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Thema: Recht: Abmahnung des BPP wegen Verletzung seiner "Marke BPP" durch Händlerin
Das Thema hat 79 Beiträge:
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drkohler Am: 14.02.2024 17:35:42 Gelesen: 5954# 5 @  
@ Zackensonne [#2]

Wenn sich ein Rechteinhaber nicht wehrt, dann können die Rechte verloren werden.

Also ein "Lass uns über ein Bier darüber reden" ist keineswegs rechtlich genügend.

Das ist die Kehrseite des (Patent/Copyright/Marken-)Rechts: Wenn du dich nicht offiziell wehrst, verlierst du dein Recht über kurz oder lang.
 
Lars Boettger Am: 14.02.2024 18:01:42 Gelesen: 5915# 6 @  
@ Zackensonne [#2]

„Hey, hier ist Prüfverband XY, sehe grade Sie haben oben bei der Artikelbeschreibung XY Attest ausgewählt. Aber das ist ja gar kein XY Attest. Das finden wir nicht so gut. Bitte ändern und in Zukunft drauf achten!“

„OK, sorry, klar, ich ändere das und achte drauf. Melden Sie sich gerne kurz wieder, wenn was nicht stimmt, bin immer offen dafür!“


Du hast vollkommen recht, das wäre schön. Wenn ich als BDPh-Bundesstellenleiter Fälschungsbekämpfung einen Anbieter auf einen Fehler aufmerksam mache, dann reagieren etwa 10% der Angeschriebenen mit einer Beendigung des Angebots. Weitere 10% reagieren mit üblen Beschimpfungen bis hin zu Telefonterror. 80% reagieren nicht.

Darum habe ich das Anschreiben von privaten Anbietern eingestellt. Das Angebot wird gemeldet und Ebay löscht in der Regel. Danach meldet sich ein kleiner Teil und will wissen, was sie falsch gemacht haben. Dem Rest ist es wurscht. Entweder, weil es ihnen egal ist oder weil sie genau wissen, dass sie Schrott angeboten haben.

drmoeller_neuss [#3] sagt es genau richtig: "Ohne den Fall zu kennen, ist eine vernünftige Einschätzung nicht möglich, ob der BPP über die Stränge schlägt oder ob die Abmahnung absolut gerechtfertigt ist." - die Fälle, die ich im Hintergrund begleitet habe, waren gerechtfertigt. Für mich möchte der Anwalt mit seiner Beratung Geld verdienen.

Beste Grüße!

Lars
 
Zackensonne Am: 14.02.2024 18:01:42 Gelesen: 5915# 7 @  
@ drkohler [#5]

Interessant, ich glaube ich habe schon mal davon gehört, dass Markeninhaber ihre Marke auch schützen müssen.

Was für Möglichkeiten gibt es denn da so? Ich meine: wie locker darf man sein, bis es für die Marke gefährlich wird? Ich könnte mir vorstellen, dass einem Markeninhaber daran gelegen ist, nicht unnötig teure Abmahnungen zu verschicken, wenn manchmal auch ein erster klärender Hinweis genügt. So etwas ist ja auch nicht gut für eine Marke, denke ich mal - Insbesondere, wenn alle im Wettbewerb stehenden Personen auf einem Markt die Marke kennen - und die Art, wie sie als Rechteinhaber auftritt.

Was in dem obigen Fall los war, weiß ich natürlich auch nicht. Dazu hat ja drmorller_neuss etwas gesagt.

Bier ist nicht jedermanns Sache, klar, aber schließt das denn in einigen Fällen die Möglichkeit einer wertschätzenden Kommunikation auf Augenhöhe aus - also bevor ein Anwalt hinzugezogen wird? Abmahnungen sind ja ein dunkler Schatten, der auf dem Onlinehandel liegt - Besonnenheit und Fairness scheinen mir da in einem überschaubaren Markt von höchster Wichtigkeit zu sein.
 
tomato Am: 14.02.2024 18:31:29 Gelesen: 5876# 8 @  
@ Richard [#1]

Ich möchte mich der Meinung von Zackensonne anschließen. Gleich in jedem Fall bei einem einmaligen Vorfall einen Anwalt losschicken, ohne dem anderen vorher die Gelegenheit zu geben seinen Fehler zu korrigieren, macht auf mich keinen guten Eindruck.

Ist jetzt nicht vergleichbar, aber öfter mal verwenden Händler /Verkäufer auf Ebay die Original-Bilder aus unseren Plattenfehler-Katalogen, ohne irgendeinen Quellenhinweis. Nach Hinweis meinerseits haben alle Verkäufer das aber dann immer korrigiert. Es geht also auch so, ohne teure Abmahnungen und Anwalts-Stress.

Gruß Thomas
 
Zackensonne Am: 14.02.2024 18:46:59 Gelesen: 5842# 9 @  
@ Lars Boettger [#6]

Danke, das finde ich sehr interessant! Ich denke mal, so wie ich Deine Beiträge hier kenne, werden Deine Nachrichten an die Anbieter*innen kurz, höflich und sachlich sein bzw. sie waren es. Ich stelle mir Nachrichten vor wie:

„Hier ist Lars Boettger, Fälschungsbekämpfung im Verband, Ihr Angebot ist (leider) nicht korrekt, bitte dies und jenes tun“

Kommt das so in etwa hin? Bei Händler*innen melden sich ja allerlei Leute, die irgendwas wollen oder wissen, und nicht immer angenehm sind.

Jedenfalls wäre für mich die normale Antwort von Anbietern, die zwar ab und an etwas übersehen oder nicht wissen, aber ihren Umsatz nicht mit Mist machen oder machen wollen, sich zu bedanken und das Angebot zu beenden. Das ist ja ganz normale Kommunikation - neutral, höflich, flink, sachlich. Da die Philatelie ja seit Anbeginn mit Fälschungen durchsetzt ist gehört ja ein irgendwie angemessener Umgang mit Unkenntnis, Fehlern und Wertschätzung von Kunden und nach Möglichkeit auch mit korrekten Kollegen zum Geschäft. Ich kenne so ein paar Leute aus meinem Bereich, die sind so ein wenig, nun ja, schludrig oder so, und nicht immer ganz helle, aber sie haben ein großes Herz und sind immer offen und haben oft etwas günstigere Preise und die würden sofort einlenken und Sachen beenden und zurücknehmen. Ich habe manchmal ein wenig Angst um solche Leute, die dem Handel eigentlich ganz gut tun, insbesondere da sie im Vergleich zu den Leuten, die im großen Stil mit Mist ihr Geld machen und entsprechend giftig auftreten echt harmlos sind.

Dass 80 Prozent gar nicht reagieren erstaunt mich total! Und dass nur 10 Prozent ungehalten Antworten ebenfalls, da hätte ich eher auf einen höheren Anteil getippt.

Aber Leute, die immer wieder nachgummierte oder falsch geprüfte Marken aus den gefährlichen Ecken des Katalogs anbieten, ihren Umsatz und ihr Geschäft danach ausrichten (also deutlich mehr als ein Prozent Umsatz mir dubiosem Zeug machen), pampig auf Kritik reagieren, die Kollegen wegbeissen - die braucht niemand.

Wie schätzt Du das denn ein: sind Leute, die selten, aber ab und an was falsch anbieten, höflich kommunizieren, aber offensichtlich harmlos sind, der Gefahr ausgesetzt, abgemahnt zu werden? Und was ist mit diesen tausenden Hobby/Kleinsthändler*innen, die oft null Ahnung haben, aber echt korrekt reagieren, wenn sie was nicht wissen oder falsch gemacht haben?
 
bovi11 Am: 14.02.2024 19:44:57 Gelesen: 5780# 10 @  
@ Zackensonne [#7]

"interessant, ich glaube ich habe schon mal davon gehört, dass Markeninhaber ihre Marke auch schützen müssen.

Was für Möglichkeiten gibt es denn da so? Ich meine: wie locker darf man sein, bis es für die Marke gefährlich wird? Ich könnte mir vorstellen, dass einem Markeninhaber daran gelegen ist, nicht unnötig teure Abmahnungen zu verschicken, wenn manchmal auch ein erster klärender Hinweis genügt. So etwas ist ja auch nicht gut für eine Marke, denke ich mal - Insbesondere, wenn alle im Wettbewerb stehenden Personen auf einem Markt die Marke kennen - und die Art, wie sie als Rechteinhaber auftritt."


Ich verweise - nur beispielhaft auf die Marken "Ceran" oder "Flex" - beide sind als Marken de facto tot, weil man über Jahrzehnte zugeschaut hat, wie die Begriffe in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen sind. Dann ist der Markenschutz weg.

Der Gesetzgeber hat das Institut der Abmahnung im Marken-, Wettbewerbs-, Urheber- und Patentrecht ausdrücklich eingeführt, um demjenigen, der gegen derartige Rechte verstößt, Gelegenheit zur außergerichtlichen Erledigung zu geben. Mahnt der Unterlassungsgläubiger, beispielsweise der Markeninhaber, nicht ab, sondern versucht es auf dem kleinen Dienstweg, erreicht er meist sein Ziel nicht. Diesbezüglich verweise ich auf den Beitrag von Lars.

Auf der anderen Seite ist die Gefahr sehr groß, dass sich der Rechteinhaber erhebliche prozessuale Nachteile einhandelt, wenn er es zuvor "im Guten" versucht hatte. Die Erfahrung aus fast 20 Jahren zeigt, dass "ein erster klärender Hinweis" fast nie funktioniert. Diejenigen, bei denen es funktioniert, die kann man recht schnell erkennen und die melden sich hier auch nicht zu Wort. Herumtösen tun nur die Uneinsichtigen, die sich ungerecht behandelt fühlen. Das bestätigt umgekehrt immer wieder, dass man den Richtigen getroffen hat.

Zudem:

Warum sollte die wirksame Verteidigung der Markenrechte der Marke schaden? Alle mir bekannten namhaften Marken (Porsche, Apple, Microsoft, VW, BMW, Miele, Super Mario und wie sie alle heißen) mahnen Kennzeichenverletzungen ab. Rufen sie nämlich ohne vorherige Abmahnung das Gericht an, könnte der Abgemahnte die Ansprüche sofort anerkennen und der Kläger würde zwar den Prozeß gewinnen, hätte aber die Kosten zu tragen.

Ein seriöser Käufer kriegt eine marken- oder wettbewerbswidrige Abmahnung so gut wie nie mit. Auf eine solche wird nur derjenige aufmerksam, der im Internet nach "Abmahnung" sucht. Danach suchen aber in der Regel nur Leute, die gerade Post bekommen haben.
 
Lars Boettger Am: 14.02.2024 19:47:31 Gelesen: 5775# 11 @  
@ Zackensonne [#9]

Wenn Du bei Ebay einen Fehler machst und darauf hingewiesen wirst, dann kannst Du mit drei (verständlichen) Reaktionen rechnen:

- Peinliche Berührtheit und Einsicht
- "Warum ich und nicht der" (wird sehr gerne genommen)
- "Sie haben keine Kompetenz, ist nicht ihr Prüfgebiet" (ja, stimmt in der Regel!)

Ich versuche, meine Nachrichten so neutral wie möglich zu halten:

"Hallo! Der Brustschild ist von klein auf groß umgeprägt. Bitte beenden Sie den Verkauf. Beste Grüße! Lars Böttger" (war meine letzte Meldung von gestern). Der gewerbliche Händler hat sofort reagiert und die angebotene Marke gegen eine echte Marke ausgetauscht.

sind Leute, die selten, aber ab und an was falsch anbieten, höflich kommunizieren, aber offensichtlich harmlos sind, der Gefahr ausgesetzt, abgemahnt zu werden?

Eher nicht. Die Anbieter, die wissentlich Fälschungen anbieten, oder Briefmarken mit gefälschten Prüfzeichen, Stempeln oder Aufdrucken versehen, die dabei ein paar tausend Euro Umsatz (oder mehr) im Jahr machen, da ist die Gefahr deutlich erhöht, dass sie eine Abmahnung erhalten.

Ich habe den großen Vorteil, dass mein "Gedächtnis" mittlerweile über 15 Jahre zurückreicht. Wenn sich die Meldungen zu einem Anbieter häufen, dann gehe ich auf den APHV zu und bitte um eine Beurteilung, ob hier eine Gewerblichkeit vorliegt. Oft ist der Umsatz pro Jahr zu gering oder die Verkäufe zu selten, aber ab und zu erhält derjenige einen nicht so angenehmen Brief von einem APHV-Rechtsanwalt.

Bitte beachtet beim Verkauf die folgenden Regeln:

- Garantiert die Echtheit der Marken (kein "Privatverkauf, keine Rücknahme" o.ä.)
- Wenn ihr die Echtheit aufgrund der Angaben im Michel-Katalog nicht garantieren könnt, gebt die Marken zum Prüfen
- Wenn Euch das zu teuer ist, bietet die Marke nicht auf Ebay an
- Akzeptiert als Privatverkäufer Rücknahmen ohne wenn und aber (Rückgaben kommen so gut wie nie vor)
- Wenn Euer Umsatz eine gewisse Grenze übersteigt, überlegt Euch, ob ihr das Konto nicht besser auf "gewerblich" umstellt
- Wenn Ihr für Vereinskollegen oder Freunde Marken verkauft oder wenn Ihr Auktionslose "schlachtet" (die fehlenden Marken werden behalten, der Rest über Ebay verkauft), seid Ihr immer gewerblich.

Beste Grüsse!

Lars
 
10Parale Am: 14.02.2024 20:18:57 Gelesen: 5729# 12 @  
@ Richard [#1]

Wenn ich mir vorstelle, wie viele mittelständische und kleinere Firmen (Handel, Gastronomie, Nahrungsmittel) laut seriösen Quellen (Wirtschaftsfachpresse) dieses Jahr Insolvenz anmelden sollen, dann sehe ich hier ein Beispiel, wie wir uns in Deutschland das Wirtschaften selbst schwer machen.

Jeder ist doch ein wenig selbst verantwortlich für den Grad seiner Intelligenz oder nicht vorhandenen Intelligenz. Damit sollten wir einfach leben. Auch als Kunden.

Liebe Grüße

10Parale
 
Lars Boettger Am: 15.02.2024 09:54:15 Gelesen: 5357# 13 @  
@ 10Parale [#12]

Wenn ich mir vorstelle, wie viele mittelständische und kleinere Firmen (Handel, Gastronomie, Nahrungsmittel) laut seriösen Quellen (Wirtschaftsfachpresse) dieses Jahr Insolvenz anmelden sollen, dann sehe ich hier ein Beispiel, wie wir uns in Deutschland das Wirtschaften selbst schwer machen.

Versetze Dich in die Lage eines gewerblichen Briefmarkenhändlers, der seine Marken ehrlich beschreibt, die fraglichen Werte beim BPP-Experten prüfen lässt und der Tag für Tag um sein Überleben kämpft, weil immer weniger Sammler bereit sind, Geld für ihre Marken auszugeben. Das Internet ist der neue Verkaufskanal, auf der ehrliche Briefmarkenhändler gegen Schwarzhändler und gewerbliche Händler, die es mit der Beschreibung nicht so genau nehmen, in Konkurrenz treten. Dumm nur für die Schwarzhändler und die unehrlichen gewerblichen Händler, dass das Internet selten Dinge vergisst. Im Internet kann man schön nachvollziehen, was ge- und verkauft wurde. Der ehrliche Händler erwartet vom APHV und dem BPP, dass beide Verbände ihre Rechte durchsetzen.

Das kostenpflichtige Durchsetzen von Rechten im Internet war vor 10-15 Jahren (wenn ich es noch richtig weiss) überhaupt kein Thema. Das hat sich heute geändert und macht das Internet zu einem etwas sichereren Ort. Auch die Zusammenarbeit zwischen den Verbänden hat sich in den letzten Jahren auf Arbeitsebene deutlich verbessert. Anstatt dem Setzen von Nadelstichen gegen unehrliche Zeitgenossen hast Du jetzt ein ganzes Arsenal von Möglichkeiten, die Du einsetzen kannst.

Beste Grüsse!

Lars
 
alex11 Am: 15.02.2024 12:19:03 Gelesen: 5245# 14 @  
@ Lars Boettger [#13]

Das Internet ist der neue Verkaufskanal, auf der ehrliche Briefmarkenhändler gegen Schwarzhändler und gewerbliche Händler, die es mit der Beschreibung nicht so genau nehmen, in Konkurrenz treten.

Ich denke, dass dies viel zu viel Schwarz-Weiß dargestellt ist.

Es mit 'der Beschreibung nicht so genau nehmen', macht ja in der Praxis meist sowieso nur Probleme.

Einen Kollegen, welchem (ob das zutrifft, sieht man ja anhand seiner Angebote) einmal ein Lapsus passiert ist, die volle rechtliche Breitseite zu geben, macht die eigenen Umsätze jedenfalls auch nicht fetter.

Grüße Alexander
 
bovi11 Am: 15.02.2024 12:58:34 Gelesen: 5204# 15 @  
@ alex11 [#14]

"Einen Kollegen, welchem (ob das zutrifft, sieht man ja anhand seiner Angebote) einmal ein Lapsus passiert ist, die volle rechtliche Breitseite zu geben, macht die eigenen Umsätze jedenfalls auch nicht fetter."

In der Regel trifft es schon die Richtigen. Derjenige, der mal daneben greift, ist sicherlich weder im Visier des APHV noch des BPP.
 
Lars Boettger Am: 15.02.2024 13:49:33 Gelesen: 5130# 16 @  
@ alex11 [#14]

Ich denke, dass dies viel zu viel Schwarz-Weiß dargestellt ist.

Hallo Alexander,

jedes Jahr habe ich zwischen 2.000 und 3.000 Meldungen zu bearbeiten. Nach meiner Erfahrung machen es sich Verkäufer (und Käufer!) sehr oft sehr einfach:

- Jede Signatur auf einer Marke wird zu "BPP geprüft" umgedeutet (Eigentümersignaturen und Händlersignaturen werden nicht erkannt)
- Hinweise im Michel-Katalog werden ignoriert
- Jedes Stück Papier als "BPP-Attest" umgedeutet (auch wenn bei ausländischen Attesten die Marke als "Fälschung" beschrieben wurde ...)
- Die Sammlung stammt vom Großvater / Großonkel / wurde unter widrigsten Umständen nach dem 2. Weltkrieg in den Westen gerettet und man hat gar keine Ahnung, was man anbietet (und der Spruch bleibt über Jahrzehnte unverändert)
- Prüfer sind so teuer, darum spart man sich das Geld und bietet lieber "günstig" an
- "Biete die Marke als Fälschung an, da ich keine Ahnung von der Materie habe" (wird gern genommen, wenn man die Fälschung selber hergestellt oder selber gekauft hat)

Die oben beschriebenen Verhaltensweisen und Beschreibungen sind keine Einzelfälle, sondern begegnen mir jeden Tag. Ich kann nachvollziehen, wenn gewerbliche Anbieter nicht glücklich sind, wenn ich sie darauf hinweisen muss, dass ein Block Nr. 2 einen Falschstempel trägt und die Beschreibung "wird momentan nicht geprüft" nicht der Wahrheit entspricht. Wenn Du im Internet einkaufst, dann musst Du schon extrem erfahren sein, damit Du nicht daneben greifst.

Die beteiligten Personen auf der APHV- und BPP-Seite kenne ich sehr gut, teilweise telefonieren wir mehrmals pro Woche über Fälle. In den letzten vier-fünf Jahren sind durch die Abmahnungen Fälschungsanbieter gestoppt worden, die teilweise über Jahrzehnte Millionenschäden angerichtet haben. Ich bedauere aus Sicht des Verbandes nur, dass wir die Fälschungsanbieter nicht schon früher aus dem Verkehr ziehen konnten.

Beste Grüsse!

Lars
 
Zackensonne Am: 15.02.2024 14:52:32 Gelesen: 5074# 17 @  
Danke, Lars, ich finde das immer sehr interessant, was Du schreibst. Unabhängig von konkreten Fälschungen habe ich alleine durch Deine Erfahrungswerte schon einen ziemlichen Sinn für Gefahren entwickelt.

Was für mich ein völlig neuer Gedanke ist:

Abmahnungen machen Sinn, und treffen „die Richtigen“ -an so einen Gedanken muss ich mich erst mal gewöhnen. Ich denke da bin nicht nur ich sehr vorsichtig, und erst mal total skeptisch. Ich denke viele haben so aus eigener Erfahrungen Abmahnwellen, die einen Mark überziehen, als eher eine zusätzliche Bedrohung wahrgenommen. Will sagen: gewisse Kollegen stören durch ihr Verhalten auf dem Markt den Wettbewerb … und zwar ganz massiv - und zusätzlich zu diesen Kollegen drohen dann auch noch Abmahnungen - und ich denke der Reflex, zu gucken, aus welcher Ecke Abmahnungen kommen, mit welchen Interessen, steckt sehr tief. Es geht nämlich dabei ans Eingemachte. Abmahnungen als hilfreich im Kampf gegen „die Richtigen“ zu sehen ist was komplett neues für mich. Ich bleibe skeptisch.

Und ich möchte noch mal was zu diesen „den Richtigen“ sagen. Ich habe das schon mal aufgeschrieben, möchte es aber wiederholen. Du hast ja den Sammlerschutz im Sinn - Abmahnungen wie hier diskutiert beziehen sich ja auf Wettbewerb und Marken usw. In dem Bereich in dem ich früher mal gehandelt habe, hatte (und habe ich immer noch) ein sehr sehr klares Bild davon, was das für Leute sind. Ich gehe eine Straße entlang, links ein Schaufenster, ein kurzer Blick, eine Sekunde höchstens, und ich weiß was Sache ist. Und zwar egal, ob ich den Inhaber kenne oder nicht.

Ich überblicke sofort das Angebot, die Preisstruktur brauche ich dann gar nicht mehr ansehen. Ich sehe es einfach. Das sind Leute, die ihren Umsatz mit Mist machen. Ihr ganzes Geschäft ist auf Mist gebaut. Da geht es, auf die Philatelie übertragen, nicht um hier und da mal eine nachgummierte Marke, oder einen Falschstempel, oder fehlendes Wissen über Spezialgebiete, sondern um hunderte, eher tausende Euro Umsatz mit Mist im Monat - und zwar um gut gängiges, gesuchtes Standardmaterial. Vereinzelte falsche oder kaputte Sachen im Angebot zu haben, ist total unrentabel … ein Prozent Umsatz mit Mist, der gut sichtbar leuchtet, wirft einen krassen Schatten auf ein Angebot, und der schmälert den Umsatz und Gewinn weit mehr als dieses eine Prozent Umsatz.

Deshalb sind alle, die irgendwie klar bei Verstand sind, auch sofort bereit und dankbar, diese gelegentlichen Irrtümer zu minimieren. Wie gesagt, ein paar Leute sind schludrig, aber egal. Leute, die ab und an was nicht wissen oder lax sind, das sind für mich, zumindest unter Wettbewerbsgesichtspunkten, nicht „die Richtigen“ , die nehmen mir nichts weg - aber das waren, so weit ich mich erinnere, sehr wohl Leute, die Abmahnungen bekommen haben, und die deshalb mitunter aus dem Markt gekegelt wurden. Nicht nur, weil das teuer war. Eher, weil sich sich in ihrer Ehre gekränkt sahen, und weil sie nicht in einem Markt agieren wollten, auf dem unter Kollegen solche Mittel angewandt wurden - und zwar zusätzlich zu den ganzen unsäglichen Konkurrenten, die durch unsägliches Angebot den Umsatz kaputt gemacht haben, und die erstaunlich gut mit Abmahnungen klar kamen.

Wie gesagt, diese Idee, Abmahnungen nicht als zusätzliche Bedrohung auf einem durch Schlingel gestörten Markt zu sehen, sondern als Hilfe, diesen Gedanken muss ich erst mal sacken lassen. Wenn ich bestimmte Foren ansehe, bestimmte Dinge höre, bestimmte eitle Fingerzeige - bleibe ich skeptisch. Der Graubereich ist mir zu undeutlich, bei Leuten, die man, wie ich beschrieben habe, sofort erkennt, sofern sie nicht ohnehin unter Kollegen schon längst bekannt sind, hätte ich keine Zweifel.
 
bovi11 Am: 15.02.2024 15:05:09 Gelesen: 5060# 18 @  
@ Zackensonne [#17]

Ich verweise nochmals auf den Beitrag unter [#10]

Die hier in Rede stehenden Abmahnungen haben außer dem Namen nichts mit den massenhaft von IDO ausgebrachten Forderungsschreiben zu tun. Die von IDO massenhaft abgemahnten Pillefatzverstöße haben in der Regel keinen echten Wettbewerber interessiert.

Werden aber - und das nicht im Einzelfall - Marken mit gefälschten BPP-Prüfzeichen angeboten und verkauft, handelt es sich in der Regel um schwarze Schafe, die der Philatelie nachhaltige Schäden zufügen.

Ähnliches gilt für Anbieter, die ihre Verkaufshandlungen als "privat" deklarieren, tatsächlich aber in (deutlich) gewerblichem Umfang handeln. Diese Kandidaten fallen meist dadurch auf, dass sie gefälschte oder verfälschte Marken anbieten.
 
rotwein1057 Am: 07.06.2024 16:40:48 Gelesen: 4390# 19 @  
Hallo zusammen,

auch wenn der oben beschriebene Vorgang schon ein paar Tage her ist, möchte ich meine Erfahrung dazu noch mitteilen.

Ich habe vor ca. zwei Wochen eine Abmahnung vom BPP (Bund Philatelistischer Prüfer) (natürlich über einen entsprechenden Anwalt) bekommen. Grund: unberechtigte Benutzung des Markenzeichens "BPP" und damit Verletzung des entsprechenden Markenrechtes.

Das ist passiert:

Bei meinen Angeboten von Briefmarken habe ich immer ein Foto von vorne, eines von der Rückseite und, falls die Marke ein Prüfzeichen hat, eine Vergrößerung des Prüfzeichens mit der Stellung auf der Marke. Also alles, was was für eine mögliche Kaufentscheidung wichtig ist. Blöderweise habe ich beim Kopieren der Angebote nicht gut aufgepaßt und das Artikelmerkmal "Expertengeprüft" nicht immer ordentlich angepaßt. Das heißt, ich habe Angebote drin gehabt, die waren nur Infla-geprüft und im Artikelmerkmal steht BPP-Signatur.

Ohne Frage ist das nicht richtig. Die Unterstellung allerdings, ich hätte mich dadurch bereichert und Vorteile verschafft, ist absoluter Unsinn, denn kein Käufer interessiert sich für die Artikelmerkmale, sondern ausschließlich für das, was die Bilder wiedergeben. Nie hat mich ein Käufer darauf angesprochen, das es hier ein Diskrepanz gibt.

Aber richtig schlimm und beschämend finde ich, dass mich der BPP nicht einmal darauf angesprochen hat, oder ein solches Angebot über Ebay hat löschen lassen. Ich hätte ja sofort darauf reagiert und diese Nachlässigkeit abgestellt. Ich bin seid über 15 Jahren Mitglied im BDPh.

Keiner hat von meinem gemachten Fehler einen Nachteil und ich keinen Vorteil. Die einzigen, die vor Lachen nicht in den Schlaf kommen, sind die Anwälte. Meine Nachlässigkeit kosten mich nun über 4.500 Euro, eine riesen Summe für mich - schnelles Geld für die Anwälte.

Das Geld ist eine Sache, aber das Gefühl der Ungerechtigkeit, der unsinnigen und falschen Unterstellungen machen mir echt zu schaffen.

Nur ein Wort hätte ausgereicht, dass diese Summe nicht zu den Anwälten geht. Wenn Mitglieder/Sammler des gleichen Verbandes schon nicht mehr miteinander sprechen - wie traurig ist das.

Also Warnung an alle, paßt genau auf, dass euch keine Fehler unterlaufen. Das wird unter Umständen schamlos ausgenutzt, auch von möglichen "Freunden".
 
ginonadgolm Am: 07.06.2024 17:43:47 Gelesen: 4324# 20 @  
@ rotwein1057 [#19]

Hallo Herr Kramer,

Blöderweise habe ich beim Kopieren der Angebote nicht gut aufgepaßt

Als Händler sollten Sie einfach etwas sorgfältiger arbeiten!

kein Käufer interessiert sich für die Artikelmerkmale

Als Händler sollten sie Ihren potenziellen Kunden nicht unterstellen, daß die Ihre Angebote nicht richtig lesen wollen!

Wenn Mitglieder/Sammler des gleichen Verbandes schon nicht mehr miteinander sprechen - wie traurig ist das.

Als Händler sollten Sie wissen, dass der BPP und der BdPh nicht ein und derselbe Verband sind!

Dann klappt's auch ohne Abmahnung!

Ingo aus dem Norden
 
bovi11 Am: 07.06.2024 18:49:39 Gelesen: 4262# 21 @  
@ rotwein1057 [#19]

An Lars wurden mindestens 19 Angebote mit Fälschungen oder Verfälschungen zur Löschung bei eBay gemeldet.

Und ungestempelte Falzmarken zu bewerben mit "KW für ** …" ist auch unzulässig, weil irreführend.
 
rotwein1057 Am: 08.06.2024 00:31:42 Gelesen: 4067# 22 @  
Hallo,

was "An Lars wurden mindestens 19 Angebote mit Fälschungen oder Verfälschungen zur Löschung bei eBay gemeldet.", verstehe ich nicht ? Bei mir hat sich niemand gemeldet und Ebay hat nicht ein einziges Angebot gelöscht. Auch nicht mit einem Hinweis auf Verfälscht oder Fälschung.

Und was ist denn an "KW (also Katalogwert) für ** (also postfrisch).." bei Falzmarken, für die kein Wert im Michel für Falz angegeben ist, irreführend. Wo steht, dass das unzulässig ist, dann ändere ich das sofort.

Ich als Käufer bin doch froh, wenn ich den Preis für postfrisch nicht extra nachschauen muß, der Falzpreis steht ja eh nicht drin.
 
alex11 Am: 08.06.2024 08:41:15 Gelesen: 3945# 23 @  
@ rotwein1057

Hi,

ich kann Deine Frustation nachvollziehen - es geht ja nicht nur um die Vorgehensweise sondern auch um die geforderte Summe.

Zumindest wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich mich beraten lassen, ob Du Dich nicht zumindest gegen die Höhe der geforderten Summe zu wehren versuchen kannst.

Gruss Alexander
 
bovi11 Am: 08.06.2024 09:00:24 Gelesen: 3927# 24 @  
@ alex11 [#23]

Derartige Verletzungen von Schutzrechten (Markenrecht, Urheberrecht, Designrecht, Patentrecht) und auch Verletzungen von Regeln des lauteren Wettbewerbs sind fast nie von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Der Gegenstandswert von überragend bekannten Marken wie „BPP“ wird von den Gerichten regelmäßig mit 100.000,00 Euro bemessen. Auskunfts- und Ansprüche auf Feststellung von Schadenersatzansprüchen aus Markenverletzungen mit 50.000,00 Euro. Bereits der Wert gerade eingetragener und noch nicht oder kaum benutzter Marken wird vom BGH mit 50.000,00 bemessen.

Die Bekanntheit einer Marke bezieht sich stets auf die jeweils betroffenen Verkehrskreise. Bei „BPP“ also auf den Bereich der (ernsthaften) Sammler und auf den Kreis der einschlägigen Händler.
 
alex11 Am: 08.06.2024 09:54:29 Gelesen: 3872# 25 @  
@ bovi11 [#24]

Wenn es im wesentlichen Teil der Auktion, der Auktionsbeschreibung + den Bildern, korrekt steht - also Infla- und nicht BPP-geprüft - dann könnte ein Anwalt auf offensichtlichen Irrtum plädieren (was vermutlich auch den Fakten entspricht).

Es kann ja nicht, dass einen jeder Flüchtigkeitsfehler die finanzielle Existenz kosten kann.
 
bovi11 Am: 08.06.2024 10:12:13 Gelesen: 3850# 26 @  
@ alex11 [#25]

Für den Unterlassungsanspruch kommt es nicht auf schuldhaftes Handel an.

Deshalb ist es rechtlich völlig unerheblich, ob eine solche Angabe irrtümlich oder vorsätzlich erfolgte.

Im Übrigen weise ich nochmal darauf hin, dass rotwein1057 nicht einmalig sondern vielfach auffällig geworden ist.
 
alex11 Am: 08.06.2024 11:21:43 Gelesen: 3778# 27 @  
Wenn man für einen offensichtlichen Irrtum ohne Bereicherungsabsicht 4500 € kassieren will, dann ist das für mich jedenfalls unterste Schublade.

Unabhängig von der Rechtslage, dessen Beurteilung man getrost Profis (Anwälten) überlassen kann.

Du müßtest näher auführen, inwieweit rotwein1057 vielfach auffällig geworden ist.

Falsche Angaben wider besseres Wissen würden bei mir natürlich auch auf kein Verständnis treffen.

Vielleicht kann sich ja rotwein1057 dazu äußern.
 
bovi11 Am: 08.06.2024 11:42:27 Gelesen: 3762# 28 @  
@ alex11 [#27]

Im Nachbarforum wurdest du (Alexander Zidek) ja bereits 2015 auf Gaststatus gesetzt, nachdem auch da sinnfreie Diskussionen endlos fortgesetzt wurden.
 
Grohbacher Am: 08.06.2024 12:12:08 Gelesen: 3720# 29 @  
Warum regen sich da manche Leute so auf?

"rotwein1067" hat sich auch im EBAY-Forum beklagt - siehe

https://community.ebay.de/t5/Gewerbliche-Verk%C3%A4ufer-innen/Abmahnung-durch-den-BPP/m-p/4835672#M19423

Laut seiner dortigen Nachricht Nr. 7 wird er anscheinend die Abmahnung größtenteils akzeptieren.

Philatelistische Grüße

Grohbacher
 

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