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Thema: Recht: Abmahnung des BPP wegen Verletzung seiner "Marke BPP" durch Händlerin
Richard Am: 14.02.2024 09:22:59 Gelesen: 6451# 1 @  
Recht: Abmahnung des BPP wegen Verletzung seiner "Marke BPP" durch eine Händlerin

von unserem Mitglied Rechtsanwalt Kai Harzheim

Mir liegt eine aktuelle Abmahnung des Bundes Philatelistischer Prüfer e.V. (BPP) vom 02.02.2024 vor. Vertreter ist RA Dr. Frank Tenbrock aus der Kanzlei Diesel, Schmitt, Ammer in Trier. Der BPP mahnt eine Verletzung seiner international genutzten Marke BPP ab. Betroffen ist eine Online-Händlerin, die bei eBay Briefmarken verkauft. Was Sie dagegen tun können, siehe meinen weiteren Beitrag.

Hintergrund der Abmahnung

Rechtsanwalt Dr. Tenbrock trägt vor, dass unter der Registernummer 39924648 bereits seit 1999 zu Gunsten des Bund Philatelistischer Prüfer e.V. die Marke "BPP" beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist. Seit dem Jahr 1999 ist das genannte Kennzeichen ebenfalls unter der Registernummer IR730367 als internationale Marke registriert.

Die Marke ist u.a. für das Prüfen von philatelistischen Sammelobjekten und hierbei insbesondere für die Durchführung von Echtheitsprüfungen eingetragen. Die Marke ist in Kraft und wird intensiv benutzt.

Die Abgemahnte handelt bei eBay auf gewerblicher Grundlage mit Briefmarken.

Unter einer eBay-Artikelnummer bietet die Abgemahnte Briefmarken unter der Bezeichnung

..., postfrisch, geprüft mit Attest zum Kauf an.

In der weiteren Beschreibung wirbt sie unter der Rubrik „Artikelmerkmale“ mit dem Hinweis

„BPP-Fotoattest“.

Tatsächlich handelt es sich bei dem Prüfattest jedoch um eine Privatexpertise des früheren Briefmarkenprüfers ..., wie nachstehend abgebildet:

(hier nicht abgebildet, Daten- und Mandantenschutz !)

Der von dem Angebot angesprochene Verkehr fasst das Angebot dahin auf, dass für die Marken ein Prüfattest eines von der Abmahnenden legitimierten Prüfers vorliegt.

Indem die Briefmarken unzutreffend damit beworben werden, es liege ein

„BPP-Fotoattest“

vor, werden die Kennzeichenrechte des Bundes Philatelistischer Prüfer e.V. verletzt.

Markenverletzung

Hinsichtlich der Markenverletzung kommt es nicht darauf an, ob zwischen den Dienstleistungen, für die der Verletzte Verband Markenschutz beanspruchen kann, und zwischen dem Anbieten und Bewerben der streitgegenständlichen Briefmarken durch die Abgemahnte Identität besteht.

Wer im geschäftlichen Verkehr den Absatz seiner Produkte dadurch fördert, dass er für diese Produkte mit einer sog. Prüfmarke wirbt, verletzt die Rechte des Markeninhabers jedenfalls dann, wenn die Prüfmarke bekannt ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2019, Az. I ZR 117/17). In diesem Fall ist regelmäßig eine rechtsverletzende Benutzung der Marke im Sinne des Art. 9 Abs. 1 Satz 2 lit. c) GMV und Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV gegeben, wenn der beteiligte Verkehr die einander gegenüberstehenden Zeichen gedanklich miteinander verknüpft.

Der nicht berechtigte Verwender der Marke nutzt in diesem Fall die Wertschätzung des Kennzeichens ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise aus (vgl. BGH, a. a. O., insbesondere Rdn. 35 ff.).

Die zugunsten der abmahnenden Partei registrierte Marke „BPP“ genießt innerhalb des beteiligten Verkehrs eine überragende, nahezu hundertprozentige, Bekanntheit. Jeder oder nahezu jeder Briefmarkenhändler und -sammler verbindet mit der Marke „BPP“ die Gewähr für eine verlässliche Echtheitsprüfung einer Briefmarke.

Eine von einem autorisierten Mitglied des Abmahners geprüfte und mit einem entsprechenden Prüfvermerk versehene Briefmarke erreicht deshalb regelmäßig einen wesentlich höheren Verkehrswert und Verkaufspreis als eine ungeprüfte Marke.

Genau auf diese Bekanntheit zielt das von der Abgemahnten unterbreitete eBay-Angebot ab. Die heute bestehende hohe Verkehrsgeltung der Marke „BPP“ geht insbesondere auf folgende Umstände zurück:

o Das Zeichen „BPP“ wurde bereits lange vor der formalen Registrierung der Marke intensiv genutzt und an sein Testat sehr hohe Qualitätsanforderungen gestellt. Das Zeichen „BPP“ hat deshalb bereits vor der Markenregistrierung innerhalb der beteiligten Verkehrskreise, namentlich bei Briefmarkensammlern, Philatelisten, Briefmarkenhändlern und Briefmarken-Auktionatoren, einen Bekanntheitsgrad erreicht, der an 100 % herangereicht hat.

o Der Bund Philatelistischer Prüfer wurde bereits im Jahr 1958 unter Mitwirkung von Oberlandgerichtsrat a. D. Menge ins Leben gerufen. Aufgrund der zahlreichen im Verband organisierten und in Kreisen der Philatelie bekannten Spezialisten kam einer „BPP-Prüfung“ von Anfang an ein herausragender Ruf zu. Bei Briefmarkensammlern, Philatelisten, Briefmarkenhändlern und Briefmarken-Auktionatoren war eine Briefmarke, die eine erfolgreiche Prüfung durch ein Mitglied des BPP durchlaufen hatte, schon vor der Eintragung der Marke deutlich werthaltiger als eine vergleichbare Briefmarke ohne eine solche Prüfung.

Abmahnung und rechtliche Begründung

Gemäß § 14 Abs. 1 Markengesetz (MarkenG) steht dem BPP das ausschließliche Recht zur Benutzung des genannten Kennzeichens zu. Dritten ist es nach den Bestimmungen des § 14 Abs. 2 Nrn. 1. und 2. MarkenG untersagt, ohne Zustimmung des Markeninhabers ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießen. Oder ein Zeichen zu benutzen, wenn das Zeichen mit der Marke identisch oder ihr ähnlich ist und für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, die mit denjenigen identisch oder ihnen ähnlich sind, die von der Marke erfasst werden und für das Publikum die Gefahr einer Verwechslung besteht, die die Gefahr einschließt, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird.

Gemäß § 14 Abs. 3 MarkenG ist es dem Betroffenen ebenfalls untersagt, das Zeichen auf Waren anzubringen, unter dem Zeichen Waren anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen sowie unter dem Zeichen Dienstleistungen anzubieten oder zu erbringen.

Danach steht dem BPP gemäß § 14 Abs. 5 MarkenG ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch zu. Weiter ist die Abgemahnte gemäß § 19 MarkenG i. V. m. § 242 BGB zur Auskunftserteilung und zur Rechnungslegung gegenüber dem BPP verpflichtet. Schließlich schuldet sie gemäß § 14 Abs. 6 MarkenG Schadensersatz.
Forderungen der Abmahnung von BPP.

Die Abgemahnte wird deshalb namens und in Vollmacht des BPP aufgefordert, die beschriebenen markenrechtsverletzenden Handlungen unverzüglich einzustellen. Der Abmahner gibt der Betroffenen einmalig Gelegenheit, die Sache außergerichtlich beizulegen.

Die beschriebene Verletzung der Kennzeichenrechte des BPP impliziert nach allgemeiner Auffassung das Bestehen einer Wiederholungsgefahr. Diese Wiederholungsgefahr kann die Abgemahnte außergerichtlich nur dadurch beseitigen, dass sie eine ausreichend strafbewehrte und unwiderrufliche Unterlassungserklärung abgibt. Diese Gelegenheit erhält sie durch die Abmahnung.

Ein Vorschlag für eine geeignete Unterlassungserklärung ist beigefügt. Die Abgemahnte wird gebeten, zu beachten, dass eine vorab per E-Mail oder Telefax übermittelte Unterlassungserklärung nur dann als ausreichend angesehen wird, wenn das Original binnen weiterer drei Werktage bei der Abmahnerin eingeht.

Bei Kennzeichensachen der vorliegenden Art wird die Dringlichkeit gemäß § 140 Abs. 3 MarkenG vermutet. Diese Dringlichkeit kann jedoch widerlegt werden, wenn der Gläubiger zu lange mit der Durchsetzung seiner Ansprüche wartet.

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs würde dem BPP empfohlen werden, den Unterlassungsanspruch umgehend gerichtlich geltend zu machen.

Auskunftsverpflichtung

Der Abgemahnte ist gemäß § 19 MarkenG i. V. m. § 242 BGB zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung sowie zum Schadensersatz verpflichtet. Er wird von RA Dr. Tenbrock daher aufgefordert, kurzfristig eine wahrheitsgemäße und vollständige Auskunft zu erteilen über

a) unzutreffend als BPP-geprüft angebotene und/oder in Verkehr gebrachte Briefmarken;

b) Einkaufs- und Verkaufspreise von Briefmarken, die von Ihnen als BPP-geprüft beworben wurden und/oder in den Verkehr gebracht worden sind, obwohl keine Prüfung durch einen vom BPP legitimierten Prüfer stattgefunden hat sowie

c) vollständige Namen und Anschriften Ihrer Lieferanten und Abnehmer der Briefmarken gemäß lit. a)

Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verjährungsvorschrift des § 852 Abs. 2 anzuwenden sind (vgl. auch BGH, Urteil vom 12.05.2016 zu Az. I ZR 48/15, Rn 94). Der Anspruch auf Herausgabe des durch den rechtswidrigen Eingriff Erlangten verjährt demnach in zehn Jahren von seiner Entstehung an, ohne Rücksicht auf die Entstehung in 30 Jahren von der Begehung der Verletzungshandlung an.

Kostenerstattungsanspruch

Nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) haben Sie dem BPP entstandene Kosten dieser Abmahnung zu erstatten. Hierbei sind die Abmahnkosten brutto geltend zu machen (vgl. BFH, Urteil vom 21.12.2016 – XI R 27/14). Diese Kosten betragen nach einem Gegenstandswert von 100.000,00 € insgesamt 2.584,09 €, einschließlich Umsatzsteuer.

Der dieser Abmahnung zugrunde liegende Gegenstandswert entspricht dem Interesse des Bundes Philatelistischer Prüfer e.V. an der Unterlassung der rechtsverletzenden Verwendung des Kennzeichens „BPP“. Der Streitwert folgt zudem der ständigen Bewertungspraxis der Gerichte.

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Abmahnung vom BPP erhalten - was tun ?

Der Vorwurf einer Markenverletzung sollte durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden, bevor eine langfristig bindende Erklärung abgegeben wird.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden.

Wenden Sie sich bitte für eine unverbindliche kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail unter http://www.harzheim.eu/kontakt an mich oder telefonisch (+49 40 730 55 333). Ich teile Ihnen dann mit, was Sie tun können.

Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Vorläufig empfehle ich Ihnen allerdings

- bleiben Sie gelassen
- geben Sie nicht die vorbereitete Unterlassungserklärung ab
- klären Sie den Vorgang zuvor mit einem Spezialisten
- handeln Sie anschließend über einen Fachanwalt
 
Zackensonne Am: 14.02.2024 12:20:10 Gelesen: 6291# 2 @  
Ganz schön viel Text!

Wie wäre folgender Dialog:

„Hey, hier ist Prüfverband XY, sehe grade Sie haben oben bei der Artikelbeschreibung XY Attest ausgewählt. Aber das ist ja gar kein XY Attest. Das finden wir nicht so gut. Bitte ändern und in Zukunft drauf achten!“

„OK, sorry, klar, ich ändere das und achte drauf. Melden Sie sich gerne kurz wieder, wenn was nicht stimmt, bin immer offen dafür!“

Warum nicht so?

Ich wage mal eine krasse Behauptung: Leute, die entspannt kommunizieren können, tun dem Wettbewerb gut!
 
drmoeller_neuss Am: 14.02.2024 12:33:07 Gelesen: 6263# 3 @  
Ohne den Fall zu kennen, ist eine vernünftige Einschätzung nicht möglich, ob der BPP über die Stränge schlägt oder ob die Abmahnung absolut gerechtfertigt ist.

Hat der Anbieter eine echte Marke angeboten und nur versehentlich "BPP-Attest" angekreuzt? Oder handelt es sich um einen notorischen Fälschungsanbieter, den man mangels anderer gesetzlicher Möglichkeiten mit dem Instrument "Abmahnung" aus dem Verkehr zieht?

Ich kann nicht nachvollziehen, warum man das Attest nicht zeigen kann. Wenn der Datenschutz des Prüfers verletzt ist, kann man gleich die philaseiten-Atteste-Datenbank schliessen.

Das beim BPP nicht alles in Butter ist, steht auf einem anderen Blatt. Das hindert den BPP aber nicht daran, seine Rechte aus einer Markenverletzung geltend zu machen.
 
bovi11 Am: 14.02.2024 12:37:18 Gelesen: 6253# 4 @  
Wer mit BPP-geprüft, BPP-Fotoattest o.ä. wirbt, verspricht sich davon schließlich einen geldwerten Vorteil. Ansonsten wäre eine solche Werbeaussage sinnlos.

Wer aber damit wirbt, ohne dass es zutrifft, verletzt die eingetragene Marke.
 
drkohler Am: 14.02.2024 17:35:42 Gelesen: 5957# 5 @  
@ Zackensonne [#2]

Wenn sich ein Rechteinhaber nicht wehrt, dann können die Rechte verloren werden.

Also ein "Lass uns über ein Bier darüber reden" ist keineswegs rechtlich genügend.

Das ist die Kehrseite des (Patent/Copyright/Marken-)Rechts: Wenn du dich nicht offiziell wehrst, verlierst du dein Recht über kurz oder lang.
 
Lars Boettger Am: 14.02.2024 18:01:42 Gelesen: 5918# 6 @  
@ Zackensonne [#2]

„Hey, hier ist Prüfverband XY, sehe grade Sie haben oben bei der Artikelbeschreibung XY Attest ausgewählt. Aber das ist ja gar kein XY Attest. Das finden wir nicht so gut. Bitte ändern und in Zukunft drauf achten!“

„OK, sorry, klar, ich ändere das und achte drauf. Melden Sie sich gerne kurz wieder, wenn was nicht stimmt, bin immer offen dafür!“


Du hast vollkommen recht, das wäre schön. Wenn ich als BDPh-Bundesstellenleiter Fälschungsbekämpfung einen Anbieter auf einen Fehler aufmerksam mache, dann reagieren etwa 10% der Angeschriebenen mit einer Beendigung des Angebots. Weitere 10% reagieren mit üblen Beschimpfungen bis hin zu Telefonterror. 80% reagieren nicht.

Darum habe ich das Anschreiben von privaten Anbietern eingestellt. Das Angebot wird gemeldet und Ebay löscht in der Regel. Danach meldet sich ein kleiner Teil und will wissen, was sie falsch gemacht haben. Dem Rest ist es wurscht. Entweder, weil es ihnen egal ist oder weil sie genau wissen, dass sie Schrott angeboten haben.

drmoeller_neuss [#3] sagt es genau richtig: "Ohne den Fall zu kennen, ist eine vernünftige Einschätzung nicht möglich, ob der BPP über die Stränge schlägt oder ob die Abmahnung absolut gerechtfertigt ist." - die Fälle, die ich im Hintergrund begleitet habe, waren gerechtfertigt. Für mich möchte der Anwalt mit seiner Beratung Geld verdienen.

Beste Grüße!

Lars
 
Zackensonne Am: 14.02.2024 18:01:42 Gelesen: 5918# 7 @  
@ drkohler [#5]

Interessant, ich glaube ich habe schon mal davon gehört, dass Markeninhaber ihre Marke auch schützen müssen.

Was für Möglichkeiten gibt es denn da so? Ich meine: wie locker darf man sein, bis es für die Marke gefährlich wird? Ich könnte mir vorstellen, dass einem Markeninhaber daran gelegen ist, nicht unnötig teure Abmahnungen zu verschicken, wenn manchmal auch ein erster klärender Hinweis genügt. So etwas ist ja auch nicht gut für eine Marke, denke ich mal - Insbesondere, wenn alle im Wettbewerb stehenden Personen auf einem Markt die Marke kennen - und die Art, wie sie als Rechteinhaber auftritt.

Was in dem obigen Fall los war, weiß ich natürlich auch nicht. Dazu hat ja drmorller_neuss etwas gesagt.

Bier ist nicht jedermanns Sache, klar, aber schließt das denn in einigen Fällen die Möglichkeit einer wertschätzenden Kommunikation auf Augenhöhe aus - also bevor ein Anwalt hinzugezogen wird? Abmahnungen sind ja ein dunkler Schatten, der auf dem Onlinehandel liegt - Besonnenheit und Fairness scheinen mir da in einem überschaubaren Markt von höchster Wichtigkeit zu sein.
 
tomato Am: 14.02.2024 18:31:29 Gelesen: 5879# 8 @  
@ Richard [#1]

Ich möchte mich der Meinung von Zackensonne anschließen. Gleich in jedem Fall bei einem einmaligen Vorfall einen Anwalt losschicken, ohne dem anderen vorher die Gelegenheit zu geben seinen Fehler zu korrigieren, macht auf mich keinen guten Eindruck.

Ist jetzt nicht vergleichbar, aber öfter mal verwenden Händler /Verkäufer auf Ebay die Original-Bilder aus unseren Plattenfehler-Katalogen, ohne irgendeinen Quellenhinweis. Nach Hinweis meinerseits haben alle Verkäufer das aber dann immer korrigiert. Es geht also auch so, ohne teure Abmahnungen und Anwalts-Stress.

Gruß Thomas
 
Zackensonne Am: 14.02.2024 18:46:59 Gelesen: 5845# 9 @  
@ Lars Boettger [#6]

Danke, das finde ich sehr interessant! Ich denke mal, so wie ich Deine Beiträge hier kenne, werden Deine Nachrichten an die Anbieter*innen kurz, höflich und sachlich sein bzw. sie waren es. Ich stelle mir Nachrichten vor wie:

„Hier ist Lars Boettger, Fälschungsbekämpfung im Verband, Ihr Angebot ist (leider) nicht korrekt, bitte dies und jenes tun“

Kommt das so in etwa hin? Bei Händler*innen melden sich ja allerlei Leute, die irgendwas wollen oder wissen, und nicht immer angenehm sind.

Jedenfalls wäre für mich die normale Antwort von Anbietern, die zwar ab und an etwas übersehen oder nicht wissen, aber ihren Umsatz nicht mit Mist machen oder machen wollen, sich zu bedanken und das Angebot zu beenden. Das ist ja ganz normale Kommunikation - neutral, höflich, flink, sachlich. Da die Philatelie ja seit Anbeginn mit Fälschungen durchsetzt ist gehört ja ein irgendwie angemessener Umgang mit Unkenntnis, Fehlern und Wertschätzung von Kunden und nach Möglichkeit auch mit korrekten Kollegen zum Geschäft. Ich kenne so ein paar Leute aus meinem Bereich, die sind so ein wenig, nun ja, schludrig oder so, und nicht immer ganz helle, aber sie haben ein großes Herz und sind immer offen und haben oft etwas günstigere Preise und die würden sofort einlenken und Sachen beenden und zurücknehmen. Ich habe manchmal ein wenig Angst um solche Leute, die dem Handel eigentlich ganz gut tun, insbesondere da sie im Vergleich zu den Leuten, die im großen Stil mit Mist ihr Geld machen und entsprechend giftig auftreten echt harmlos sind.

Dass 80 Prozent gar nicht reagieren erstaunt mich total! Und dass nur 10 Prozent ungehalten Antworten ebenfalls, da hätte ich eher auf einen höheren Anteil getippt.

Aber Leute, die immer wieder nachgummierte oder falsch geprüfte Marken aus den gefährlichen Ecken des Katalogs anbieten, ihren Umsatz und ihr Geschäft danach ausrichten (also deutlich mehr als ein Prozent Umsatz mir dubiosem Zeug machen), pampig auf Kritik reagieren, die Kollegen wegbeissen - die braucht niemand.

Wie schätzt Du das denn ein: sind Leute, die selten, aber ab und an was falsch anbieten, höflich kommunizieren, aber offensichtlich harmlos sind, der Gefahr ausgesetzt, abgemahnt zu werden? Und was ist mit diesen tausenden Hobby/Kleinsthändler*innen, die oft null Ahnung haben, aber echt korrekt reagieren, wenn sie was nicht wissen oder falsch gemacht haben?
 
bovi11 Am: 14.02.2024 19:44:57 Gelesen: 5783# 10 @  
@ Zackensonne [#7]

"interessant, ich glaube ich habe schon mal davon gehört, dass Markeninhaber ihre Marke auch schützen müssen.

Was für Möglichkeiten gibt es denn da so? Ich meine: wie locker darf man sein, bis es für die Marke gefährlich wird? Ich könnte mir vorstellen, dass einem Markeninhaber daran gelegen ist, nicht unnötig teure Abmahnungen zu verschicken, wenn manchmal auch ein erster klärender Hinweis genügt. So etwas ist ja auch nicht gut für eine Marke, denke ich mal - Insbesondere, wenn alle im Wettbewerb stehenden Personen auf einem Markt die Marke kennen - und die Art, wie sie als Rechteinhaber auftritt."


Ich verweise - nur beispielhaft auf die Marken "Ceran" oder "Flex" - beide sind als Marken de facto tot, weil man über Jahrzehnte zugeschaut hat, wie die Begriffe in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen sind. Dann ist der Markenschutz weg.

Der Gesetzgeber hat das Institut der Abmahnung im Marken-, Wettbewerbs-, Urheber- und Patentrecht ausdrücklich eingeführt, um demjenigen, der gegen derartige Rechte verstößt, Gelegenheit zur außergerichtlichen Erledigung zu geben. Mahnt der Unterlassungsgläubiger, beispielsweise der Markeninhaber, nicht ab, sondern versucht es auf dem kleinen Dienstweg, erreicht er meist sein Ziel nicht. Diesbezüglich verweise ich auf den Beitrag von Lars.

Auf der anderen Seite ist die Gefahr sehr groß, dass sich der Rechteinhaber erhebliche prozessuale Nachteile einhandelt, wenn er es zuvor "im Guten" versucht hatte. Die Erfahrung aus fast 20 Jahren zeigt, dass "ein erster klärender Hinweis" fast nie funktioniert. Diejenigen, bei denen es funktioniert, die kann man recht schnell erkennen und die melden sich hier auch nicht zu Wort. Herumtösen tun nur die Uneinsichtigen, die sich ungerecht behandelt fühlen. Das bestätigt umgekehrt immer wieder, dass man den Richtigen getroffen hat.

Zudem:

Warum sollte die wirksame Verteidigung der Markenrechte der Marke schaden? Alle mir bekannten namhaften Marken (Porsche, Apple, Microsoft, VW, BMW, Miele, Super Mario und wie sie alle heißen) mahnen Kennzeichenverletzungen ab. Rufen sie nämlich ohne vorherige Abmahnung das Gericht an, könnte der Abgemahnte die Ansprüche sofort anerkennen und der Kläger würde zwar den Prozeß gewinnen, hätte aber die Kosten zu tragen.

Ein seriöser Käufer kriegt eine marken- oder wettbewerbswidrige Abmahnung so gut wie nie mit. Auf eine solche wird nur derjenige aufmerksam, der im Internet nach "Abmahnung" sucht. Danach suchen aber in der Regel nur Leute, die gerade Post bekommen haben.
 
Lars Boettger Am: 14.02.2024 19:47:31 Gelesen: 5778# 11 @  
@ Zackensonne [#9]

Wenn Du bei Ebay einen Fehler machst und darauf hingewiesen wirst, dann kannst Du mit drei (verständlichen) Reaktionen rechnen:

- Peinliche Berührtheit und Einsicht
- "Warum ich und nicht der" (wird sehr gerne genommen)
- "Sie haben keine Kompetenz, ist nicht ihr Prüfgebiet" (ja, stimmt in der Regel!)

Ich versuche, meine Nachrichten so neutral wie möglich zu halten:

"Hallo! Der Brustschild ist von klein auf groß umgeprägt. Bitte beenden Sie den Verkauf. Beste Grüße! Lars Böttger" (war meine letzte Meldung von gestern). Der gewerbliche Händler hat sofort reagiert und die angebotene Marke gegen eine echte Marke ausgetauscht.

sind Leute, die selten, aber ab und an was falsch anbieten, höflich kommunizieren, aber offensichtlich harmlos sind, der Gefahr ausgesetzt, abgemahnt zu werden?

Eher nicht. Die Anbieter, die wissentlich Fälschungen anbieten, oder Briefmarken mit gefälschten Prüfzeichen, Stempeln oder Aufdrucken versehen, die dabei ein paar tausend Euro Umsatz (oder mehr) im Jahr machen, da ist die Gefahr deutlich erhöht, dass sie eine Abmahnung erhalten.

Ich habe den großen Vorteil, dass mein "Gedächtnis" mittlerweile über 15 Jahre zurückreicht. Wenn sich die Meldungen zu einem Anbieter häufen, dann gehe ich auf den APHV zu und bitte um eine Beurteilung, ob hier eine Gewerblichkeit vorliegt. Oft ist der Umsatz pro Jahr zu gering oder die Verkäufe zu selten, aber ab und zu erhält derjenige einen nicht so angenehmen Brief von einem APHV-Rechtsanwalt.

Bitte beachtet beim Verkauf die folgenden Regeln:

- Garantiert die Echtheit der Marken (kein "Privatverkauf, keine Rücknahme" o.ä.)
- Wenn ihr die Echtheit aufgrund der Angaben im Michel-Katalog nicht garantieren könnt, gebt die Marken zum Prüfen
- Wenn Euch das zu teuer ist, bietet die Marke nicht auf Ebay an
- Akzeptiert als Privatverkäufer Rücknahmen ohne wenn und aber (Rückgaben kommen so gut wie nie vor)
- Wenn Euer Umsatz eine gewisse Grenze übersteigt, überlegt Euch, ob ihr das Konto nicht besser auf "gewerblich" umstellt
- Wenn Ihr für Vereinskollegen oder Freunde Marken verkauft oder wenn Ihr Auktionslose "schlachtet" (die fehlenden Marken werden behalten, der Rest über Ebay verkauft), seid Ihr immer gewerblich.

Beste Grüsse!

Lars
 
10Parale Am: 14.02.2024 20:18:57 Gelesen: 5732# 12 @  
@ Richard [#1]

Wenn ich mir vorstelle, wie viele mittelständische und kleinere Firmen (Handel, Gastronomie, Nahrungsmittel) laut seriösen Quellen (Wirtschaftsfachpresse) dieses Jahr Insolvenz anmelden sollen, dann sehe ich hier ein Beispiel, wie wir uns in Deutschland das Wirtschaften selbst schwer machen.

Jeder ist doch ein wenig selbst verantwortlich für den Grad seiner Intelligenz oder nicht vorhandenen Intelligenz. Damit sollten wir einfach leben. Auch als Kunden.

Liebe Grüße

10Parale
 
Lars Boettger Am: 15.02.2024 09:54:15 Gelesen: 5360# 13 @  
@ 10Parale [#12]

Wenn ich mir vorstelle, wie viele mittelständische und kleinere Firmen (Handel, Gastronomie, Nahrungsmittel) laut seriösen Quellen (Wirtschaftsfachpresse) dieses Jahr Insolvenz anmelden sollen, dann sehe ich hier ein Beispiel, wie wir uns in Deutschland das Wirtschaften selbst schwer machen.

Versetze Dich in die Lage eines gewerblichen Briefmarkenhändlers, der seine Marken ehrlich beschreibt, die fraglichen Werte beim BPP-Experten prüfen lässt und der Tag für Tag um sein Überleben kämpft, weil immer weniger Sammler bereit sind, Geld für ihre Marken auszugeben. Das Internet ist der neue Verkaufskanal, auf der ehrliche Briefmarkenhändler gegen Schwarzhändler und gewerbliche Händler, die es mit der Beschreibung nicht so genau nehmen, in Konkurrenz treten. Dumm nur für die Schwarzhändler und die unehrlichen gewerblichen Händler, dass das Internet selten Dinge vergisst. Im Internet kann man schön nachvollziehen, was ge- und verkauft wurde. Der ehrliche Händler erwartet vom APHV und dem BPP, dass beide Verbände ihre Rechte durchsetzen.

Das kostenpflichtige Durchsetzen von Rechten im Internet war vor 10-15 Jahren (wenn ich es noch richtig weiss) überhaupt kein Thema. Das hat sich heute geändert und macht das Internet zu einem etwas sichereren Ort. Auch die Zusammenarbeit zwischen den Verbänden hat sich in den letzten Jahren auf Arbeitsebene deutlich verbessert. Anstatt dem Setzen von Nadelstichen gegen unehrliche Zeitgenossen hast Du jetzt ein ganzes Arsenal von Möglichkeiten, die Du einsetzen kannst.

Beste Grüsse!

Lars
 
alex11 Am: 15.02.2024 12:19:03 Gelesen: 5248# 14 @  
@ Lars Boettger [#13]

Das Internet ist der neue Verkaufskanal, auf der ehrliche Briefmarkenhändler gegen Schwarzhändler und gewerbliche Händler, die es mit der Beschreibung nicht so genau nehmen, in Konkurrenz treten.

Ich denke, dass dies viel zu viel Schwarz-Weiß dargestellt ist.

Es mit 'der Beschreibung nicht so genau nehmen', macht ja in der Praxis meist sowieso nur Probleme.

Einen Kollegen, welchem (ob das zutrifft, sieht man ja anhand seiner Angebote) einmal ein Lapsus passiert ist, die volle rechtliche Breitseite zu geben, macht die eigenen Umsätze jedenfalls auch nicht fetter.

Grüße Alexander
 
bovi11 Am: 15.02.2024 12:58:34 Gelesen: 5207# 15 @  
@ alex11 [#14]

"Einen Kollegen, welchem (ob das zutrifft, sieht man ja anhand seiner Angebote) einmal ein Lapsus passiert ist, die volle rechtliche Breitseite zu geben, macht die eigenen Umsätze jedenfalls auch nicht fetter."

In der Regel trifft es schon die Richtigen. Derjenige, der mal daneben greift, ist sicherlich weder im Visier des APHV noch des BPP.
 
Lars Boettger Am: 15.02.2024 13:49:33 Gelesen: 5133# 16 @  
@ alex11 [#14]

Ich denke, dass dies viel zu viel Schwarz-Weiß dargestellt ist.

Hallo Alexander,

jedes Jahr habe ich zwischen 2.000 und 3.000 Meldungen zu bearbeiten. Nach meiner Erfahrung machen es sich Verkäufer (und Käufer!) sehr oft sehr einfach:

- Jede Signatur auf einer Marke wird zu "BPP geprüft" umgedeutet (Eigentümersignaturen und Händlersignaturen werden nicht erkannt)
- Hinweise im Michel-Katalog werden ignoriert
- Jedes Stück Papier als "BPP-Attest" umgedeutet (auch wenn bei ausländischen Attesten die Marke als "Fälschung" beschrieben wurde ...)
- Die Sammlung stammt vom Großvater / Großonkel / wurde unter widrigsten Umständen nach dem 2. Weltkrieg in den Westen gerettet und man hat gar keine Ahnung, was man anbietet (und der Spruch bleibt über Jahrzehnte unverändert)
- Prüfer sind so teuer, darum spart man sich das Geld und bietet lieber "günstig" an
- "Biete die Marke als Fälschung an, da ich keine Ahnung von der Materie habe" (wird gern genommen, wenn man die Fälschung selber hergestellt oder selber gekauft hat)

Die oben beschriebenen Verhaltensweisen und Beschreibungen sind keine Einzelfälle, sondern begegnen mir jeden Tag. Ich kann nachvollziehen, wenn gewerbliche Anbieter nicht glücklich sind, wenn ich sie darauf hinweisen muss, dass ein Block Nr. 2 einen Falschstempel trägt und die Beschreibung "wird momentan nicht geprüft" nicht der Wahrheit entspricht. Wenn Du im Internet einkaufst, dann musst Du schon extrem erfahren sein, damit Du nicht daneben greifst.

Die beteiligten Personen auf der APHV- und BPP-Seite kenne ich sehr gut, teilweise telefonieren wir mehrmals pro Woche über Fälle. In den letzten vier-fünf Jahren sind durch die Abmahnungen Fälschungsanbieter gestoppt worden, die teilweise über Jahrzehnte Millionenschäden angerichtet haben. Ich bedauere aus Sicht des Verbandes nur, dass wir die Fälschungsanbieter nicht schon früher aus dem Verkehr ziehen konnten.

Beste Grüsse!

Lars
 
Zackensonne Am: 15.02.2024 14:52:32 Gelesen: 5077# 17 @  
Danke, Lars, ich finde das immer sehr interessant, was Du schreibst. Unabhängig von konkreten Fälschungen habe ich alleine durch Deine Erfahrungswerte schon einen ziemlichen Sinn für Gefahren entwickelt.

Was für mich ein völlig neuer Gedanke ist:

Abmahnungen machen Sinn, und treffen „die Richtigen“ -an so einen Gedanken muss ich mich erst mal gewöhnen. Ich denke da bin nicht nur ich sehr vorsichtig, und erst mal total skeptisch. Ich denke viele haben so aus eigener Erfahrungen Abmahnwellen, die einen Mark überziehen, als eher eine zusätzliche Bedrohung wahrgenommen. Will sagen: gewisse Kollegen stören durch ihr Verhalten auf dem Markt den Wettbewerb … und zwar ganz massiv - und zusätzlich zu diesen Kollegen drohen dann auch noch Abmahnungen - und ich denke der Reflex, zu gucken, aus welcher Ecke Abmahnungen kommen, mit welchen Interessen, steckt sehr tief. Es geht nämlich dabei ans Eingemachte. Abmahnungen als hilfreich im Kampf gegen „die Richtigen“ zu sehen ist was komplett neues für mich. Ich bleibe skeptisch.

Und ich möchte noch mal was zu diesen „den Richtigen“ sagen. Ich habe das schon mal aufgeschrieben, möchte es aber wiederholen. Du hast ja den Sammlerschutz im Sinn - Abmahnungen wie hier diskutiert beziehen sich ja auf Wettbewerb und Marken usw. In dem Bereich in dem ich früher mal gehandelt habe, hatte (und habe ich immer noch) ein sehr sehr klares Bild davon, was das für Leute sind. Ich gehe eine Straße entlang, links ein Schaufenster, ein kurzer Blick, eine Sekunde höchstens, und ich weiß was Sache ist. Und zwar egal, ob ich den Inhaber kenne oder nicht.

Ich überblicke sofort das Angebot, die Preisstruktur brauche ich dann gar nicht mehr ansehen. Ich sehe es einfach. Das sind Leute, die ihren Umsatz mit Mist machen. Ihr ganzes Geschäft ist auf Mist gebaut. Da geht es, auf die Philatelie übertragen, nicht um hier und da mal eine nachgummierte Marke, oder einen Falschstempel, oder fehlendes Wissen über Spezialgebiete, sondern um hunderte, eher tausende Euro Umsatz mit Mist im Monat - und zwar um gut gängiges, gesuchtes Standardmaterial. Vereinzelte falsche oder kaputte Sachen im Angebot zu haben, ist total unrentabel … ein Prozent Umsatz mit Mist, der gut sichtbar leuchtet, wirft einen krassen Schatten auf ein Angebot, und der schmälert den Umsatz und Gewinn weit mehr als dieses eine Prozent Umsatz.

Deshalb sind alle, die irgendwie klar bei Verstand sind, auch sofort bereit und dankbar, diese gelegentlichen Irrtümer zu minimieren. Wie gesagt, ein paar Leute sind schludrig, aber egal. Leute, die ab und an was nicht wissen oder lax sind, das sind für mich, zumindest unter Wettbewerbsgesichtspunkten, nicht „die Richtigen“ , die nehmen mir nichts weg - aber das waren, so weit ich mich erinnere, sehr wohl Leute, die Abmahnungen bekommen haben, und die deshalb mitunter aus dem Markt gekegelt wurden. Nicht nur, weil das teuer war. Eher, weil sich sich in ihrer Ehre gekränkt sahen, und weil sie nicht in einem Markt agieren wollten, auf dem unter Kollegen solche Mittel angewandt wurden - und zwar zusätzlich zu den ganzen unsäglichen Konkurrenten, die durch unsägliches Angebot den Umsatz kaputt gemacht haben, und die erstaunlich gut mit Abmahnungen klar kamen.

Wie gesagt, diese Idee, Abmahnungen nicht als zusätzliche Bedrohung auf einem durch Schlingel gestörten Markt zu sehen, sondern als Hilfe, diesen Gedanken muss ich erst mal sacken lassen. Wenn ich bestimmte Foren ansehe, bestimmte Dinge höre, bestimmte eitle Fingerzeige - bleibe ich skeptisch. Der Graubereich ist mir zu undeutlich, bei Leuten, die man, wie ich beschrieben habe, sofort erkennt, sofern sie nicht ohnehin unter Kollegen schon längst bekannt sind, hätte ich keine Zweifel.
 
bovi11 Am: 15.02.2024 15:05:09 Gelesen: 5063# 18 @  
@ Zackensonne [#17]

Ich verweise nochmals auf den Beitrag unter [#10]

Die hier in Rede stehenden Abmahnungen haben außer dem Namen nichts mit den massenhaft von IDO ausgebrachten Forderungsschreiben zu tun. Die von IDO massenhaft abgemahnten Pillefatzverstöße haben in der Regel keinen echten Wettbewerber interessiert.

Werden aber - und das nicht im Einzelfall - Marken mit gefälschten BPP-Prüfzeichen angeboten und verkauft, handelt es sich in der Regel um schwarze Schafe, die der Philatelie nachhaltige Schäden zufügen.

Ähnliches gilt für Anbieter, die ihre Verkaufshandlungen als "privat" deklarieren, tatsächlich aber in (deutlich) gewerblichem Umfang handeln. Diese Kandidaten fallen meist dadurch auf, dass sie gefälschte oder verfälschte Marken anbieten.
 
rotwein1057 Am: 07.06.2024 16:40:48 Gelesen: 4393# 19 @  
Hallo zusammen,

auch wenn der oben beschriebene Vorgang schon ein paar Tage her ist, möchte ich meine Erfahrung dazu noch mitteilen.

Ich habe vor ca. zwei Wochen eine Abmahnung vom BPP (Bund Philatelistischer Prüfer) (natürlich über einen entsprechenden Anwalt) bekommen. Grund: unberechtigte Benutzung des Markenzeichens "BPP" und damit Verletzung des entsprechenden Markenrechtes.

Das ist passiert:

Bei meinen Angeboten von Briefmarken habe ich immer ein Foto von vorne, eines von der Rückseite und, falls die Marke ein Prüfzeichen hat, eine Vergrößerung des Prüfzeichens mit der Stellung auf der Marke. Also alles, was was für eine mögliche Kaufentscheidung wichtig ist. Blöderweise habe ich beim Kopieren der Angebote nicht gut aufgepaßt und das Artikelmerkmal "Expertengeprüft" nicht immer ordentlich angepaßt. Das heißt, ich habe Angebote drin gehabt, die waren nur Infla-geprüft und im Artikelmerkmal steht BPP-Signatur.

Ohne Frage ist das nicht richtig. Die Unterstellung allerdings, ich hätte mich dadurch bereichert und Vorteile verschafft, ist absoluter Unsinn, denn kein Käufer interessiert sich für die Artikelmerkmale, sondern ausschließlich für das, was die Bilder wiedergeben. Nie hat mich ein Käufer darauf angesprochen, das es hier ein Diskrepanz gibt.

Aber richtig schlimm und beschämend finde ich, dass mich der BPP nicht einmal darauf angesprochen hat, oder ein solches Angebot über Ebay hat löschen lassen. Ich hätte ja sofort darauf reagiert und diese Nachlässigkeit abgestellt. Ich bin seid über 15 Jahren Mitglied im BDPh.

Keiner hat von meinem gemachten Fehler einen Nachteil und ich keinen Vorteil. Die einzigen, die vor Lachen nicht in den Schlaf kommen, sind die Anwälte. Meine Nachlässigkeit kosten mich nun über 4.500 Euro, eine riesen Summe für mich - schnelles Geld für die Anwälte.

Das Geld ist eine Sache, aber das Gefühl der Ungerechtigkeit, der unsinnigen und falschen Unterstellungen machen mir echt zu schaffen.

Nur ein Wort hätte ausgereicht, dass diese Summe nicht zu den Anwälten geht. Wenn Mitglieder/Sammler des gleichen Verbandes schon nicht mehr miteinander sprechen - wie traurig ist das.

Also Warnung an alle, paßt genau auf, dass euch keine Fehler unterlaufen. Das wird unter Umständen schamlos ausgenutzt, auch von möglichen "Freunden".
 
ginonadgolm Am: 07.06.2024 17:43:47 Gelesen: 4327# 20 @  
@ rotwein1057 [#19]

Hallo Herr Kramer,

Blöderweise habe ich beim Kopieren der Angebote nicht gut aufgepaßt

Als Händler sollten Sie einfach etwas sorgfältiger arbeiten!

kein Käufer interessiert sich für die Artikelmerkmale

Als Händler sollten sie Ihren potenziellen Kunden nicht unterstellen, daß die Ihre Angebote nicht richtig lesen wollen!

Wenn Mitglieder/Sammler des gleichen Verbandes schon nicht mehr miteinander sprechen - wie traurig ist das.

Als Händler sollten Sie wissen, dass der BPP und der BdPh nicht ein und derselbe Verband sind!

Dann klappt's auch ohne Abmahnung!

Ingo aus dem Norden
 
bovi11 Am: 07.06.2024 18:49:39 Gelesen: 4265# 21 @  
@ rotwein1057 [#19]

An Lars wurden mindestens 19 Angebote mit Fälschungen oder Verfälschungen zur Löschung bei eBay gemeldet.

Und ungestempelte Falzmarken zu bewerben mit "KW für ** …" ist auch unzulässig, weil irreführend.
 
rotwein1057 Am: 08.06.2024 00:31:42 Gelesen: 4070# 22 @  
Hallo,

was "An Lars wurden mindestens 19 Angebote mit Fälschungen oder Verfälschungen zur Löschung bei eBay gemeldet.", verstehe ich nicht ? Bei mir hat sich niemand gemeldet und Ebay hat nicht ein einziges Angebot gelöscht. Auch nicht mit einem Hinweis auf Verfälscht oder Fälschung.

Und was ist denn an "KW (also Katalogwert) für ** (also postfrisch).." bei Falzmarken, für die kein Wert im Michel für Falz angegeben ist, irreführend. Wo steht, dass das unzulässig ist, dann ändere ich das sofort.

Ich als Käufer bin doch froh, wenn ich den Preis für postfrisch nicht extra nachschauen muß, der Falzpreis steht ja eh nicht drin.
 
alex11 Am: 08.06.2024 08:41:15 Gelesen: 3948# 23 @  
@ rotwein1057

Hi,

ich kann Deine Frustation nachvollziehen - es geht ja nicht nur um die Vorgehensweise sondern auch um die geforderte Summe.

Zumindest wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich mich beraten lassen, ob Du Dich nicht zumindest gegen die Höhe der geforderten Summe zu wehren versuchen kannst.

Gruss Alexander
 
bovi11 Am: 08.06.2024 09:00:24 Gelesen: 3930# 24 @  
@ alex11 [#23]

Derartige Verletzungen von Schutzrechten (Markenrecht, Urheberrecht, Designrecht, Patentrecht) und auch Verletzungen von Regeln des lauteren Wettbewerbs sind fast nie von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Der Gegenstandswert von überragend bekannten Marken wie „BPP“ wird von den Gerichten regelmäßig mit 100.000,00 Euro bemessen. Auskunfts- und Ansprüche auf Feststellung von Schadenersatzansprüchen aus Markenverletzungen mit 50.000,00 Euro. Bereits der Wert gerade eingetragener und noch nicht oder kaum benutzter Marken wird vom BGH mit 50.000,00 bemessen.

Die Bekanntheit einer Marke bezieht sich stets auf die jeweils betroffenen Verkehrskreise. Bei „BPP“ also auf den Bereich der (ernsthaften) Sammler und auf den Kreis der einschlägigen Händler.
 
alex11 Am: 08.06.2024 09:54:29 Gelesen: 3875# 25 @  
@ bovi11 [#24]

Wenn es im wesentlichen Teil der Auktion, der Auktionsbeschreibung + den Bildern, korrekt steht - also Infla- und nicht BPP-geprüft - dann könnte ein Anwalt auf offensichtlichen Irrtum plädieren (was vermutlich auch den Fakten entspricht).

Es kann ja nicht, dass einen jeder Flüchtigkeitsfehler die finanzielle Existenz kosten kann.
 
bovi11 Am: 08.06.2024 10:12:13 Gelesen: 3853# 26 @  
@ alex11 [#25]

Für den Unterlassungsanspruch kommt es nicht auf schuldhaftes Handel an.

Deshalb ist es rechtlich völlig unerheblich, ob eine solche Angabe irrtümlich oder vorsätzlich erfolgte.

Im Übrigen weise ich nochmal darauf hin, dass rotwein1057 nicht einmalig sondern vielfach auffällig geworden ist.
 
alex11 Am: 08.06.2024 11:21:43 Gelesen: 3781# 27 @  
Wenn man für einen offensichtlichen Irrtum ohne Bereicherungsabsicht 4500 € kassieren will, dann ist das für mich jedenfalls unterste Schublade.

Unabhängig von der Rechtslage, dessen Beurteilung man getrost Profis (Anwälten) überlassen kann.

Du müßtest näher auführen, inwieweit rotwein1057 vielfach auffällig geworden ist.

Falsche Angaben wider besseres Wissen würden bei mir natürlich auch auf kein Verständnis treffen.

Vielleicht kann sich ja rotwein1057 dazu äußern.
 
bovi11 Am: 08.06.2024 11:42:27 Gelesen: 3765# 28 @  
@ alex11 [#27]

Im Nachbarforum wurdest du (Alexander Zidek) ja bereits 2015 auf Gaststatus gesetzt, nachdem auch da sinnfreie Diskussionen endlos fortgesetzt wurden.
 
Grohbacher Am: 08.06.2024 12:12:08 Gelesen: 3723# 29 @  
Warum regen sich da manche Leute so auf?

"rotwein1067" hat sich auch im EBAY-Forum beklagt - siehe

https://community.ebay.de/t5/Gewerbliche-Verk%C3%A4ufer-innen/Abmahnung-durch-den-BPP/m-p/4835672#M19423

Laut seiner dortigen Nachricht Nr. 7 wird er anscheinend die Abmahnung größtenteils akzeptieren.

Philatelistische Grüße

Grohbacher
 
alex11 Am: 08.06.2024 12:24:45 Gelesen: 3713# 30 @  
@ bovi11 [#28]

Hast Du dafür lange recherchiert, bis Du irgend etwas (Negatives) über mich ausgraben konntest (von vor fast 10 Jahren)?

Glaubst Du nicht auch, dass so ein Post komplett am Thread-Thema vorbei geht?

Aber jedenfalls zeigt es leider gut, wie Du offensichtlich tickst.

PS: Ich hoffe, der Mod löscht beide Posts wegen Themen-Irrelevanz.
 
Christoph 1 Am: 08.06.2024 12:31:55 Gelesen: 3705# 31 @  
@ bovi11 [#28]

Hallo Dieter,

Auch wenn Du es nicht hören möchtest und hier versuchst, die Diskussion als „sinnfrei“ zu bezeichnen und die Diskutanten durch Verweis auf ein „Nachbarforum“ zu diskreditieren, möchte ich doch mal eine Sache festhalten: Wenn hier für vergleichsweise geringe Fehler in Händlerangeboten Abmahnkosten von über 4.500 € aufgerufen werden, so wie es in Beitrag [#19] berichtet wird, dann ist das für sehr viele Menschen (auch für mich) einfach unverhältnismäßig. Gleiches gilt für den in [#1] benannten Betrag von über 2.500 €.

Welche Fehler werden hier angeprangert:
Es wurden Verkaufsgegenstände fälschlicherweise mit einem „BPP-Attest“ oder einer „BPP-Prüfung“ beworben, obwohl es sich bei diesen Prüfzertifikaten um nicht im BPP organisierte Experten (z.B. Infla-geprüft) handelt.
In anderen Fällen wurden ungebrauchte Briefmarken (ungestempelt mit Falz) zwar als solche gekennzeichnet, es wurde jedoch in der Artikelbeschreibung ein Katalogpreis für postfrische Briefmarken genannt.

In beiden Fällen ist den Anbietern sicherlich ein Fehlverhalten vorzuwerfen. Allerdings lassen die hierfür als „Strafe“ aufgerufenen Beträge meiner Meinung nach den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vermissen. Das ist jetzt keine juristische Einschätzung (im Gegensatz zu Dir bin ich kein Jurist), sondern eine Empfindung nach meinem gesunden Menschenverstand. Dies sehe ich vor allem auch deshalb so, weil offenbar direkt „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“ wurde, ohne den Verkäufern zuvor die Möglichkeit einzuräumen, ihre Fehler zu korrigieren. Wenn dies, wie oben behauptet, nicht passiert ist, nenne ich das mal zumindest „unanständig“. Warum schreibt der BPP die betroffenen Verkäufer nicht zunächst an (von mir aus mit sehr deutlichen Worten und Androhung weiterer Schritte), bevor direkt mit Geldforderungen in vierstelliger Höhe aufgetrumpft wird?

Meiner Meinung nach nützt ein solches Vorgehen nicht der Philatelie und den Sammlern - im Gegenteil: es wirft m.E. Fragen nach der Glaubwürdigkeit und Seriosität der Beteiligten auf. Profiteure dieser Abmahnungen sind alleine der Prüferverband und vor allem seine Abmahnanwälte, die sich mit einem solchen Vorgehen eine goldene Nase verdienen. Auch wenn dies rechtlich alles im Rahmen des Erlaubten sein mag, hinterlässt das nicht nur bei mir einen sehr fahlen Beigeschmack. Wenn es allerdings „nur“ dieser fahle Beigeschmack wäre, hätte ich mich nicht weiter dazu geäußert, sondern mir meinen Teil gedacht.

Was mich jetzt aber letztlich dazu bewogen hat, diesen Beitrag zu verfassen, sind Deine Verweise oben in [#28] sowie in einem weiteren Beitrag, der inzwischen in ein anderes Thema verschoben wurde [1]. Dort wird mit einem „Nachbarforum“ argumentiert und es wurde - in dem verschobenen Beitrag - ein entsprechender Screenshot gezeigt. Damit wird ein Bezug hergestellt, zu der andernorts seit vielen Jahren betriebenen systematischen „Jagd“ auf vermeintlich missliebige Verkäufer. Ein Vorgehen in diesem „Nachbarforum“, was mir zutiefst zuwider ist. Wenn die dortigen Machenschaften jetzt hier bei den philaseiten als Argumentationshilfe herangezogen werden, um kritische Mitglieder mundtot zu machen, dann verurteile ich dies vehement.

Meine Bitte geht auch an Richard, solche Methoden hier nicht einreißen zu lassen.

Viele Grüße
Christoph

[1] https://www.philaseiten.de/beitrag/343559
 
bovi11 Am: 08.06.2024 13:41:37 Gelesen: 3651# 32 @  
@ Christoph 1 [#31]

Nur ganz kurz zu der Behauptung, die Diskussion hier sei sinnfrei.

Das habe ich nicht behauptet.

Sinnfrei ist es aber von alex11, eindeutige Sachen immer und immer wieder in Frage zu stellen.

Die Kosten einer markenrechtlichen Abmahnung betragen übrigens nicht 4.500,00 Euro.

Die Hinweise zu wettbewerbsrechtlichen Fehltritten von rotwein1057 haben auch nichts mit der markenrechtlichen Abmahnung zu tun. Darauf habe ich rotwein1057 nur hingewiesen, damit er nicht wieder jammert, wenn er wegen solcher Sachen gegen die Pumpe läuft.

Und schließlich: rotwein1057 ist immer wieder auffällig geworden.
 
bovi11 Am: 08.06.2024 13:53:48 Gelesen: 3635# 33 @  
@ Grohbacher [#29]

Oh Gott, schmeiß Hirn vom Himmel.

Hoffentlich befolgt niemand die Stammtischtips, die im eBay-Forum verbreitet werden.
 
rotwein1057 Am: 08.06.2024 15:06:34 Gelesen: 3582# 34 @  
@bovi11

was ist das denn für eine schofelige Art, solche Behauptungen aufzustellen "Und schließlich: rotwein1057 ist immer wieder auffällig geworden". Wie schon geschrieben, bin ich niemals zu diesem Thema angesprochen worden. Vielleicht kramst du gerade zwei alte Fälle heraus, in denen ich von Herrn Böttger auf eine Fälschung und eine falsche Erhaltung aufmerksam gemacht wurde. In beiden Fällen wurden die Angebote sofort heraus genommen bzw. korrigiert. Echt ne ganz linke und fiese Nummer.
Und auch nochmal: bei meinen Angeboten mit Falz habe ich eindeutig geschrieben, dass das der Wert für postfrisch gilt, kann sich jeder anschauen. Wenn das bei jemandem zu Mißverständnissen führt, bitte sagen. Ich schreibe das ausschließlich für den Interessent hin, damit er den Preis nicht im Katalog suchen muß.
Und wo steht das nun, dass dies unzulässig ist, wie du behauptest - dann lasse ich das sofort, wie schon gesagt.

Ja, ich werde/muß die Abmahnung auf Anraten meines Anwaltes akzeptieren. Mir geht es hier auch weniger um die Summe, die ist schlimm genug, aber die Art und Weise finde ich so übel, so unnötig. Klar, wenn dann jemand um die Ecke kommt mit solchen Sprüchen von wegen "immer wieder auffällig", oder "mindestens 19 Angebote wurden gemeldet", oder "wettbewerbsrechtlichen Fehltritten", kann man gut Stimmung machen - vielleicht mit entsprechenden Hintergedanken.

Ich bin sicher, Herr Böttger hätte mich sofort angeschrieben, wenn sich jemand beim Entdecken des ersten Falls bei ihm gemeldet hätte. Aber jemand hat erstmal richtig gesammel, um entsprechende Stimmung zu erzeugen.

Aber nochmal: keine Frage, ich hätte ordentlicher arbeiten müssen, aber keinem ist ein Schaden entstanden duch meine Schlurerei und ich hätte es sofort beheben können.
 
alex11 Am: 08.06.2024 15:14:39 Gelesen: 3564# 35 @  
@ bovi11 [#32]

Dass eine markenrechtliche Abmahnung im vorliegenden Fall nicht (rechtlich) korrekt ist, habe ich nie behauptet - überhaupt keiner hat das gemacht, in diesem Forum.

Ich habe mich nur zu deren Durchführung und Höhe geäußert, und da bin ich wohl nicht der Einzige, der das kritisch sieht.

"Und schließlich: rotwein1057 ist immer wieder auffällig geworden."

Ohne Näheres zu wissen, ist das eine wertlose Information.

Wenn es nur darum geht, dass ihm der gleiche Fehler mit dem falschen Artikelmerkmal auch bei anderen Auktionen passiert ist, dann ändert das nichts wesentliches.

Lies' einmal aufmerksam einen Auktionskatalog durch, und dann kannst Du berichten, ob dort niemals ein **-Preis für *-Marken angegeben war.

PS: Ich warte noch auf Deinen Fund einer Verurteilung wegen dieser Thematik.
Du bist doch so gut im Recherchieren...
 
Grohbacher Am: 08.06.2024 15:18:32 Gelesen: 3557# 36 @  
"Oh Gott, schmeiß Hirn vom Himmel."

Was soll das? Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass "rotwein1057" in jenem Forum angekündigt hatte, er werde anscheinend die Abmahnung größtenteils akzeptieren. Das hat er ja auch hier nun bestätigt.
Zu den "Ratschlägen" habe ich mich nicht geäußert.
 
LK Am: 08.06.2024 15:21:10 Gelesen: 3550# 37 @  
@ rotwein1057 [#34]

Und auch nochmal: bei meinen Angeboten mit Falz habe ich eindeutig geschrieben, dass das der Wert für postfrisch gilt, kann sich jeder anschauen. Wenn das bei jemandem zu Mißverständnissen führt, bitte sagen. Ich schreibe das ausschließlich für den Interessent hin, damit er den Preis nicht im Katalog suchen muß .

Das könnte man auch anders auslegen " damit er nicht erst nach ungebraucht sucht "

Für die meisten Gebiete es gibt Angaben für ungebraucht. Und dann ist diese Angabe irreführend und entspricht nicht dem ehrbaren Handel.

Zumindest bei Deutschland Schweiz Liechtenstein Österreich gibt es die Angaben für ungebraucht

Beispiele gibt es bei Ihnen genug, Liechtenstein hat bis 1944 auch Preise für ungebraucht im Katalog angegeben.
 
DL8AAM Am: 08.06.2024 15:25:02 Gelesen: 3540# 38 @  
@ bovi11 [#33]

Sich rechtlich beraten zu lassen, bevor man als Laie ungeprüft einen Vertrag (Unterlassungserklärung) unterschreibt, ist ein Stammtischtip? Interessant. Nichts anders wurde dort [#29] empfohlen.

Die Kosten einer markenrechtlichen Abmahnung betragen übrigens nicht 4.500,00 Euro.

Stimmt, denn - wenn das was dort geschrieben wurde - stimmen sollte, dann hat sein Anwalt, den vom BPP ursprünglich angeforderten markenrechtlichen Abmahnkosten in Höhe von € 5000 auf € 4500 runterhandeln können.

So wie es sich hier darstellt - ohne Betrachtung der (mir unbekannten) Vorgeschichte (die ich hier ausdrücklich nicht kommentieren möchte) - kann man schon sehr gut verstehen, dass es inzwischen eine erhebliche Diskrepanz zwischen der "Normalbevölkerung" bzw. dem sogenannten "gesunden" Menschenverstand und der Juristerei "im Allgemeinen" entstanden ist, was dann auch immer wieder gerne von "interessierten" Kreisen zur stammtisch-politischen Polemisierung und zur Förderung der Spaltung der Gesellschaft missbraucht wird. Actio und Reactio, und zwar "egal", ob das zu 100,1% gerechtfertigt oder zu 99,9% falsch ist oder nicht. Das Bauchgefühl wird so tröpfchenweise - gesteuert und ungesteuert - umerzogen. Und im Prinzip sind "wir" selbst Schuld dran, auch wenn wir im rein rechtlichtlich betrachtet im "Recht" sind...

Ja, ich weiss, rechtlich betrachtet spielt der Faktor (sogar eines nachweislichen) "Nur-Fehlers" keine Rolle. Böser Vorsatz wird hier mit einem leicht fahrlässigen Fehler auf eine gleiche Ebene gestellt. Es gibt hier nur Ja oder Nein, keine entschuldigenden Irrtum, keine Grauwerte. Das ist ja eigentlich auch ein Vorteil unseres Rechtssystems, nämlich Rechtssicherheit. Man (Jeder) kann theoretisch sachlich-trocken, emotionslos alle relevanten Punkte abarbeiten und theoretisch wissen, ob man richtig handelt oder nicht. Der Prof' sagte uns "am ersten Tag", wenn Du Gerechtigkeit suchst, bist Du hier falsch, da studiere Theologie, hier gehts nur um Rechtssicherheit. Ich bin am Ende dann aber in der Geologie gelandet. Die ist wissenschaftlich-sachlich und sehr interpretativ-diskutabel, eine Theologie mit Beweisen ;-)

---

Der gesunde, eher fair-denkende, aber rechtlich unwissende Menschenverstand hätte hier aber zum Beispiel erwarten können, dass man - womöglich mit einer entsprechenden Aufwandsentschädigung (10-20 € "Minutenlohn" und Portoersatz) - "im Erstfall" auch erst einen kleinen Hinweis hätte geben können. Die Grundidee sollte in unserem "Hobbybusiness-Sektor" ja erst einmal "Schutz des Sammlers" sein. So kann man, als außenstehender Betrachter, den Eindruck gewinnen können, dass es hier eher darum gehen könnte, dass die "Großen", die "kleinen" (dummen) gewerbliche Nebenbei-Nischen-Privathändler vom Markt verdrängen wollen. Unabhängig davon, dass die ehrlichen (aber dadurch kostenträchtigeren) Händler vor den "echten" versätzlichen Schwarzen Schafen geschützt werden müssen! Ansonsten käme es zu einer Verdrändung der Guten durch die Bösen.

Die Welt ist immer grau.

Mit nachdenklichen Grüßen
Thomas

Nochmals: Diesen speziellen Fall oder Händler will und kann ich nicht beurteilen und/oder kommentieren!
 
bovi11 Am: 08.06.2024 15:35:58 Gelesen: 3520# 39 @  
@ Grohbacher [#36]

Das Hirn vom Himmel schmeißen, bezog sich natürlich nicht auf dich, sondern auf den Blödsinn, der im eBay-Forum geschrieben wurde.
 
bovi11 Am: 08.06.2024 15:38:46 Gelesen: 3512# 40 @  
@ DL8AAM [#38]

"Stimmt, denn - wenn das was dort geschrieben wurde - stimmen sollte, dann hat sein Anwalt, den vom BPP ursprünglich angeforderten markenrechtlichen Abmahnkosten in Höhe von € 5000 auf € 4500 runterhandeln können."

Auch das stimmt nicht.

Die Kosten einer markenrechtlichen Abmahnung betragen 2.171,50 Euro netto.

Im konkreten Fall waren 2 Personen zur Unterlassung verpflichtet, deshalb verdoppelte sich der Streitwert und die Kosten der Abmahnung betrugen 2.904,70 Euro netto.
 
DL8AAM Am: 08.06.2024 16:27:24 Gelesen: 3467# 41 @  
@ bovi11 [#40]

Deshalb schrieb ich ja auch "wenn ... sollte, dann ..." geschrieben, denn diesen speziellen Fall kann (und will) ich Mangels "Akteneinsicht" nicht sachlich beurteilen.

Ich gehe aber erst einmal davon aus, dass die Aussage "ich hatte mir einen Anwalt für Abmahnungen genommen. Konnte den Preis von knapp 5000 auf 4500 runter drücken, mehr nicht. Und mehr wäre auch nicht drin meint mein Anwalt." [1] zutreffend ist. Aber vielleicht hat der BPP hier dem "Preis" für eine "markenrechtlichen Abmahnung in Höhe 2.171,50 Euro netto" aus der Abgabenordnung (?) noch weitere Kosten aufgeschlagen. Für den "Kunden" ist es aber vollkommen unerheblich, wie die einzelnen Positionen namentlich bezeichnet werden, für den sind das "die Abmahnkosten", der Preis der Abmahnung.

Beste Grüße
Thomas

[1] https://community.ebay.de/t5/Gewerbliche-Verk%C3%A4ufer-innen/Abmahnung-durch-den-BPP/m-p/4835672#M19423
 
bovi11 Am: 08.06.2024 16:41:17 Gelesen: 3445# 42 @  
@ DL8AAM [#41]

Der Testkauf einer Deutsches Reich Dienstmarke Nr. 65 mit (falschen) Prüfzeichen Infla Berlin und natürlich falschem Stempel kommt natürlich dazu.
 
bovi11 Am: 08.06.2024 17:00:50 Gelesen: 3413# 43 @  
Sowas hatte rotwein1057 auch schon im Angebot:



Mit weggekratztem "Prüfzeichen" FAUX

Das ist zwar kein Markenrechtverstoß, aber es zeigt, mit wem man es zu tun hat.

Und in dem Angebot stand bis zum 15.5.2024 auch "BPP-geprüft":

https://www.ebay.de/itm/226030518122

Also mit dem einmaligen Fehltritt das ist nichts.

Bei briefmarken.click sind 19 Fälschungsangebote dokumentiert.
 
drmoeller_neuss Am: 08.06.2024 23:44:36 Gelesen: 3210# 44 @  
Ich halte den Tip, sich im Falle einer Abmahnung anwaltlich beraten zu lassen, nicht für eine "Stammtischparole". Eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung verpflichtet den Unterzeichner lebenslang, die Vertragsstrafe bei erneut begangenen Rechtsverletzungen zu bezahlen.

Es kommt durchaus vor, dass die Unterlassungserklärung zu weit geht oder eine zu hohe Vertragsstrafe gefordert wird. Das kann der juristische Laie schwer einschätzen. Genauso wie der Ratschlag, dass man zum Arzt geht, wenn man sich gesundheitlich nicht wohl fühlt (und nicht Google oder dem Stammtisch die Diagnose überlässt), halte ich hier eine anwaltliche Einschätzung für sinnvoll. Ein guter Anwalt wird eine ehrliche Antwort geben.

Der Anbieter sollte einfach schreiben "echt" und "geprüft". Die Sachkenntnis des Prüfer ist entscheidend, nicht der Verband, dem er angehört. Es gibt im BPP als auch im VP gute und weniger gute Prüfer.

Allgemein: leider ist die Fälschungsbekämpfung ein stumpfes Schwert. Viele Briefmarkensammler wollen davon nichts wissen und schlagen alle Empfehlungen in den Wind. Viele Sammler haben außer dem Katalog keine Literatur (kostet ja Geld, und dann kann man weniger Briefmarken kaufen), und selbst der Katalog wird nicht sorgfältig gelesen (z.B. das Einführungskapitel in jedem Michel-Katalog).
In den meisten Fällen kann man rechtlich nichts gegen Fälschungsanbeiter machen. Der Betrugsverdacht scheitert meistens daran, dass der Vorsatz nicht nachzuweisen ist. Bleibt also nur die wettbewerbsrechtliche und die markenrechtliche Schiene.

Das ist von unserer Politik so gewollt. Die allerschlimmsten Auswüchse des Abmahnwesens wurden in den letzten Jahren gestoppt, zum Teil durch Gesetze oder unter Auslegung von Rechtsmissbrauch. Trotzdem kann man sich fragen, warum unsere Nachbarstaaten wie die Niederlanden ohne dieses Instrument auskommen, ohne gleich zu Unrechtsstaaten zu mutieren.

Um das zu ändern, muss man in die Politik gehen. Der erste Schritt ist aber, an Wahlen teilzunehmen. Heute haben wir wieder einmal die Möglichkeit, das Europaparlament zu wählen. Das Europaparlament ist zum Beispiel für Verbraucherrechte eine wichtige Instanz und legt die Richtlinien fest, die in nationales Gesetz umgesetzt werden müssen. Das macht den gemeinsamen Handel in Europa erst möglich. Und viele Briefmarkensammler sind auf Kauf und Verkauf im europäischen Ausland angewiesen.

Natürlich sollte der BPP den Bogen nicht überspannen. Es wäre der Fälschungsbekämpfung einen Bärendienst erwiesen, wenn Verkäufer aus Angst vor Abmahnungen nicht mehr die Rückseiten der Marken mit den Prüfzeichen zeigen.
 
spain01 Am: 09.06.2024 01:30:46 Gelesen: 3181# 45 @  
Wenn ich mir das alles so durchlese kommt bei mir der Verdacht auf, dass auch ich als privater Verkäufer abgemahnt werden könnte, wenn ich Briefmarken einstelle, die das BPP Prüfzeichen tragen, welches aber gefälscht ist, ohne das ich das erkennen kann. Wer kennt schon die "geheimen" Unterschiede bei den Prüfstempeln, die es ja gibt?

Bei Marken mit Prüfzeichen (BPP, Infla oder auch Altprüfung etc) gebe ich das persönlich an, aber sichert mich das ab? Diese "Abmahnanwälte" scheinen ja omnipräsent zu sein und nur darauf zu lauern, weitere Umsätze durch wie auch immer gerechtfertigte Abmahnungen zu erzielen. Eine Ethik durch vorhergehenden Hinweis auf ein mögliches Fehlverhalten scheint es da ja nicht zu geben, da der (anwaltliche) Profit zählt.

Es ist wirklich traurig, dass der Profit mehr Wert ist, als ein sinnvoller (und kostenfreier) Hinweis auf ein Fehlverhalten. Bei Wiederholungstätern darf das gerne anders sein, sofern die Wiederholungstat beabsichtigt bzw. offentsichlich ist.

Was aber, wenn ich gutgläubig erneut eine gefälschte BPP geprüfte Marke zum Verkauf anbiete? Es kann doch nicht wirklich erwartet werden, dass jede Marke mit Prüfzeichen, die nicht direkt vom Anbieter nachweislich zur Prüfung vorgelegt wurde, als "nicht nachweisbar echt geprüft" deklariert wird/werden muss.

Führt das nicht letztlich dazu, dass selbst BPP geprüfte Marken grundsätzlich angezweifelt werden müssen, wenn der Anbieter nicht nachweisen kann, dass er selbst die Prüfung in Auftrag gegeben hat?

Mit nachdenklichem Gruß
Michael
 
alex11 Am: 09.06.2024 07:13:35 Gelesen: 3112# 46 @  
@ spain01 [#45]

Da gebe ich Dir vollkommen recht.

Briefmarken mit (BPP-)Prüfzeichen, aber ohne Attest, sind ein potentielles Minenfeld, weil nicht wenige gefälschte (und schwer als solche erkennbare) Prüfzeichen im Umlauf sind.

Viele Grüße
Alexander
 
bovi11 Am: 09.06.2024 07:56:09 Gelesen: 3081# 47 @  
@ alex11 [#46]

In fast allen Fällen, so auch bei rotwein1057, ist in diesen Fällen auch die Marke gefälscht oder verfälscht (hier falscher Stempel bei Infla).
 
alex11 Am: 09.06.2024 08:44:43 Gelesen: 3052# 48 @  
@ bovi11 [#47]

Ja, aber das Prüfzeichen kann sowohl den Verkäufer als auch den Käufer in falscher Sicherheit wiegen.

Vorsätzlich eine Fälschung als Original anzubieten (egal ob mit oder ohne Prüfzeichen), ist natürlich eine ganz andere Hausnummer...
 
Stefan Am: 09.06.2024 09:00:28 Gelesen: 3037# 49 @  
@ alex11 [#48]

Ja, aber das Prüfzeichen kann sowohl den Verkäufer als auch den Käufer in falscher Sicherheit wiegen.

Deswegen auch der jahrelang in verschiedenen Internetforen und in Vorträgen auf Veranstaltungen gebetsmühlenartig wiederholende Rat von Lars Böttger (BDPh-Fälschungsbekämpfung, ebay-Watchdog), sich bei Marken und Belegen usw. nicht allein auf eine vorhandene Prüfzeichensignatur zu verlassen sondern sich ZUERST das betreffende Prüfstück selbst anzuschauen um einen Eidnruck zu bekommen, ob es denn echt sein könnte. Bei signierten Stücken hat eigentlich nur der Auftraggeber der Prüfung die Sicherheit, ein echtes Stück vorliegen zu haben. Der nächste Eigentümer hat es dann u.U. schon etwas schwieriger.

Kurzbefunde, Befunde und Atteste gestalten einen Verkauf oder Tausch geprüfter Ware natürlich deutlich einfacher.

Gruß
Stefan
 
drmoeller_neuss Am: 09.06.2024 11:26:50 Gelesen: 2946# 50 @  
@ Stefan [#49]

Kurzbefunde, Befunde und Atteste gestalten einen Verkauf oder Tausch geprüfter Ware natürlich deutlich einfacher.

Das stimmt für den privaten Sammler, der nicht vom Verkauf von Briefmarken leben muss. Bei vielem Material lohnt sich eine Prüfung aus wirtschaftlichen Gründen nicht. Eine Marke zweiter Wahl wird auch mit einem Kurzbefund nicht zu einer Marke erster Wahl.

Leider ist auch der BPP mit seiner Marke in der Vergangenheit nicht immer sorgfältig umgegangen. Da sind Prüfstempel in unbefugten Privatbesitz gelangt bzw. waren ohne Aufsicht zugänglich. Einige Prüfer haben "grosszügig" geprüft. Offensichtliche Markenverletzungen wurden nicht verfolgt.

Zum Glück gibt es seit Jahren Kurzbefunde. Kurzbefunde sind viel schwieriger zu fälschen und liefern eindeutige Informationen.

Und nochmals: Der BPP muss aufpassen, den Bogen nicht zu überspannen. Der Übergang ist fliessend.

Folgendes Angebot lässt sich bei strenger Auslegung wahrscheinlich wettbewerbsrechtlich beanstanden. Geworben wird mit einem 40 Jahren alten Attest. Der neuste Forschungsstand ist dem Anbieter wohl bekannt. Dieses Los [1] wird von einem BPP-Prüfer angeboten, steht aber stellvertretend für viele andere Angebote aus dem Handel.

Wie kann eine Fälschung (im Beschreibungstext mit "zeitgenössischer Rückdatierung" umschrieben) portogerecht sein?

(bitte nicht falsch verstehen und off-topic: es gibt Fälschungen, die eine gewisse historische Bedeutung haben und gehandelt werden, wie z.B. SA/SS-Briefe, Potschta in Westsachsen, Sperati-Fälschungen. Bloss, es sind Fälschungen und sie müssen eindeutig als solche beschrieben werden)

[1] https://www.philasearch.com/de/i_9385_112158/1100111_Deutsches_Reich_1933_45_Drittes_Reich/9385-0003233955.html?set_sprache=de&suchtext=SA%2FSS&row_nr=5&breadcrumbId=1716989752.5527
 
filunski Am: 10.06.2024 00:29:48 Gelesen: 2758# 51 @  
@ drmoeller_neuss [#50]

"Dieses Los wird von einem BPP-Prüfer angeboten, steht aber stellvertretend für viele andere Angebote aus dem Handel.

Wie kann eine Fälschung (im Beschreibungstext mit "zeitgenössischer Rückdatierung" umschrieben) portogerecht sein?"


Hallo Uli,

da hast du ja ein sehr schönes Beispiel raus gesucht und wahrscheinlich kapiert noch nicht gleich jeder unbedarfte Mitleser wie brisant das ist.

Die ganze blumige Umschreibung, genauso gut könnte man es auch Irreführung nennen (um bei bovis hohen Ansprüchen zu bleiben "Der Gesetzgeber verlangt eine Eindeutigkeit der Werbeaussagen" - die kann zumindest ich nicht erkennen - aber das ist meine persönliche und wahrscheinlich unbedeutende Meinung), ändert nichts daran, dass der Beleg natürlich eine Fälschung ist. Der Anbieter weiß das auch ganz genau und ist auch nicht irgendein BPP-Prüfer, sondern viel besser, der oberste Hüter der ja so strengen Regeln des BPP und hohen Ansprüche an die Echtheit, nämlich der Präsident desselben. Aber vielleicht gelten für den ja andere Regeln und eine Abmahnung durch den BPP oder von anderer Seite muss er wohl auch nicht befürchten. In was für ein Licht solche Angebote den BPP und die vielen darin organisierten, durchaus ehrenwerten Prüfer, rückt, mag jeder Mitleser für sich entscheiden.

Irgendwie fällt mir dazu noch der alte Spruch "Wer im Glashaus sitzt soll nicht mit Steinen werfen" ein.

Gruß,
Peter
 
spain01 Am: 10.06.2024 00:32:53 Gelesen: 2754# 52 @  
@ filunski [#51]

Tolle Meinungsäußerung!
 
drmoeller_neuss Am: 10.06.2024 09:22:47 Gelesen: 2629# 53 @  
@ filunski [#51]

Ich habe bewusst nicht den Namen des Verkäufers genannt, da dies kein Einzelfall in der Branche ist. Natürlich erwartet man vom Papst mehr als vom einfachen Volk.

Die Beschreibung entspricht auch nicht den APHV-Richtlinien und einer der Abgemahnten kann hier zum Gegenschlag ausholen. Markenrechtlich ist das natürlich nicht zu beanstanden, denn das 40 Jahre alte und heute von der philatelistischen Forschung überholte Attest stammt ja wirklich aus der Feder eines BPP-Prüfers.

off-topic: Ich würde schreiben: "Bei diesen Briefumschlägen handelt es sich um zeitgenössische Fälschungen. Das Prüfungsattest aus dem Jahre 1993 hält nicht mehr den heutigen Forschungsergebnissen stand. Es wird alleine aus philatelie-historischen Gesichtspunkten mitgegeben."

Zurück zum Thema Markenrechtsverstösse: Als Anbieter von Marken mit gefälschten Prüfzeichen begeht man auch eine Markenrechtsverletzung, wenn sich die beanstandeten Marken in einem Lot oder in einer Sammlung befinden.

Viele Auktionshäuser gehen diesen Weg, nach dem Motto, "es genügt, wenn die Einzellose sauber sind". In vielen Fällen wissen die Auktionshäuser genau, was sie verkaufen. Da steht dann im Auktionskatalog, "unterschiedlich, bitte besichtigen", "der Ausruf berücksichtigt alle Eventualitäten, "ohne Obligo" und andere blumige Umschreibungen. Hier kauft der unwissende Sammler ein, oder Kleinkriminelle, je nach Sichtweise.

Da mussten schon Anbieter von gefälschten Louis-Vuitton-Handtaschen unangenehme Erfahrungen machen, die dachten, sie seien klever und hatten die Plagiate in einem Sortiment "verschiedenet Handtaschen aus Nachlass" verkauft.
 
rotwein1057 Am: 10.06.2024 23:51:56 Gelesen: 2358# 54 @  
Spätestens hier erkennt man, was denn bov11 tatsächlich beabsichtigt:

Hetze gegen andere

Sowas hatte rotwein1057 auch schon im Angebot:

Mit weggekratztem "Prüfzeichen" FAUX

Das ist zwar kein Markenrechtverstoß, aber es zeigt, mit wem man es zu tun hat.


Dieser Fall ist ungefähr 2 Jahre alt. Ein freundlicher Sammler hatte mich damals darauf aufmerksam gemacht, ich befürchte tatsächlich es war bov11. Aber würde passen, erst schön freundlich schleimen und wenn man sich umdreht, in den Rücken. Schon damals habe ich die Frage gestellt, wer sich denn für lächerliche 3 Euro diese Arbeit macht.

und

Und in dem Angebot stand bis zum 15.5.2024 auch "BPP-geprüft":

https://www.ebay.de/itm/226030518122

Also mit dem einmaligen Fehltritt das ist nichts."

Einfach lächerlich und schlecht recherchiert: Die Abmahnung ist datiert vom 14.05., Posteingang bei mir 15.05.24.So hatte ich das erste mal Kenntnis davon bekommen. Da kann man ja nur den Kopf schütteln.

und

Bei briefmarken.click sind 19 Fälschungsangebote dokumentiert Leider komme ich da nicht rein, um mir die sogenannten Fälschungsangebote mal anzuschauen (wobei auch ich ohne Frage schon Fälschungen, die ich nicht erkannt habe, im Angebot hatte.

Und natürlich versucht der Schreiber mit dem Begriff "Fälschungsangebote" dem geneigten Leser zu suggerieren, der Verkäufer (also ich) hätte hier bewußt Fälschungen angeboten. Wie billig ist das denn ?

Aber jetzt ist auch genug, das geht an dem, was ich eigentlich sagen wollte schon vorbei. Ich wollte doch nur mein Unverständnis zum Ausdruck bringen, dass bei einem festgestellten Fehler nicht erstmal ein Hinweis kommt, sondern gleich die ganz große Keule rausgeholt wird - und das finde ich einfach echt ganz schade.
 
rotwein1057 Am: 11.06.2024 00:18:07 Gelesen: 2343# 55 @  
@ LK

Für die meisten Gebiete es gibt Angaben für ungebraucht. Und dann ist diese Angabe irreführend und entspricht nicht dem ehrbaren Handel.

Zumindest bei Deutschland Schweiz Liechtenstein Österreich gibt es die Angaben für ungebraucht

Das stimmt jetzt aber nicht.

Also ich habe die Europabände von Michel 2018/2019. Da könntest du mir mal zeigen, wo denn eine Notierung für Falz steht - mit Ausnahme von Klassikmarken und einigen teuren Stücken. Von daher würde der Interessent überhaupt keinen Preis für ungebraucht finden. Es sei denn, er hat den entsprechenden Spezialkatalog des Landes, aber da bin ich mir auch nicht ganz sicher.

Liechtenstein hat bis 1944 auch Preise für ungebraucht im Katalog angegeben

Für den Normalkatalog trifft das auch nicht zu, vielleicht für den Spezialkatalog.

Wenn es tatsächlich eine Notierung für ungebraucht gibt, wie z.B. für DR im Spezial, gebe ich natürlich diesen Preis an.

Ich habe es immer für hilfreich gehalten diese Info zu bekommen, aber diese Arbeit spare ich mir auch sehr gerne.
 
Attila Am: 11.06.2024 00:42:53 Gelesen: 2335# 56 @  
@ rotwein1057 [#54]

Lieber rotwein1057,

Schon damals habe ich die Frage gestellt, wer sich denn für lächerliche 3 Euro diese Arbeit macht.

Fast täglich erlebe ich, dass Fälscher schon für 10 Cent Fälschungen machen.

Gruß,
Attila
 
Lars Boettger Am: 11.06.2024 09:26:31 Gelesen: 2196# 57 @  
@ Attila [#56]

Das kann ich nur bestätigen. Mein "Rekord" für die Fälschung mit dem niedrigsten Katalogwert liegt bei 0,50 EUR. Wer denkt schon, dass Marken mit einem Handelswert von 5-20 EUR oft ge- oder verfälscht werden? Keiner schickt die Stücke zu einem Prüfer, auch wenn der Katalog sagt, dass der Wert nur für geprüfte Stücke gilt.

Beste Grüsse!

Lars
 
drmoeller_neuss Am: 11.06.2024 12:58:36 Gelesen: 2088# 58 @  
@ Lars Boettger [#57]

Die Katalogredaktionen tragen hier zur Verschärfung der Situation bei. Wie soll das funktionieren? Eine Marke hat einen Handelswert von 3 Euro, und der Katalogwert gilt laut Katalog nur für geprüfte Stücke. Hat die Marke dann einen negativen Handelswert?

Dann entscheide ich mich doch lieber für die Müllabfuhr, die holt - zumindest bei mir in Neuss - Papier noch umsonst ab.

Hallodries kommen dann auf die Idee, echte Marken mit gefälschten Prüfzeichen zu versehen. Dann sind wir wieder beim Thema "Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung".
 
Attila Am: 11.06.2024 13:12:01 Gelesen: 2078# 59 @  
@ Lars Boettger [#57]

Lieber Lars,

ich stimme völlig mit Ihnen.

Ich kann keinen Rekord schreiben. Ich hatte im Januar eine Sammlung. Etwa 4.500 Briefmarken. Davon ca. es gab 2.500 Fälschungen.

Der Höchstwert liegt bei etwa 5.000-6.000 EUR. Der Wert der kleinsten (als echt) beträgt weniger als 0,02-0,05 EUR.

Ein Winkelstück hat keinen ausdrückbaren Wert. 1 Million wertlose Winkel haben einen ernsthaften Wert. Wir wissen es gut, deshalb fälschen sie millionenfach „wertlose“ Briefmarken.

Es ist wichtig zu wissen, dass mein Wichtigstes Prüfgebiet zu etwa 60 % aus gefälschten Aufdrucken (Besatzungsausgaben) besteht.

Gruß,
Attila
 
Attila Am: 11.06.2024 13:33:35 Gelesen: 2062# 60 @  
@ drmoeller_neuss [#58]

Lieber drmoeller_neuss,

es ist eine äußerst komplizierte Frage.

Ich kenne vor allem die Verhältnisse in Ungarn. Ein alter Freund von mir hat mit viel Hilfe einen Prüfungskatalog erstellt. Es listet etwa 500-600 Prüfungen mit Zahlen auf. Nur für Besatzungsausgaben Aufdrucke.

Auf jedem von ihnen steht geschrieben, dass wir es an echten oder gefälschten Briefmarken erkennen. Auch wenn wir wissen, dass es sich um eine gefälschte Prüfung handelt.

Auf dieser Grundlage kann sich auch ein durchschnittlicher Sammler auf einem einfachen Niveau zurechtfinden. Dies macht die Arbeit des professionellen Prüfers, jedoch nicht überflüssig.

Leider trugen 500-600 der 2.500 Fälschungen in der oben genannten Sammlung auch das aktuelle amtliche Prüferzeichen. Das stellt eher ein Problem dar, da leider vielen Prüfern (ich nenne hier keine konkreten Namen) Grundkenntnisse fehlen, sie schreiben Attest/Kurzbefund/Befund nur auf Basis langjähriger Erfahrung/Gewohnheit.

Erstens mangelt es an professionellen drucktechnischen Kenntnissen.

Gruß,
Attila
 
Richard Am: 13.06.2024 09:43:38 Gelesen: 1790# 61 @  
@ drmoeller_neuss [#50]

Hallo zusammen,

damit später niemand rätselt um welchen Beleg und welches Attest - Schlegel sen. BPP - es sich handelt, hier die Abbildungen:


 
WernerW Am: 22.06.2024 14:07:39 Gelesen: 1393# 62 @  
Ich habe mir gerade die Angebote (auch im Internet Cache) von Rotwein angesehen. Ich habe da wenig bis nichts unseriöses gesehen. Daher mal eine Frage an Rowein: Hat der BPP viele deiner Angebote abgemahnt oder nur ein einziges?

Du schreibst, dass Du viele Jahre Mitglied im APHV bist. Hast Du da nach Unterstützung gefragt? Wenn ja, konnten die nicht vermitteln?

Das Angebot Ifraba ist natürlich unglücklich, alleine an der Zähnung sieht man aus 2 Metern Entfernung, dass es sich um eine Kopie handelt. Fakt ist aber auch, dass jeder, der tausende Artikel anbietet (sei es im Shop oder bei Ebay oder auch auf echten Auktionen) da irgendwann versehentlich ein faules Ei dabeihaben wird. Fehler passieren Ärzten bei der OP und auch Verkäufern. Wie gesagt, aus meiner Sicht kann man beim Shop von rotwein erkennen, dass er hier nicht vorsätzlich gehandelt hat weshalb soll er sich seine 99,9x % vernünftiger Angebote durch den Verkauf eines Satzes IFRABA versauen? Das ist alles andere als wahrscheinlich. Worauf ich hinaus will:

Einen Fehler beim Einstellen oder das nicht erkennen eines Falschstempels oder gefälschtem Prüfzeichen kann jedem passieren. Ein falscher Klick genügt, um sich hier halb zu ruinieren, und Rotwein hat ja immer noch reichlich Prüfzeichen abgebildet und offensichtlich eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben. Er schreibt jetzt nicht mehr BPP, aber das Abbilden eines falschen Prüfzeichens genügt möglicherweise auch, um dagegen zu verstoßen.

Also ich kann diesen Einzelfall nicht verstehen. Hier ist nicht dem bösen Verkäufer das Handwerk gelegt worden, das sieht man doch beim Blick in seinen Shop. (Ja, auch wenn ein Nutzer hier von 19 vermeintlichen Verstößen wissen will und falsche Angaben zu den Katalogwerten bemängelt). Du wird mir keinen Shop mit einer großen Anzahl an Artikeln mit Briefmarken nennen können, zu dem ich Dir nicht Angebote raussuchen kann, die angreifbar wären. Ja, hier hat der BPP seine Marke geschützt. Und ja, er kann so einzelne Existenzen vernichten. Ich hätte Verständnis, wenn hier ein Vorsatz erkennbar wäre. So ist allerdings jeder Anbieter extrem gefährdet, ein falscher Klick genügt.
 
Lars Boettger Am: 22.06.2024 16:23:51 Gelesen: 1301# 63 @  
@ WernerW [#62]

Einige Gegenfragen: Lassen sich Sammler gerne bescheißen? Ab wie vielen falschen oder verfälschten Angeboten soll man auf Seiten BDPh, APHV oder BPP gegen Anbieter vorgehen?

Das Internet hat den lokalen Briefmarkenhandel auf der einen Seite massiv beschnitten, auf der anderen Seite eine neue Plattform geboten. Der BDPh hat auf diversen Internet-Plattformen die Möglichkeit, bei Fälschungen zu reagieren. Bei Ebay werden von mir jedes Jahr zwischen 1.500 und 2.500 Angebote gemeldet, meistens von Privatanbietern. Warum private Angebote? Weil ein privater Anbieter signalisiert, dass er es nur zum Vergnügen macht. Schwarzhändler (mehrere tausend EUR Umsatz pro Jahr) bekommen in der Regel nach mehreren Fälschungsangeboten einen Brief mit einer Abmahnung vom APHV. Damit triffst Du in der Regel die richtigen Leute. Wenn sie sich nicht daran halten, werden Vertragsstrafen fällig.

Gewerbliche Händler bekommen von mir einen Hinweis auf die Fälschung, da sie ein wirtschaftliches Interesse haben, mit dem BDPh zu kooperieren. Wenn aber die Fälschungsangebote zu dreist werden, dann kann es passieren, dass sich der BPP einschaltet. So eine markenrechtliche Abmahnung soll finanziell weh tun. In dem hier geschilderten Fall das Angebot ganz offensichtlich eine Prüfzeichenfälschung.

Seit ein paar Jahren geht der APHV mit der Unterstützung durch den BDPh gegen Fälschungsanbieter auf den Internet-Plattformen vor. Einige bekannte Namen konnten so durch den APHV schon aus dem Verkehr gezogen werden. Ob das Internet dadurch sicherer geworden ist? Gute Frage - nach meiner Einschätzung ja. Aber das heisst nicht, dass man jetzt immer ohne eigenes Wissen überall echte Briefmarken kaufen kann. Das eigene Wissen muss mit dem ausgegeben Geld Schritt halten. Und wir wissen alle, dass das nicht immer klappt.

Mit den Abmahnungen hat der APHV und der BPP potente Waffen in der Hand. Jeder Verkäufer sollte sorgfältig seine Ware prüfen, bevor er Sie zum Kauf anbietet.

Beste Grüsse!

Lars
 
WernerW Am: 22.06.2024 16:54:31 Gelesen: 1269# 64 @  
Hallo Lars,

vielen Dank für Deine wie immer prompte Antwort. Aber in der Sache bin ich nur sehr bedingt bei Dir, denn da geraten jetzt einige Dinge durcheinander.
Zunächst bin ich bei Dir: Es gilt, jedem, der bewusst andere "bescheißen" will oder dies sogar tut, mit allen Mitteln zu bekämpfen. Ist dies denn in diesem speziellen Fall so, oder war der Anbieter eher etwas oberflächig oder auch ahnungslos? Ja, davon ist auszugehen, denn der allergrößte Teil seiner Angebote ist blitzsauber.

Ferner spricht der BPP doch auch Abmahnungen aus, wenn bei Attesten anderer Anbieter das Feld "BBP-Attest" angehakt wird. Es geht doch somit in diesen Fällen nicht um Fälschungsbekämpfung (ich unterstelle mal, dass es sich nicht um Fälschungen mit falschem Attest handelt) sondern um Markenrechtsansprüche, so fair muss man bei der Bewertung doch sein.

Und jetzt zum eigentlichen Problem anhand eines Beispiels: Man kauft als Händler eine große Sammlung mit hunderten geprüften Stücken. Dabei sind 10 falsche Prüfzeichen, die man nicht erkennt (das ist ja faktisch nicht immer einfach). Stellt man die Briefmarken nun alle ein, dann läuft man massiv Gefahr, abgemahnt zu werden denn wie Herr Rotwein berichtete, hast Du ihn eben nicht angeschrieben. Ein Einsenden der Werte zur Überprüfung der Prüfzeichen wäre zeitaufwändig und ist auch längst nicht immer möglich, denn viele Prüfer gibt es ja gar nicht mehr. Es gibt somit doch nur die Möglichkeit, die Marken als "geprüft" anzubieten und die Rückseite nicht abzubilden. Dies schadet doch mehr als dass es irgendjemandem nutzt.

Ein Vorschlag zur Fairnis: Eine Mail mit einer entsprechenden Warnung vorweg, oder zunächst eine "kostengünstigere" Abmahnung die ja in jedem Fall auch kostendeckend wäre, und jeder könnte das Vorgehen nachvollziehen.

Nochmal, das ist mir wichtig: Der Verkäufer Rotwein ist offensichtlich kein vorsätzlicher Täter, und 5.000 Euro empfinde ich in dem Fall als überzogen und brutal (das ist meine Empfindung).

Und ebenfalls muss ich das noch einmal schreiben: Wenn Ihr das so handhabt wird jeder Verkäufer irgendwann eine entsprechende Abmahnung bekommen, denn Fehler passieren jedem Verkäufer, auch bei allergrößter Sorgfalt. Und etwas Polemik zum Schluss, nimm es mir nicht übel: Mahnt Ihr auch alle Auktionatoren ab, die in Ihren Sammlungen nach meinen Erfahrungen oft falsche Prüfzeichen verkaufen? Markenrechtsverstöße sind dies nämlich auch!
 
WernerW Am: 22.06.2024 17:09:14 Gelesen: 1253# 65 @  
Die Suche ist nicht immer leicht, aber hierr mal vier schnelle Ergebnisse:

Wie gesagt, es bleibt ein Markenrechtsverstoß, auch wenn ich auf die Fälschung aufmerksam mache. Und Die Angebote landen doch im Nachgang nach meinen Erfahrungen oft aufgeteilt bei irgendwelchen Vereinsleuten, die Ihren Vereinskollegen echte Schnäppchen andienen. Seriös fände ich es, die Marken mit den falschen Prüfzeichen zu entfernen. Es ist doch schlimmer, so etwas bewusst anzubieten als ein Verkäufer, dem die Ahnung fehlt:

https://www.philasearch.com/de/i_9255_143809/1420_Bundesrepublik_Deutschland_Sammlungen/9255-A32-4688.html?set_sprache=de&suchtext=pr%C3%BCfzeichen+falsch&row_nr=1&breadcrumbId=1719068486.3265

https://www.philasearch.com/de/i_9209_542416/7013_Sammlungen_und_Posten_Deutsche_Abstimmungsgebiete_Sammlungen/9209-A226-5524.html?set_sprache=de&suchtext=pr%C3%BCfzeichen+falsch&row_nr=2&breadcrumbId=1719068733.2031

https://www.philasearch.com/de/i_9667_113820/1360_Berlin_Sammlungen/9667-A8-15657.html?set_sprache=de&suchtext=pr%C3%BCfzeichen+falsch&row_nr=0&breadcrumbId=1719068756.1149

https://www.philasearch.com/de/i_9076_39659/7042_Sammlungen_und_Posten_Besetzung_II_WK/9076-A42-9044.html?set_sprache=de&suchtext=pr%C3%BCfzeichen+falsch&row_nr=3&breadcrumbId=1719068775.9299

Jetzt mal ganz provokant gefragt: Ist die Abmahnung in diesen Fällen schon raus, muss Herr Rauhut auch 5.000 Euro bezahlen?
 
ginonadgolm Am: 22.06.2024 18:41:04 Gelesen: 1157# 66 @  
@ WernerW [#65]

Hallo anonymer Schreiber,

was haben Deine aufgeführten Angebote denn mit einem Markenrechtsverstoß zu tun?

Es werden weder Prüfzeichen gezeigt, noch wird auf eine BPP-Prüfung verwiesen.

Deine bisherigen Ausführungen verstärken immer mehr den Verdacht, daß Du sehr intensiv mit "Rotwein" zu tun hast.

Es ist schon merkwürdig, daß Du erst jetzt auf den Philaseiten auftauchst,

meint
Ingo aus dem Norden
 
nagel.d Am: 22.06.2024 18:46:26 Gelesen: 1150# 67 @  
Ich hab mal eine Verständnisfrage, wie kann ich eine Markenrechtsverletzung begehen wenn ich eine Briefmarke, die durch einen BPP-Prüfer (oder einen anderen Verbandsprüfer) geprüft wurde und dessen Attest mit abbilde? Hier erschließt es sich mir nicht wie es zu einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung kommt. Aus meiner Sicht ist das Attest, egal von welchem Verbandsprüfer sie geprüft wurde, ein Qualitätsmerkmal.
 
WernerW Am: 22.06.2024 18:51:49 Gelesen: 1139# 68 @  
Witzig: Außer Lars, den ich kenne und sehr schätze, sind doch hier alle anonym!

Zu Rotwein: Ich kenne ihn nicht und habe heute zum ersten mal von ihm gelesen, das versichere ich gerne auch an Eides statt, schwöre es oder was immer du möchtest.

Wie lange muss ich denn angemeldet sein, um hier schreiben zu dürfen?

Zur Sache: Es handelt sich um deutsche Gebiete, wer soll die denn sonst geprüft haben, welche falschen Prüfzeichen werden da abgebildet sein? Aber Du hast recht, man müsste einen Testkauf machen um den Markenrechtsverstoß zu beweisen. Aber ich formuliere meine Frage um: Sofern dies gefälschte BPP Zeichen sind, würden die Anbieter dann 5.000 Euro zahlen müssen? Um einen Markenrechtsverstoß zu begehen braucht man den Artikel übrigen nicht abzubilden, der Verkauf oder das Anbieten reicht völlig aus.

Liebe Grüße!
 
WernerW Am: 22.06.2024 18:53:39 Gelesen: 1136# 69 @  
@ nagel.d [#67]

Es gibt ja mittlerweile noch andere Verbände, die auch Prüfungen vornehmen. Wie gut oder kompetent diese sind, kann ich nicht beurteilen. Wenn ich es aber richtig verstanden habe, hat ein Verkäufer ein solches Attest mit dem Häkchen BB-Attest beworben.
 
bovi11 Am: 22.06.2024 18:57:15 Gelesen: 1131# 70 @  
@ WernerW [#65]

Erstens will ich mal klarstellen, dass rotweil1057 kein APHV-Mitglied ist.

Zweitens sind bei briefmarken.cklick 30 Fälschungsangebote dauerhaft gespeichert und den IFRABA Klops hatte ich deshalb rausgesucht, weil er einem gewerblichen Briefmarkenhändler selbst dann auffallen muss, wenn er seine Brille verlegt hat.

Außerdem ein paar Anmerkungen zu einigen Aussagen von WernerW:

„Ferner spricht der BPP doch auch Abmahnungen aus, wenn bei Attesten anderer Anbieter das Feld "BBP-Attest" angehakt wird.“

Egal ob bewusst oder fahrlässig verschafft sich der Anbieter damit einen erheblichen Vorteil, denn es ist ein offenes Geheimnis, dass beim BPP ausgeschiedene Prüfer bei anderen Verbänden unterschlüpfen, weil deren Ansprüche offenbar niedriger sind. Der Begriff „BPP“ ist nun einmal seit Ende der 1950-er Jahre zum Inbegriff vom Prüfen von Briefmarken geworden.

Man kauft als Händler eine große Sammlung mit hunderten geprüften Stücken. Dabei sind 10 falsche Prüfzeichen, die man nicht erkennt (das ist ja faktisch nicht immer einfach). Stellt man die Briefmarken nun alle ein, dann läuft man massiv Gefahr, abgemahnt zu werden denn wie Herr Rotwein berichtete, hast Du ihn eben nicht angeschrieben. Ein Einsenden der Werte zur Überprüfung der Prüfzeichen wäre zeitaufwändig und ist auch längst nicht immer möglich, denn viele Prüfer gibt es ja gar nicht mehr. Es gibt somit doch nur die Möglichkeit, die Marken als "geprüft" anzubieten und die Rückseite nicht abzubilden. Dies schadet doch mehr als dass es irgendjemandem nutzt.

Der Irrglaube einiger Händler besteht darin, dass sie einen Nachlass erwerben und davon ausgehen, alle darin befindlichen Marken und Prüfzeichen seien echt. Es wurde bereits Sammlungen zum Verkauf angeboten, denen zahlreiche Rechnungen beilagen und die Erben gingen von einer überragenden Werthaltigkeit aus. Leider waren es durchweg Rechnungen von dem allseits bekannten Colonnaden Fischer aus Hamburg, der über seinen Strohmann Volker Schewe nach wie vor sein Unwesen treibt. Die Sammlungen enthielten Massen gefälschter oder verfälschter Marken, teilweise auch mit gefälschten Prüfzeichen.

„Ein Vorschlag zur Fairnis: Eine Mail mit einer entsprechenden Warnung vorweg, oder zu-nächst eine "kostengünstigere" Abmahnung die ja in jedem Fall auch kostendeckend wäre, und jeder könnte das Vorgehen nachvollziehen.“

Wie Lars bereits berichtet hat, wurde rotwein1057 viele Male auf Fehltritte hingewiesen. Offenbar hat es wenig genutzt. Den Streitwert legen zudem Gerichte fest (§ 3 ZPO).

Nur am Rande: Es nützt nichts, gefälschte Prüfzeichen nicht zu zeigen. Wenn ein falscher BERLIN-Aufdruck als geprüft angeboten wird, kann man getrost davon ausgehen, dass auch das Prüfzeichen falsch ist.

„Nochmal, das ist mir wichtig: Der Verkäufer Rotwein ist offensichtlich kein vorsätzlicher Täter, und 5.000 Euro empfinde ich in dem Fall als überzogen und brutal (das ist meine Empfindung).“

Hier verwundert, dass Markenrechtsverstöße bei ADIDAS, NIKE, Maxell, Apple oder sonstigen nicht anders verfolgt werden als die hier in Rede stehenden Markenverletzungen. Nur: Die lösen bei weitem nicht solche Reaktionen aus, weil die Abgemahnten meist einsichtiger sind.

„Und etwas Polemik zum Schluss, nimm es mir nicht übel: Mahnt Ihr auch alle Auktionatoren ab, die in Ihren Sammlungen nach meinen Erfahrungen oft falsche Prüfzeichen verkaufen? Markenrechtsverstöße sind dies nämlich auch!“

Das ist genau der Punkt. Dass bei der Versteigerung ganzer Regale oder Kartons mit Nachlässen auch Fälschungen und/oder Verfälschungen und auch falsche Prüfzeichen enthalten sind. Das berechtigt aber keinesfalls dazu, solche Posten aufzulösen und jedes Einzelstück als echt anzusehen. Der Käufer ist mit dem Kauf solcher Posten konkludent auch die Verpflichtung eingegangen, bei der Auflösung jedes einzelne Stück sowohl auf Qualität aner auch auf Echtheit zu prüfen.

Die Beispiele sind völlig unpassend und ich meine, dass dir das auch bewusst ist.

Im Übrigen bin ich wie ginonadgolm auch immer sehr skeptisch, wenn sich gerade neu angemeldete Nutzer zu solchen Themen zu Wort melden.
 
nagel.d Am: 22.06.2024 19:02:01 Gelesen: 1123# 71 @  
@ WernerW [#69]

Dass es noch andere Verbände gibt ist mir auch bekannt, dies wurde auch so in Klammer geschrieben. Aber hier redet man von einer Abmahnung seitens des BPP und deshalb habe ich die bewußt so geschrieben. Dein Beitrag beantwortet da auch nicht meine Verständnisfrage.
 
WernerW Am: 22.06.2024 19:09:08 Gelesen: 1110# 72 @  
Es ist immer bedenklich, wenn manche entscheiden wollen, wer wann etwas sagen oder schreiben darf.

Die Beispiele sind perfekt, denn es sind, sofern es BPP Prüfzeichenfälschungen sind, Markenrechtsverstöße.

Ansonsten gehst Du geschickt an meinen Aussagen vorbei. Rechtlich ist es exakt so, nur weil ich etwas auf einer Auktion gekauft habe darf ich keine Markenrechtsverstöße begehen (kann aber eventuell Schadenersatz fordern). Aber meine Aussage war, dass ich damit sehr schnell angemahnt werden kann, und das ließe sich nur verhindern, wenn jeder Käufer die Marken immer wieder prüfen lassen würde. Kaufmännisch kalkulieren wäre so unmöglich. as ist die Lösung? Rotkohl hat seit 2013 (Anmeldung bei Ebay) möglicherweise 100.000 Artikel bei Ebay verkauft und dabei 19 Fälschungen nicht erkannt. Ist er deshalb ein böser Mensch, der mit 5.000 Euro abgestraft werden muss?

Ja, ich weiß, meine Argumente zählen nicht, denn ich könnte ja Rotwein sein (bin ich nicht!), außerdem bin ich ja unter Generalverdacht, da kurz dabei.
 
bovi11 Am: 22.06.2024 19:27:42 Gelesen: 1085# 73 @  
WernerW Am: 22.06.2024 19:38:03 Gelesen: 1068# 74 @  
Ich verabschiede mich direkt wieder. Ich habe sehr sachlich argumentiert, vertrete aber hier nicht die Meinung der Mehrheit. Aber sich kaum mit meinen Argumenten auseinanderzusetzen und mich in irgendwelche Schubladen stecken (Nähe zu Rotwein, neu angemeldet.) "Beispiele passen nicht, weiß du selbst" ohne das irgendwie zu begründen, das ist keine Streitkultur, das ist kein fairer Umgang mit seinen Mitmenschen. Das ist aber ein großes Problem im Netz, nicht nur hier!

Bleibt unter euch, dann braucht ihr euch auch nicht mit anderen Meinungen auseinanderzusetzen. ich will dem nicht im Wege stehen!

Ciao!
 
Attila Am: 22.06.2024 20:23:43 Gelesen: 1025# 75 @  
@ bovi11 [#70]

Lieber bovi11,

"Egal ob bewusst oder fahrlässig verschafft sich der Anbieter damit einen erheblichen Vorteil, denn es ist ein offenes Geheimnis, dass beim BPP ausgeschiedene Prüfer bei anderen Verbänden unterschlüpfen, weil deren Ansprüche offenbar niedriger sind."

So einfach ist es allerdings nicht. Prüfer können aus beliebigen Gründen aus jedem Prüfungsverband austreten und einem anderen beitreten. Dies kann ein persönlicher Konflikt, Alter oder unsicheres Wissen sein.

Und es kommt sogar vor, dass ein Prüfungsverband ausschreibt, für welches Prüfgebiet er Prüfer sucht, aber trotzdem nicht einmal solche mit entsprechenden Kenntnissen einstellt.

Die Ungarn sagen dazu: „Zurück mit den Windhunden!“

"Wenn ein falscher BERLIN-Aufdruck als geprüft angeboten wird, kann man getrost davon ausgehen, dass auch das Prüfzeichen falsch ist."

In vielen Fällen kommt es vor, dass ein Sammler eine Briefmarke zur Prüfung einreicht, weil er das Vertrauen in die Fachkompetenz des Prüfers verloren hat. Die Prüfung ist also real, Sie sollten sie aber trotzdem wiederholen.
Ich habe auch eine Briefmarke zur Prüfung erhalten, die beispielsweise von AIEP, BPP oder einem anderen Prüfer als echt angegeben wurde. Leider kam es bei allen vor, dass die echte Prüfung auf einer gefälschten Briefmarke stand. Ich weiß, dass die BPP diesen Prüfer bereits losgeworden ist. Dies wurde mir vor einigen Jahren bestätigt, als ich es der BPP meldete.

Grüß,
Attila
 
Christoph 1 Am: 22.06.2024 20:34:46 Gelesen: 1009# 76 @  
@ WernerW [#64]

Ich kann der Meinung von WernerW nur zustimmen. Und bereits in Beitrag [#31] hatte ich meine Meinung dazu geäußert. Hier wird m.E. mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Je mehr hier von einigen wenigen "Funktionären" dieses Vorgehen vehement verteidigt wird, desto intensiver stelle ich mir die Frage nach den tieferen Beweggründen.

Jedenfalls ist es von WernerW absolut richtig beobachtet, dass hier zwei Dinge miteinander vermischt werden, die an sich nichts miteinander zu tun haben. Fälschungsbekämpfung einerseits und das Abmahnen von Markenrechtsverstößen andererseits. Es wird hier aber immer wieder von einer eifrigen Seite aus versucht, das überzogene Vorgehen gegen die Markenrechtsverstöße damit zu begründen, dass es ja einen "bösen Fälschungsverkäufer" trifft. Dieses Vermischen von Sachverhalten halte ich für unangebracht und es scheint mir geeignet, falsche Schlussfolgerungen zu ziehen.

@ ginonadgolm [#66]

Sorry, Ingo. Aber das ist schon ein bisschen dreist, was Du hier schreibst. Eine solche Unterstellung hätte ich von Dir auch nicht erwartet. Eine Entschuldigung wäre angebracht. Und wenn es um "anonyme Schreiber" geht, sollte man vielleicht mal der Identität von "bovi11" genauer auf den Grund gehen, der hier das hohe Lied der Fälschungsbekämpfung singt, gleichzeitig aber auch das völlig überzogene Vorgehen gegen potenzielle Markenrechtsverstöße und die davon profitierenden Abmahnanwälte verteidigt. Das hat mehr als nur ein "Geschmäckle".
 
Richard Am: 22.06.2024 20:56:44 Gelesen: 983# 77 @  
An alle Mitglieder

Es geht in diesem Thema nur und ausschliesslich um das in der Themenüberschrift genannte Thema.

Abmahnung des BPP wegen Verletzung seiner "Marke BPP"

Beiträge zu Fälschungen und die Fälschungsbekämpfung [1] zählen ich nicht dazu. Dafür gibt es viele hundert Beiträge in Dutzenden von Themen.


Grüsse, Richard

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?F=23
 
drmoeller_neuss Am: 24.06.2024 13:04:13 Gelesen: 59# 78 @  
@ Richard [#77]

Die Themen lassen sich leider nicht sauber trennen.

Ich unterstelle bis hierhin, dass der BPP im Interesse der Fälschungsbekämpfung Abmahnungen gegen Markenrechtsverstöße ausspricht, und nicht in seinem eigenen Interesse, um Einnahmen zu erzielen.

Die Kommunikation seitens der Verbände könnte hier durchaus verbessert werden.
 
Richard Am: 24.06.2024 13:35:18 Gelesen: 34# 79 @  
Hinweis der Redaktion: 8 Beiträge wurden ausgelagert in das Thema:

Fälschungsbekämpfung: Ist bei Händlern und Auktionsfirmen anders vorzugehen ?
 
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