPA arbeiten werde. Die Mühe und Arbeit lohnt sich nicht."


Das Ganze hat doch nichts mit PPA zu tun; das ist schlicht die Umsetzung einer gesetzlichen Vorgabe.

Das gilt im Übrigen auch für andere Plattformen, auf denen Waren verkauft werden.
 
22028 Am: 28.03.2024 11:06:58 Gelesen: 3909# 16 @  
@ Richard [#14]

Du musst die Daten, die jeder anhand Deiner Verkäufe in der PPA selbst ausrechnen kann, dem Finanzamt melden, genauso wie alle anderen Verkäufe auf allen anderen Plattformen und alle anderen Einkunftsarten.

Das wiederspricht doch dem was Du in Richard [#1] geschrieben hast.

Die als „DAC7“ bezeichnete EU-Richtlinie wurde in Deutschland mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt. Seit Januar 2023 müssen Philaseiten und in der EU ansässige Philaseiten-Verkäufer daher aktiv werden. Philaseiten ist gesetzlich verpflichtet, die Transaktionsdaten seiner Nutzer an die Finanzbehörden zu melden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Du bist in der EU ansässig und innerhalb eines Kalenderjahres trifft Folgendes auf Dich zu: Das Entgelt aus Deinen Verkäufen bei Philaseiten liegt nach Abzug von Gebühren und Provisionen bzw. Steuern bei mindestens EUR 2.000,00 oder Du hast mindestens 30 Transaktionen, d.h. Verkäufe bei Philaseiten PPA abgeschlossen (abgebrochene Transaktionen werden nicht in die Berechnung einbezogen). Der Gesamtbetrag Deines Entgelts entspricht dem vollen verfügbaren Betrag, den Du für Deine Verkaufstransaktionen erhalten hast.

Meldungen an die Finanzbehörden werden jährlich jeweils im Januar für das Vorjahr übermittelt. Die ersten Meldungen werden aber im April 2024 eingereicht. Hierzu werden in den nächsten Tagen E-Mails an alle betroffenen Verkäufer gesendet, mit der Bitte die vom Gesetzgeber verlangten Daten zu vervollständigen und an uns zu übermitteln.

 
fraportolo Am: 28.03.2024 11:55:12 Gelesen: 3865# 17 @  
@ Richard [#1]
@ Richard [#14]

Erhalten die betroffenen Personen von philaseiten eine Information bzw. eine Kopie über die an die Finanzbehörde gemeldeten Daten?

Viele Grüße Lothar
 
chris63 Am: 28.03.2024 12:29:46 Gelesen: 3846# 18 @  
Richard Am: 28.03.2024 15:35:04 Gelesen: 3731# 19 @  
Wir haben folgende Mail erhalten:

Aus Datenschutzgründen werde ich meine K.Nr. und Bankdaten nach Absprache mit der Bank nicht preisgeben.

Kein Problem für uns. In diesem Fall ist vom Gesetzgeber vorgegeben was wir tun müssen [#18]

Schöne Grüsse, Richard
 
Peter aus Oststeinbek Am: 28.03.2024 18:23:23 Gelesen: 3632# 20 @  
Nun mal den Ball flach halten!

Richard ist doch nicht der Verursacher, er muss nur umsetzen!

Anscheinend sind die Finanzämter nicht ausgelastet und suchen nun Opfer wo es noch etwas zu kassieren gibt. Bei den Großverdienern ist nichts zu holen, die zahlen ihre „Steuern“ irgendwo in der Karibik, also müssen die Normalverdiener dran glauben.

Aber zu versteuern ist nur der Gewinn, also schön den ehemaligen Einkaufspreis gegenrechnen. Wenn der höher war (ist bei mir meistens der Fall) ergibt das einen Verlust. Wenn das alles richtig läuft müsste das Finanzamt dann beim Einkommen die Kosten absetzen so dass dort weniger Steuern fällig wären. Das ist wohl nur ein Wunschgedanke gegen den es bestimmt schon irgendwo „Ausführungsbestimmunmgen“ gibt.

Vielleicht kommen nochmal 18 Seiten Ausführungsbestimmungen zur EU-Richtlinie hinzu?

Ein Steuerberater wäre da wohl ratsam, kostet aber schon in der Beratung mehr als die Steuern auf die paar Auktionserlöse ausmachen oder würde sogar die Erlöse übersteigen.

Also künftig nur noch wenig Lose verkaufen oder neben der Auktion privat handeln (oder ist das auch meldepflichtig?).

Schönen Gruß
Peter
 
chris63 Am: 28.03.2024 18:38:42 Gelesen: 3614# 21 @  
Hallo,

DAC7 §14 Meldepflichtige Informationen - hier Regelfall, privat, Wohnsitz D

1.Vor-, Nachname
2.Anschrift
3.SteuerID
5.Geburtsdatum
9.einbehaltene Gebühren
10.Vergütung
11.relevante Tätigkeiten
4. und 7. und 8. entfallen.

Punkt 6. sofern vorhanden, die Kennung des Finanzkontos.....:

- Das Bundeszentralamt für Steuern hat auf eine Nutzung der Kennung eines Finanzkontos verzichtet, Punkt 6. entfällt also auch.

- Was ist ein Finanzkonto, ein Finanzkonto ist hier die Liste Meine Verkäufe oder so ähnlich auf den PPA, hat nicht mit einem Bankkonto zu tun. Diese Liste braucht einen Namen, das ist die Kennung.

Wer meint seine Daten zu vervollständigen sei viel Aufwand, schaut sich bitte mal das Kommunikationshandbuch des Bundeszentralamtes für Steuern für Plattformbetreiber an. Das Richard die PPA noch weiterführt ist ein Wunder.

grüsse Christof

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2023-06-27-PStTG-Notifikation-Kennung-Finanzkonto.pdf?__blob=publicationFile&v=2
 
Richard Am: 28.03.2024 18:46:22 Gelesen: 3604# 22 @  
Uns erreichte folgende Mail:

Euren Hinweis habe ich gelesen, aber er trifft, soweit ich das lese für DIESES JAHR zu. Heuer, also 2024 habe ich noch kein einziges Los verkauft! Damit ist wohl vorerst eine Datenhinterlegung nicht erforderlich? Bitte dazu höflich um Eure Antwort.

Unsere Antwortmail:

Wir müssen bis 31.3.2024 alle Verkäufer melden, die in 2023 die Voraussetzungen dafür erfüllen. Das Jahr 2024 muss in 2025 gemeldet werden.

Schöne Grüsse, Richard
 
vorlon.tech Am: 28.03.2024 20:36:27 Gelesen: 3526# 23 @  
@ Fridolino [#12]

Ich rede nicht von Philaseiten, sondern von dem Link https://philaseiten.vorlon.tech/ der sich auf einer völlig anderen Domain befindet.

Aufgrund des zeitlichen Drucks war es nicht mehr möglich das DAC7 Portal noch unter einer Domain von Philaseiten.de laufen zu lassen. Unter der genannten Domain läuft das "neue" System der Philaseiten und ist eng mit dem Philaseiten-Portal verknüpft.

Die angegebenen Daten werden komplett verschlüsselt in der Datenbank abgespeichert und können auch im Backend weder von mir (dem Programmierer) noch dem Philaseiten Team eingesehen werden. Sie werden lediglich im Export zum Bundeszentralamt für Steuern entschlüsselt und dann per Schnittstelle an das Bundeszentralamt für Steuern - eine bundesdeutsche Behörde - übergeben. Dies ist der vom Gesetzgeber vorgesehene Weg.

Hier braucht also niemand Angst haben, seine "sensiblen Daten" für Dritte einsehbar abzugeben.

Die Abgabe der Daten an die Philaseiten ist eine Pflicht des Verkäufers und ist per Gesetz vom "Datenschutz" explizit ausgenommen. Falls die angefragten Daten nicht angegeben werden, müssen die Philaseiten nach vorheriger, zweifacher Aufforderung den Zugang zur PPA für diese Verkäufer sperren. Das sieht der Gesetzgeber in diesem Falle so vor.

LG
Andreas (Der Programmierer)
 
vorlon.tech Am: 28.03.2024 20:39:25 Gelesen: 3520# 24 @  
@ fraportolo [#17]

Erhalten die betroffenen Personen von philaseiten eine Information bzw. eine Kopie über die an die Finanzbehörde gemeldeten Daten?

Ja wir werden jedem betroffenen Mitglied eine Mail mit allen an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldeten Daten zusenden.

LG
Andreas
 
nagel.d Am: 29.03.2024 20:48:59 Gelesen: 3296# 25 @  
In dem Zusammenhang mit der genannten Regelung stellt sich mir die Frage, ob diese Regelung auch auf die Verkaufsangbote bzw Verkauf (Forum) anzuwenden ist.
 
Cantus Am: 30.03.2024 03:02:16 Gelesen: 3215# 26 @  
@ jk [#13]

Hallo,

wenn du zusätzlich oder alternativ auf Plattformen wie Ebay, Delcampe, Ricardo, Hood, Oldhing oder anderen Dinge verkaufst, dann zählt das mit, wenn du bis 29 oder 30 zählen willst. Mit der PPA alleine hat das nichts zu tun.

Viele Grüße
Ingo
 
vorlon.tech Am: 01.04.2024 12:04:02 Gelesen: 2922# 27 @  
@ Fridolino [#10]

Ich muss also meine Steuerdaten an Richard liefern und der leitet sie ans Finanzamt weiter.

Was ich allerdings überhaupt nicht verstehe: Wieso soll ich Dritten (ich weiß nicht mal wer das ist, der die Webseite https://philaseiten.vorlon.tech/ betreibt, denn es gibt dort weder das vorgeschriebene Impressum noch die vorgeschriebene Datenschutzerklärung) meine hochsensiblen Daten übermitteln?


Wir haben das DAC7 Portal jetzt auch auf der Domain von Philaseiten laufen:

https://app.philaseiten.de/dac7/login

Damit sollte es nun keine Bedenken mehr geben, die Daten einzureichen.

LG
Andreas
 
Fridolino Am: 02.04.2024 08:54:49 Gelesen: 2733# 28 @  
@ vorlon.tech [#23]

Andreas, du lässt deine Webseite (aus welchen Gründen auch immer) in den USA hosten. Da gehören meine Steuerdaten nun wirklich nicht hin.

@ vorlon.tech [#27]

Das ist geschummelt. Die Subdomain app.philaseiten.de befindet sich genauso auf deinem Server in den USA, wie man an Hand der IP-Adresse sehen kann.
 
drmoeller_neuss Am: 02.04.2024 10:43:16 Gelesen: 2673# 29 @  
@ Fridolino [#28]

Man kann hier ruhig einen Gang zurückschalten.

Stichworte: "hochsensiblen Daten"

"Andreas, du lässt deine Webseite (aus welchen Gründen auch immer) in den USA hosten. Da gehören meine Steuerdaten nun wirklich nicht hin."


Ich könnte das verstehen, wenn Richard Deine Gesundheitsdaten abfragt, Du Deine Größe und Dein Gewicht angeben musst und wieviele Zigaretten Du pro Tag rauchst.

Aber alle Transaktionen auf der Philaseiten-Privatauktion sind öffentlich sichtbar, und das sogar nach Jahrzehnten! Auch der FBI kann Deine Daten auswerten (ich glaube, die haben aber wichtigeres zu tun). Deine Adresse steht offen auf jedem Briefkuvert und wahrscheinlich auch am Klingelschild. Im übrigen sind die USA kein Unrechtsstaat, und in vielen Punkten freiheitlicher als Deutschland.

Theoretisch kann ein Krimineller Deine Steuer-ID abfangen, unter einer Tarnadresse einen Elster-Zugang beschaffen und für Dich Deine Steuererklärung machen und Deine Steuererstattung einkassieren. Ich glaube, jeder Kriminelle sprengt da lieber einen Geldautomaten.

Wenn Dir der Datenschutz so wichtig ist, kannst Du keine Online-Geschäfte machen. Am besten alles vor Ort im Ladengeschäft kaufen und bar bezahlen. Und selbst dort gibt es Überwachungskameras.

Einfach einmal Tante Google fragen, was die so über Dich weiss. Bei mir genügt "Dr. Ulrich Möller Neuss". Der Zusatz "Neuss" muss sein, weil ich einen Allerweltsnachnamen habe. :)
 
Stefan Am: 02.04.2024 20:09:50 Gelesen: 2508# 30 @  
@ Fridolino [#28]

Andreas, du lässt deine Webseite (aus welchen Gründen auch immer) in den USA hosten.

Das ist geschummelt. Die Subdomain app.philaseiten.de befindet sich genauso auf deinem Server in den USA, wie man an Hand der IP-Adresse sehen kann.

Der genutzte Server von Amazon steht physikalisch in Frankfurt am Main. Das Thema ist zur Genüge bekannt, dass derartige Daten innerhalb der EU bleiben müssen und nicht nach den USA abfließen sollen.

Gruß
Stefan
 
filunski Am: 03.04.2024 12:27:13 Gelesen: 2362# 31 @  
@ Fridolino [#28]

Hallo,

mit immer mehr und heftigerem Kopfschütteln lese ich hier mit und kann es nicht fassen. Du nutzt kostenlos, aber zum eigenen Vorteil und Gewinn die von Richard angebotene Verkaufsplattform PPA, bist aber nicht bereit dich den gültigen Regeln und Bestimmungen zu unterwerfen. Mal von deiner anscheinenden "Daten-KLau-Phobie" ganz abgesehen ist dieses Verhalten völlig unverständlich und geht schon in Richtung asozial.

Du musst deine Daten ja nicht melden, die Alternative wurde ja schon genannt. Richard muss dich zweimal anmahnen (wieder unnötige Mehrarbeit und Mehrkosten) und dann fliegst du raus. Von deinen etwaigen steuerlichen Verpflichtungen entbindet dich dies aber nicht.

Vielleicht ist es ja an dir vorbei gegangen, Richard versucht das gesamte Projekt Philaseiten finanziell zukunftssicher zu machen. Das kostet ihn sehr viel Geld, gerade auch die Programmierung der PPA, zusätzlich jetzt auch noch für die, nicht von Richard erfundene, DAC7 Richtlinie. Dies macht er alles sehr geduldig und so wie Richard eben ist, auch sehr penibel und genau und setzt die ihm als PPA-Betreiber auferlegten gesetzlichen Vorgaben um. Dann muss er sich jetzt auch noch zusätzlich mit solchen Zeitgenossen wie dir rumärgern, die meinen gerade ihre Daten wären besonders schützenswert oder gar interessant (außer fürs Finanzamt) und auch noch hinter jeder Ecke eine Verschwörung zu sehen glauben.

Richard kann man für seine Geduld, von seinem Einsatz ganz zu schweigen, nur bewundern, ich hätte die PPA schon gestern geschlossen!

Das musste jetzt raus, auch wenn es Fridolino nicht gefällt, aber hier ist das Fass übergelaufen.

Peter
 
nagel.d Am: 03.04.2024 12:39:15 Gelesen: 2350# 32 @  
Die Besteuerung betrifft dich als Sammler auch, wenn du auf einem Tausch von deinem Gegenüber ein Ausgleich gezahlt wird. Auch dies wird als Einnahme gewertet. Wenn Hier das Finanzamt kontrolliert, werden diese Beträge auch gemeldet. Nichts anderes stellt die DAC7-Programmierung auf den ganzen Online-Plattformen dar.
 
Holzinger Am: 03.04.2024 14:11:45 Gelesen: 2296# 33 @  
Einmal eine juristische Frage:

Was wäre wenn ich mein Angebot mit "zum verschenken (+ "VK" entsprechend meiner Preisvorstellungen incl. tatsächlichen VK) einstelle, in meinen konkreten Absprachen mit dem Käufer einen "realen Wert/Wunschbetrag" des Artikels + realem VK" vereinbare und nach Überweisung der Gesamtsumme versende.

Fällt die "nicht genutzte ("theoretischeVK-Summe"/Artikelpreis) auch unter das Gesetz?

Mir fallen da auch noch andere "Absprachenvarianten" ein.

Kann das überhaupt überprüft/nachgewiesen werden?

Bitte keine Kommentare wegen "Schlitzorigkeit", sondern nur fundierte juristische Stellungnahmen.
 
Gauss Am: 03.04.2024 14:23:35 Gelesen: 2283# 34 @  
@ Holzinger [#33]

Nicht juristisch, aber fundiert: Welcher Käufer, der seiner Sinne mächtig ist, würde bei einem solchen offensichtlich unseriösen Verkäufer kaufen? Und auch noch Vorkasse?
 
drmoeller_neuss Am: 03.04.2024 14:34:50 Gelesen: 2269# 35 @  
@ Holzinger [#33]

Du brauchst gar nicht um drei Ecken zu denken und es so kompliziert zu machen. Damit eine Plattform meldepflichtig im Sinne des PStTG ist, muss sie auch die Erhebung und Zahlung der Vergütungen ermöglichen, d.h. der Kaufpreis wird durch die Software auf der Plattform ermittelt.

Werden auf der Plattform nur Verkaufsangebote aufgelistet, entfällt die Meldepflicht. (siehe § 3 Abs. 1 Satz 2). Die Kategorie "Verkaufsangebote" auf den Philaseiten ist daher nicht meldepflichtig, da der Verkaufspreis nicht über die Plattform gebildet wird, sondern durch direkte Verhandlung zwischen den Vertragspartnern.
 
chris63 Am: 03.04.2024 14:57:14 Gelesen: 2246# 36 @  
@ Holzinger [#33]

Hallo,

die fundierte lautet Stellungnahme: kommt darauf an

29 Geschenke mit Portoersatz - keine Meldung
30 oder mehr Geschenke mit Portoersatz - Meldung

und bei einem konkreten Beispiel von Deiner Seite kommen wir schnell in eine unzulässige Rechts- oder Steuerberatung, frag deinen Anwalt/Steuerberater.

grüsse Christof
 
Holzinger Am: 03.04.2024 15:05:00 Gelesen: 2239# 37 @  
@ Gauss [#34]

Ich hatte konkret (eingeschränkt) gefragt. Insofern ist Dein Beitrag (zu Emotionen) "kein Beitrag". :-(

[#33] von drmoeller neuss.

Danke für die Hinweise. Damit ist mein Verdacht bestätigt, daß die Disskussion zum Forum, die Angabepflicht persönlicher Daten lt. Mail/Meldepflicht des Nutzers incl. evtl. Sperrung usw. für die Nutzer (!) doch hinfällig :-) (andere Stellen und Pflichten des Betreibers der Plattform einmal außen vor!)

Wird das juristisch von anderen anders gesehen?
 
Holzinger Am: 03.04.2024 15:28:26 Gelesen: 2199# 38 @  
@ chris63 [#36]

Das verstehe ich nun nicht. :-(

Wenn - wie hier - kein Geld über die Plattform fließt (und damit hier (!) nicht zu treffend), ist es doch nach [#35] egal und damit unabhängig von einer Zahl der Vorgänge.

Diskutieren wir hier für diese Verhältnisse evtl. viel zu viel "um des Kaisers Bart". :-)

Es sei denn, es geht um das "theoretische" Problem auch an anderen Stellen, dann sollte es auch unter einer anderen Überschrift erfolgen. Hier heißt es: PPA-Auktion...... in der Überschrift.
 
chris63 Am: 03.04.2024 15:33:30 Gelesen: 2195# 39 @  
@ Holzinger [#37]

PPA: Es wird anders gesehen, von allen.

Verkaufsangebote: Hier wird nichts gemeldet, eine Email dazu wird auch niemand erhalten haben.

grüsse Christof
 
drmoeller_neuss Am: 03.04.2024 15:33:41 Gelesen: 2194# 40 @  
@ Holzinger [#37]

Vielleicht habe ich mich etwas unverständlich ausgedrückt:

Meldepflichtig ist laut Gesetz eine Plattform, die folgende Kriterien erfüllt:

"Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer ..."

Die Software muss es ermöglichen, Rechtsgeschäfte abzuschliessen. Nach meiner Interpretation erfüllen dieses Kriterium Plattformen wie ebay und die Philaseiten-Privatauktion. Nach Zeitablauf kommt mit dem höchstbietenden Mitglied ein Kaufvertrag zustande. Du musst diesen durch die Software bewirkten Kaufvertrag erfüllen und abwickeln (von den wenigen, im bürgerlichen Recht vorgesehenen Ausnahmen, wie Irrtum etc. abgesehen).

Anders sieht es bei Seiten mit Listen von Verkaufsangeboten (z.B. ebay Kleinanzeigen) aus. Hier schliesst die Software eben kein Rechtsgeschäft ab, sondern dient nur zur Anbahnung eines Rechtsgeschäftes. Du bist frei, auf eine entsprechende Anfrage überhaupt zu reagieren, den Artikel zu einem anderen Preis abzugeben oder doch nicht zu verkaufen etc. (invitatio ad offerendum)
 
chris63 Am: 03.04.2024 15:40:59 Gelesen: 2184# 41 @  
@ Holzinger [#38]

Die Preisbildung und der Vertrag erfolgt über die Plattform.

Eine Vergütung (Endpreis abzgl. Gebühren usw des Plattformbetreibers) erfolgt auch, die Portokosten landen auf Deinem Konto.

30 mal verschenkt und 30 mal 1 € Porto ergibt Meldung - 30 Verkäufe, gesamte Vergütung 30 €.

grüsse Christof

https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/Digitale_Plattformbetreiber/FAQ_PStTG.html
 
DL8AAM Am: 03.04.2024 17:16:15 Gelesen: 2122# 42 @  
@ Holzinger [#38]

Und selbst falls (...) Du wirklich komplett auf Geschenkebasis anbietest [BTW, wie entstehen dann Bietergefechte? Bei Dir im Email-Fach?] und Du grundsätzlich im Nachgang über private Kanäle eine "verpflichtende Gegenleistung/Zahlung" vereinbarst, d.h. der "Kunde" das Geschenk ansonsten nicht erhalten kann, falls (falls...) Du damit die Meldepflichten für den Plattformbetreiber womöglich aushebeln könntest, liegt hier im Zweifelsfall (...) sogar eine bewusste, vorsätzliche Handlung zur Umgehung von geltenden Gesetzen vor, um eventuelle steuerliche Pflichten zu umgehen.

Gerade (erst) dadurch kann man sehr schnell in den Bereich der "Strafbarkeit" geraten. Alleine so eine Konstruktion aufzubauen bzw. aufsetzen zu lassen, kann rechtlich bedenklich sein. Rechtlich "fundierte" sprich "allgemeingültig-rechtssichere" Aussagen zu Deinem Fall wird Dir hier keiner geben (geben dürfen). Das sagt Dir erst ein Richter (und auch Anwälte/Steuerberater können sich irren, sonst bräuchten wir keine Gerichte).

Und selbst wenn Du einen Meldevorgang und so eine direkte "Anzeige" beim Finanzamt vermeiden kannst, entbindet Dich das nicht von einer eventuell notwendigen eigenständigen "Meldung" Deiner Umsätze. So wie die Meldung des Plattformbetreibers Dich nicht automatisch auch "steuerpflichtig" macht, stellt Dich Unsichtbarkeit nicht steuerfrei.

Und "Kann das überhaupt überprüft/nachgewiesen werden?" kann und darf keine Frage sein. Das kannst Du vielleicht im rein privat, "unsichtbaren" Sektor machen, wenn Du das Risiko eingehen willst, gerne, aber hier ziehst Du andere (wie den Betreiber) mit in eine mögliche Illegalität rein. Und die PPA ist eben nicht unsichtbar, wir sind hier nicht im Darknet.

Und ja, auch Deine finanziellen Tätigkeiten auf Tauschtagen werden steuerlich genau so betrachtet, wie Deine Umsätze in der PPA. Wenn Du dadurch bewusst eine mögliche Steuerverkürzung betreiben solltest, ist das Deine Sache. Sollten solche Tauschtage (nicht nur philatelistische) zu "groß" werden, mit dem offensichtlichen Potential für "Schwarzmarktgeschäfte" im "größeren" Bereich (wie auf Internetplattformen), dann wird auch hier der Gesetzgeber ein entsprechende Kontrollsystem aufsetzen (wie z.B. eine generell verpflichtende Meldung der aktiven Teilnehmer durch den Tauschtagorganisator an das FA).

Wir arbeiten hier in der PPA im Bereich des (finanziellen) Bodensatzes, d.h. es werden dadurch sehr, sehr wahrscheinlich sowieso keinerlei größere Steuerlasten entstehen, falls überhaupt je einmal. Also kann man doch ganz beruhigt melden lassen. Da steht das Risiko wegen dem vorsätzlichen Aufbau von Umgehungsstrukturen den Boden der Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu verlassen, mit Risiko deshalb (erst) Ärger zu bekommen, in keinem sinnvollen Verhältnis.

Alle schreien (korrekterweise) nach Steuergerechtigkeit, nur wenn der Gesetzgeber hier nachsteuernd aktiv wird, wird auch wieder geschrien. Man kann zwar über die Höhe der Schwellenwerte streiten, die Steuergesetze sind (sollen) aber für alle gleich sein. Es gibt kein Lex Ebay, nur für Ebay. Wir sind hier mit der PPA ja nur im Bereich des Kollateralschadens, sehr wahrscheinlich "heftet" das FA unsere Meldungen erst einmal einfach auch nur ab. Die sind auch nicht dumm und können sehr wohl eine "sinnvollere" Tätigkeitsverteilung steuern. Auch wenn die Finanzbehörden groß sind, unbegrenzte Kapazitäten haben diese aber auch nicht.

Wenn "wir" unsere Unterlagen korrekt führen sollten, sollte "das alles" für uns kein Problem sein bzw. kein Risiko begründen.

Beste Grüße
Thomas
 
bovi11 Am: 03.04.2024 17:41:25 Gelesen: 2095# 43 @  
@ Holzinger [#38]

Solche Klimmzüge würde doch nur jemand machen, der etwas zu verbergen hat.

Derjenige, der beispielsweise seine Umsätze durch derartige Konstruktionen manipuliert und in der Folge Steuern verkürzt, ist kein Schlitzohr, sondern schlicht ein Steuerhinterzieher.

Warum macht sich jemand solche Gedanken, wenn er nichts Unrechtes im Schilde führt?
 
nagel.d Am: 04.04.2024 12:40:11 Gelesen: 1905# 44 @  
@ Holzinger [#33]

Verkaufserlöse, die egal in welcher Art und Weise auf welcher Plattform auch immer erzielt werden sind steuerpflichtig wie Lohn/Gehalt und Zinserträge. Warum hast du ein Problem deine Daten zu hinterlegen ? Bei Lohn-/Gehaltszahlungen oder Zinserträge bei deiner Bank werden die Daten doch auch automatisch an das Finanzamt übermittelt.

Sind dir die Server bekannt, auf denen deine Daten der Lohn-/Gehaltszahlungen oder deine Bankdaten gespeichert sind? Oder hast du der Übermittlung dieser Daten bei deinem Arbeitgeber und/oder Bank explizit widersprochen?

Aus meiner Sicht: Wer nichts zu verbergen hat, macht daraus auch kein Drama.
 
Fridolino Am: 05.04.2024 08:55:58 Gelesen: 1684# 45 @  
@ bovi11 [#11]
@ Richard [#14]
@ drmoeller_neuss [#29]
@ Stefan [#30]
@ filunski [#31]

Ich glaube so einen Shitstorm gab es schon eine Weile nicht mehr hier.

Wenn man auf einen Beitrag antworten will, denn man nicht verstanden hat, kann man nachfragen - oder aber losgeifern.

Nun mal zurück zu den Fakten:

Ich habe nicht behauptet, dass ich dem Gesetz nicht nachkommen will (welches ich übrigens sinnvoller finde als manch anderes Gesetz der letzten 2 Jahre). Genausowenig habe ich angedeutet, dass ich die erforderlichen Daten nicht liefern will.

Ich habe mir lediglich erlaubt, meine Verwunderung über das WIE und WO der Datenerfassung zum Ausdruck zu bringen.

Zur Erinnerung: Die Datenerfassung findet auf einem externen Server statt, in der ersten Version waren dort nicht mal Impressum und Datenschutzerklärung verlinkt.


Zum Hintergrund der Frage: Als ich die email erhielt, ging ich zuerst von eine Phishing-Mail aus, die mich auf eine schlecht gemachte Fake-Webseite locken wollte. Solche Phishing-Mails erhalte sicher nicht nur ich fast täglich. Zumal ich auf dem Wissensstand von Thema [1] war, in dem Richard schon in der Überschrift das Gegenteil behauptete, was dort übrigens bis jetzt nicht korrigiert ist. Und dieses Thema hier kannte ich noch nicht, weil ich nun mal sehr viel häufiger in meine email schaue als ich dieses Forum besuche.

Ich versuche nun, auf einige der erhaltenen Reaktionen sachlich und emotionslos zu antworten:

bovi11 [#11]

Völlig an meiner Fragestellung vorbei geschossen.

Richard [#14]

Hier kam die noch fehlende und nützlich Information, auf wessen Server die Daten eigentlich erfasst werden.

Der Rest war auch hier an meiner Fragestellung vorbei geschossen.

Zur Bemerkung Du wirst feststellen, dass Du genau nichts damit (Richards Daten) machen kannst. hier meine Antwort:

Das ist richtig, weil ich weder Interesse daran habe noch die notwendige kriminelle Energie.

Man sollte daraus aber nicht schließen, dass andere keine Verwendung für deine (oder meine) Steuernummer und IBAN haben.

Ziemlich aktuelles Beispiel mit Millionenschaden siehe [2].

Stefan [#30]

Der genutzte Server von Amazon steht physikalisch in Frankfurt am Main. Das Thema ist zur Genüge bekannt, dass derartige Daten innerhalb der EU bleiben müssen und nicht nach den USA abfließen sollen.

Du musst noch lernen, dich klarer auszudrücken. Wie du weißt, befindet sich das fragliche Datenerfassungsformular nicht auf dem Philaseiten-Server, sondern auf dem Server von Andreas, der in den USA gehostet wird. Siehe [3] Dort steht nichts von Amazon, sondern:

Wir setzen folgenden Hoster ein:
DigitalOcean, LLC.
01 Avenue of the Americas
10th Floor
New York
NY 10013
United States of America


Es wird schon Gründe dafür geben, dass der Betreiber der Philaseiten (oder der Programmierer) entschieden hat, die Datenerfassung auf einem externen Server zu installieren. Korrekterweise kommuniziert man das dann aber auch so. Das ist schnell gemacht und tut nicht weh.

filunski [#31]

Du nutzt kostenlos, aber zum eigenen Vorteil und Gewinn die von Richard angebotene Verkaufsplattform PPA, bist aber nicht bereit dich den gültigen Regeln und Bestimmungen zu unterwerfen ... geht schon in Richtung asozial

Für diese frechen Anfeindungen habe ich nur Kopfschütteln übrig. Widerlegung siehe oben.

Nur so am Rande: Gewinn ist die Differenz von Verkaufs- und Einkaufspreis. Der fällt meist negativ aus, wenn man heutzutage so wie ich versucht, die Dubletten zu verscherbeln, die sich in jahrzehntelanger Sammelei angesammelt haben.

Mein jährlicher Umsatz bei PPA ist rein zufällig in etwa so hoch wie der Betrag, den ich jährlich für Wikipedia spende. Dort weiß ich ja auch, dass die Mittel effektiv und sinnvoll eingesetzt werden.

Ich wollte erst gar nicht auf den Shitstorm antworten, aber filunskis Beitrag hat mich dann dazu gebracht, es doch zu tun.

Keinesfalls werde ich zu diesem Thema hier noch mal etwas schreiben. Ihr könnt das natürlich gerne tun, aber ich werde nicht antworten.

Ich wünsche euch noch viel Spass in diesem Forum und wende mich nun wieder den Freuden der Philatelie zu. :-)

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=17817&CP=0&F=1
[2] https://www.rmv.de/c/de/informationen-zum-rmv/der-rmv/rmv-aktuell/rmvgo-zahlung-per-lastschrift-pausiert-fuer-neukundinnen-und-neukunden
[3] https://www.vorlon.tech/datenschutz-erklaerung
 
TeeKay Am: 05.04.2024 10:10:52 Gelesen: 1644# 46 @  
Das eine ist der Geschäftssitz, das andere der Serverstandort. Ein US-Unternehmen ist durchaus in der Lage, Server in der EU und Deutschland zu betreiben. Sei es aus gesetzlichen Gründen, sei es aus Gründen der Geldersparnis (Server in klimatisch passenden Gegenden mit günstigen Strompreisen), sei es aus Gründen der Dienstleistungsqualität (Laufzeit der Daten). DigitalOcean und auch Amazon haben diese weltweit verteilte Infrastruktur.
 
DL8AAM Am: 05.04.2024 17:06:24 Gelesen: 1552# 47 @  
@ Fridolino [#45]

in dem Richard schon in der Überschrift das Gegenteil behauptete, was dort übrigens bis jetzt nicht korrigiert ist.

Warum? Nachträglich werden (zum Glück) keine alten Beiträge korrigiert, wenn ja, würde die Struktur von kompletten Diskussionsfäden, vom Verständnis her, komplett zusammenbrechen. Nicht ohne Grund kannst Du selbst Deine alten Beiträge auch nicht mehr verändern, spätestens dann nicht, wenn auf/nach Deinen Beitrag jemand geantwortet hat. Dann sind sie festgeschrieben. Zum Glück.

Eine Korrektur findest Du in den Folgebeiträgen. Hier kannst Du Dich jederzeit @ [#xx]'n "verbessern" ;-) Und das Problem mit der neuen DAC7 ist, dass sich das Wissen, das Verständnis bzw. das Wissen um die Auslegung, die Umsetzung über die Zeit verbessert, d.h. "geändert" hat. Auch die "gültigen" (...) Kommentare in der "rechtskundigen Community" haben sich auch erst im Laufe der Folgezeit herauskristallisiert. Deshalb muss man sich als "Anwender des Gesetzes" über die Zeit immer an den aktuellen "Status" annähern, um den rechtlich sicheren Boden über die Zeit nicht zu verlassen.

Beste Grüße
Thomas
 
vorlon.tech Am: 06.04.2024 15:38:55 Gelesen: 1335# 48 @  
@ Fridolino [#45]

Es wird schon Gründe dafür geben, dass der Betreiber der Philaseiten (oder der Programmierer) entschieden hat, die Datenerfassung auf einem externen Server zu installieren. Korrekterweise kommuniziert man das dann aber auch so. Das ist schnell gemacht und tut nicht weh.

Ja diese Gründe gibt es. Die bisherigen Philaseiten sind in "Perl" geschrieben. Der Relaunch bzw. die Neu-Programmierung erfolgt in "PHP. Daher sind alle bisherigen Bestandteile auf dem Perl-Server gehostet und alles was "neu" programmiert bzw. schon umgebaut ist, wird auf einem Server mit PHP gehostet der auf "Vorlon.Tech" registriert ist.

Dieser Server und auch die dazugehörenden Datenbanken werden auf AWS gehostet, liegen physikalisch aber in Frankfurt und nicht in den USA. Der Vertragsparter ist auch die Europäische AWS Gesellschaft und nicht die Amerikanische. Es mag sein, das man bei einer reinen IP-Recherche auf die USA kommt, aber die eigentlichen Server sind in Frankfurt:





Danke für den Hinweis, das ich noch die alte Info in der Datenschutzerklärung hatte. Der alte Server war bei Digital Ocean, Vertragspartner war die Firma in den USA, aber auch hier Stand der Server selber in Frankfurt.

Zusätzlich hiermit nochmal die Information:

In der Datenbank sind alle im DAC7 Portal erfassten Daten (Steuernummer, Umsatzsteuer-ID, IBAN und Name des Kontoinhabers) zusätzlich nochmal verschlüsselt und können im Backend der Philaseiten und auch direkt in der Datenbank nicht eingesehen werden.

LG
Andreas
 
Stefan Am: 10.04.2024 22:02:33 Gelesen: 1071# 49 @  
Eben sind die von der Meldepflicht betroffenen Mitglieder erneut per Email angeschrieben worden, welche noch nicht Ihre fraglichen Daten im DAC7-Portal hinterlegt haben.

Bei dieser Email handelt es sich sich um die gesetzlich vorgesehene zweite Erinnerung. Eine Nichtbeachtung dieser Email würde aufgrund rechtlicher Vorgaben nach Ablauf der Frist zu einer Sperre des betroffenen Mitglieds als Verkäufer in der PPA führen.


Es betrifft konkret Verkäufer, welche im vergangenen Jahr (2023) mehr als 30 Artikel in der PPA verkauft haben. Der Gesamtbetrag verkaufter Artikel liegt bei den angeschriebenen Verkäufern jeweils bei unter 2000 Euro. Dennoch muss eine Meldung erfolgen, da die Anzahl der verkauften Artikel überschritten worden ist.

Wer meint, man habe als Verkäufer im vergangenen Jahr mehr als 30 Artikel in der PPA verkauft und hat noch keine (Erinnerungs-)Email erhalten, möge bitte im eigenen Emailspam-Ordner nachschauen.

Die verschickten Erinnerungsemails weisen als Absender die Philaseiten-Emailadresse von Richard auf.

Gruß
Stefan
 
Richard Am: 16.04.2024 09:07:10 Gelesen: 815# 50 @  
Liebe Verkäufer,

inzwischen haben 80 % der erfolgreichen Anbieter die zweimal angeforderten Daten im DAC7 Portal hinterlegt.

Es bleiben 11 Anbieter, alle unterhalb der Schwelle von 2.000 Euro, jedoch bei mehr al 30 verkauften Losen.

Ihnen bleibt überlassen, ob Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen.

Bitte beachten Sie, dass alle vorhandenen Daten, z.B. Name, Anschrift und Kontaktdaten, von uns gemeldet werden MÜSSEN, ansonsten wir hohe Strafen zu zahlen haben.

Wenn Sie sich dagegen sperren, kann genau dies von den Finanzämtern zum Anlass genommen werden, weitere Ermittlungen gegen Sie zu veranlassen. Dies ist aus meiner Sicht nicht wahrscheinlich, aber denkbar.

Ich darf nach geltendem Recht weder rechtliche noch steuerliche Auskünfte geben, aber meine unverbindliche Meinung äussern: Die Angaben sollen helfen, an die grossen Steuerhinterzieher zu kommen, dabei denke ich insbesondere an Hinterziehungen in Millionenhöhe oder mindestens im sechsstelligen Bereich. Dies ist bei Sammlern in einem auf der PPA erfolgreichen Verkauf wohl nicht der Fall. Zudem muss das zuständige Finanzamt bei Ihnen schriftlich nachfragen, was den dort tätigen Mitarbeitern, oft bereits überlastet, nur die Zeit für die grossen Fälle nimmt.

Daher die Empfehlung: Meldung schnell nachholen, denn wir schliessen bald das Meldeportal, welches uns jeden Monat weitere 200 Euro kostet.

Schöne Grüsse, Richard
 
nagel.d Am: 16.04.2024 17:36:28 Gelesen: 693# 51 @  
@ Richard [#50]

Richard, ich wollte/würde die Daten gern hinterlegen, leider funktioniert dies nicht um zukünftig vorgesorgt zu haben.
 
Stefan Am: 16.04.2024 18:13:37 Gelesen: 670# 52 @  
@ nagel.d [#51]

Richard, ich wollte/würde die Daten gern hinterlegen, leider funktioniert dies nicht um zukünftig vorgesorgt zu haben

Es wurden in den vergangenen Wochen lediglich die PPA-Verkäufer angeschrieben, welche von der DAC7-Regelung für das vergangene Jahr 2023 betroffen sind. Alle anderen Philaseiten-Mitglieder können keine Daten hinterlegen. Dafür ist die Software (derzeit) nicht vorgesehen.

Gruß
Stefan
 
nagel.d Am: 16.04.2024 20:22:05 Gelesen: 618# 53 @  
@ Stefan [#52]

Stefan das ist ok.

Ich wollte halt den Spagat machen beides miteinander zu verbinden, damit ich nichts verpasse.
 
vorlon.tech Am: 16.04.2024 20:27:49 Gelesen: 613# 54 @  
@ nagel.d [#53]

Ich wollte halt den Spagat machen beides miteinander zu verbinen, damit ich nichts verpasse

Das System ist so eingestellt, dass in Zukunft jeder der über eine der Grenzen kommt, automatisch abgeschrieben und aufgefordert wird, seine Daten abzugeben.

LG
Andreas
 
nagel.d Am: 17.04.2024 07:00:35 Gelesen: 491# 55 @  
@ vorlon.tech [#54]

Ok gut zu wissen.
 
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