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Thema: Recht: Abmahnung des BPP wegen Verletzung seiner "Marke BPP" durch Händlerin
Richard Am: 14.02.2024 09:22:59 Gelesen: 1923# 1 @  
Recht: Abmahnung des BPP wegen Verletzung seiner "Marke BPP" durch eine Händlerin

von unserem Mitglied Rechtsanwalt Kai Harzheim

Mir liegt eine aktuelle Abmahnung des Bundes Philatelistischer Prüfer e.V. (BPP) vom 02.02.2024 vor. Vertreter ist RA Dr. Frank Tenbrock aus der Kanzlei Diesel, Schmitt, Ammer in Trier. Der BPP mahnt eine Verletzung seiner international genutzten Marke BPP ab. Betroffen ist eine Online-Händlerin, die bei eBay Briefmarken verkauft. Was Sie dagegen tun können, siehe meinen weiteren Beitrag.

Hintergrund der Abmahnung

Rechtsanwalt Dr. Tenbrock trägt vor, dass unter der Registernummer 39924648 bereits seit 1999 zu Gunsten des Bund Philatelistischer Prüfer e.V. die Marke "BPP" beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist. Seit dem Jahr 1999 ist das genannte Kennzeichen ebenfalls unter der Registernummer IR730367 als internationale Marke registriert.

Die Marke ist u.a. für das Prüfen von philatelistischen Sammelobjekten und hierbei insbesondere für die Durchführung von Echtheitsprüfungen eingetragen. Die Marke ist in Kraft und wird intensiv benutzt.

Die Abgemahnte handelt bei eBay auf gewerblicher Grundlage mit Briefmarken.

Unter einer eBay-Artikelnummer bietet die Abgemahnte Briefmarken unter der Bezeichnung

..., postfrisch, geprüft mit Attest zum Kauf an.

In der weiteren Beschreibung wirbt sie unter der Rubrik „Artikelmerkmale“ mit dem Hinweis

„BPP-Fotoattest“.

Tatsächlich handelt es sich bei dem Prüfattest jedoch um eine Privatexpertise des früheren Briefmarkenprüfers ..., wie nachstehend abgebildet:

(hier nicht abgebildet, Daten- und Mandantenschutz !)

Der von dem Angebot angesprochene Verkehr fasst das Angebot dahin auf, dass für die Marken ein Prüfattest eines von der Abmahnenden legitimierten Prüfers vorliegt.

Indem die Briefmarken unzutreffend damit beworben werden, es liege ein

„BPP-Fotoattest“

vor, werden die Kennzeichenrechte des Bundes Philatelistischer Prüfer e.V. verletzt.

Markenverletzung

Hinsichtlich der Markenverletzung kommt es nicht darauf an, ob zwischen den Dienstleistungen, für die der Verletzte Verband Markenschutz beanspruchen kann, und zwischen dem Anbieten und Bewerben der streitgegenständlichen Briefmarken durch die Abgemahnte Identität besteht.

Wer im geschäftlichen Verkehr den Absatz seiner Produkte dadurch fördert, dass er für diese Produkte mit einer sog. Prüfmarke wirbt, verletzt die Rechte des Markeninhabers jedenfalls dann, wenn die Prüfmarke bekannt ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2019, Az. I ZR 117/17). In diesem Fall ist regelmäßig eine rechtsverletzende Benutzung der Marke im Sinne des Art. 9 Abs. 1 Satz 2 lit. c) GMV und Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV gegeben, wenn der beteiligte Verkehr die einander gegenüberstehenden Zeichen gedanklich miteinander verknüpft.

Der nicht berechtigte Verwender der Marke nutzt in diesem Fall die Wertschätzung des Kennzeichens ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise aus (vgl. BGH, a. a. O., insbesondere Rdn. 35 ff.).

Die zugunsten der abmahnenden Partei registrierte Marke „BPP“ genießt innerhalb des beteiligten Verkehrs eine überragende, nahezu hundertprozentige, Bekanntheit. Jeder oder nahezu jeder Briefmarkenhändler und -sammler verbindet mit der Marke „BPP“ die Gewähr für eine verlässliche Echtheitsprüfung einer Briefmarke.

Eine von einem autorisierten Mitglied des Abmahners geprüfte und mit einem entsprechenden Prüfvermerk versehene Briefmarke erreicht deshalb regelmäßig einen wesentlich höheren Verkehrswert und Verkaufspreis als eine ungeprüfte Marke.

Genau auf diese Bekanntheit zielt das von der Abgemahnten unterbreitete eBay-Angebot ab. Die heute bestehende hohe Verkehrsgeltung der Marke „BPP“ geht insbesondere auf folgende Umstände zurück:

o Das Zeichen „BPP“ wurde bereits lange vor der formalen Registrierung der Marke intensiv genutzt und an sein Testat sehr hohe Qualitätsanforderungen gestellt. Das Zeichen „BPP“ hat deshalb bereits vor der Markenregistrierung innerhalb der beteiligten Verkehrskreise, namentlich bei Briefmarkensammlern, Philatelisten, Briefmarkenhändlern und Briefmarken-Auktionatoren, einen Bekanntheitsgrad erreicht, der an 100 % herangereicht hat.

o Der Bund Philatelistischer Prüfer wurde bereits im Jahr 1958 unter Mitwirkung von Oberlandgerichtsrat a. D. Menge ins Leben gerufen. Aufgrund der zahlreichen im Verband organisierten und in Kreisen der Philatelie bekannten Spezialisten kam einer „BPP-Prüfung“ von Anfang an ein herausragender Ruf zu. Bei Briefmarkensammlern, Philatelisten, Briefmarkenhändlern und Briefmarken-Auktionatoren war eine Briefmarke, die eine erfolgreiche Prüfung durch ein Mitglied des BPP durchlaufen hatte, schon vor der Eintragung der Marke deutlich werthaltiger als eine vergleichbare Briefmarke ohne eine solche Prüfung.

Abmahnung und rechtliche Begründung

Gemäß § 14 Abs. 1 Markengesetz (MarkenG) steht dem BPP das ausschließliche Recht zur Benutzung des genannten Kennzeichens zu. Dritten ist es nach den Bestimmungen des § 14 Abs. 2 Nrn. 1. und 2. MarkenG untersagt, ohne Zustimmung des Markeninhabers ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießen. Oder ein Zeichen zu benutzen, wenn das Zeichen mit der Marke identisch oder ihr ähnlich ist und für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, die mit denjenigen identisch oder ihnen ähnlich sind, die von der Marke erfasst werden und für das Publikum die Gefahr einer Verwechslung besteht, die die Gefahr einschließt, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird.

Gemäß § 14 Abs. 3 MarkenG ist es dem Betroffenen ebenfalls untersagt, das Zeichen auf Waren anzubringen, unter dem Zeichen Waren anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen sowie unter dem Zeichen Dienstleistungen anzubieten oder zu erbringen.

Danach steht dem BPP gemäß § 14 Abs. 5 MarkenG ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch zu. Weiter ist die Abgemahnte gemäß § 19 MarkenG i. V. m. § 242 BGB zur Auskunftserteilung und zur Rechnungslegung gegenüber dem BPP verpflichtet. Schließlich schuldet sie gemäß § 14 Abs. 6 MarkenG Schadensersatz.
Forderungen der Abmahnung von BPP.

Die Abgemahnte wird deshalb namens und in Vollmacht des BPP aufgefordert, die beschriebenen markenrechtsverletzenden Handlungen unverzüglich einzustellen. Der Abmahner gibt der Betroffenen einmalig Gelegenheit, die Sache außergerichtlich beizulegen.

Die beschriebene Verletzung der Kennzeichenrechte des BPP impliziert nach allgemeiner Auffassung das Bestehen einer Wiederholungsgefahr. Diese Wiederholungsgefahr kann die Abgemahnte außergerichtlich nur dadurch beseitigen, dass sie eine ausreichend strafbewehrte und unwiderrufliche Unterlassungserklärung abgibt. Diese Gelegenheit erhält sie durch die Abmahnung.

Ein Vorschlag für eine geeignete Unterlassungserklärung ist beigefügt. Die Abgemahnte wird gebeten, zu beachten, dass eine vorab per E-Mail oder Telefax übermittelte Unterlassungserklärung nur dann als ausreichend angesehen wird, wenn das Original binnen weiterer drei Werktage bei der Abmahnerin eingeht.

Bei Kennzeichensachen der vorliegenden Art wird die Dringlichkeit gemäß § 140 Abs. 3 MarkenG vermutet. Diese Dringlichkeit kann jedoch widerlegt werden, wenn der Gläubiger zu lange mit der Durchsetzung seiner Ansprüche wartet.

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs würde dem BPP empfohlen werden, den Unterlassungsanspruch umgehend gerichtlich geltend zu machen.

Auskunftsverpflichtung

Der Abgemahnte ist gemäß § 19 MarkenG i. V. m. § 242 BGB zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung sowie zum Schadensersatz verpflichtet. Er wird von RA Dr. Tenbrock daher aufgefordert, kurzfristig eine wahrheitsgemäße und vollständige Auskunft zu erteilen über

a) unzutreffend als BPP-geprüft angebotene und/oder in Verkehr gebrachte Briefmarken;

b) Einkaufs- und Verkaufspreise von Briefmarken, die von Ihnen als BPP-geprüft beworben wurden und/oder in den Verkehr gebracht worden sind, obwohl keine Prüfung durch einen vom BPP legitimierten Prüfer stattgefunden hat sowie

c) vollständige Namen und Anschriften Ihrer Lieferanten und Abnehmer der Briefmarken gemäß lit. a)

Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verjährungsvorschrift des § 852 Abs. 2 anzuwenden sind (vgl. auch BGH, Urteil vom 12.05.2016 zu Az. I ZR 48/15, Rn 94). Der Anspruch auf Herausgabe des durch den rechtswidrigen Eingriff Erlangten verjährt demnach in zehn Jahren von seiner Entstehung an, ohne Rücksicht auf die Entstehung in 30 Jahren von der Begehung der Verletzungshandlung an.

Kostenerstattungsanspruch

Nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) haben Sie dem BPP entstandene Kosten dieser Abmahnung zu erstatten. Hierbei sind die Abmahnkosten brutto geltend zu machen (vgl. BFH, Urteil vom 21.12.2016 – XI R 27/14). Diese Kosten betragen nach einem Gegenstandswert von 100.000,00 € insgesamt 2.584,09 €, einschließlich Umsatzsteuer.

Der dieser Abmahnung zugrunde liegende Gegenstandswert entspricht dem Interesse des Bundes Philatelistischer Prüfer e.V. an der Unterlassung der rechtsverletzenden Verwendung des Kennzeichens „BPP“. Der Streitwert folgt zudem der ständigen Bewertungspraxis der Gerichte.

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Abmahnung vom BPP erhalten - was tun ?

Der Vorwurf einer Markenverletzung sollte durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden, bevor eine langfristig bindende Erklärung abgegeben wird.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden.

Wenden Sie sich bitte für eine unverbindliche kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail unter http://www.harzheim.eu/kontakt an mich oder telefonisch (+49 40 730 55 333). Ich teile Ihnen dann mit, was Sie tun können.

Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Vorläufig empfehle ich Ihnen allerdings

- bleiben Sie gelassen
- geben Sie nicht die vorbereitete Unterlassungserklärung ab
- klären Sie den Vorgang zuvor mit einem Spezialisten
- handeln Sie anschließend über einen Fachanwalt
 
Zackensonne Am: 14.02.2024 12:20:10 Gelesen: 1763# 2 @  
Ganz schön viel Text!

Wie wäre folgender Dialog:

„Hey, hier ist Prüfverband XY, sehe grade Sie haben oben bei der Artikelbeschreibung XY Attest ausgewählt. Aber das ist ja gar kein XY Attest. Das finden wir nicht so gut. Bitte ändern und in Zukunft drauf achten!“

„OK, sorry, klar, ich ändere das und achte drauf. Melden Sie sich gerne kurz wieder, wenn was nicht stimmt, bin immer offen dafür!“

Warum nicht so?

Ich wage mal eine krasse Behauptung: Leute, die entspannt kommunizieren können, tun dem Wettbewerb gut!
 
drmoeller_neuss Am: 14.02.2024 12:33:07 Gelesen: 1735# 3 @  
Ohne den Fall zu kennen, ist eine vernünftige Einschätzung nicht möglich, ob der BPP über die Stränge schlägt oder ob die Abmahnung absolut gerechtfertigt ist.

Hat der Anbieter eine echte Marke angeboten und nur versehentlich "BPP-Attest" angekreuzt? Oder handelt es sich um einen notorischen Fälschungsanbieter, den man mangels anderer gesetzlicher Möglichkeiten mit dem Instrument "Abmahnung" aus dem Verkehr zieht?

Ich kann nicht nachvollziehen, warum man das Attest nicht zeigen kann. Wenn der Datenschutz des Prüfers verletzt ist, kann man gleich die philaseiten-Atteste-Datenbank schliessen.

Das beim BPP nicht alles in Butter ist, steht auf einem anderen Blatt. Das hindert den BPP aber nicht daran, seine Rechte aus einer Markenverletzung geltend zu machen.
 
bovi11 Am: 14.02.2024 12:37:18 Gelesen: 1725# 4 @  
Wer mit BPP-geprüft, BPP-Fotoattest o.ä. wirbt, verspricht sich davon schließlich einen geldwerten Vorteil. Ansonsten wäre eine solche Werbeaussage sinnlos.

Wer aber damit wirbt, ohne dass es zutrifft, verletzt die eingetragene Marke.
 
drkohler Am: 14.02.2024 17:35:42 Gelesen: 1429# 5 @  
@ Zackensonne [#2]

Wenn sich ein Rechteinhaber nicht wehrt, dann können die Rechte verloren werden.

Also ein "Lass uns über ein Bier darüber reden" ist keineswegs rechtlich genügend.

Das ist die Kehrseite des (Patent/Copyright/Marken-)Rechts: Wenn du dich nicht offiziell wehrst, verlierst du dein Recht über kurz oder lang.
 
Lars Boettger Am: 14.02.2024 18:01:42 Gelesen: 1390# 6 @  
@ Zackensonne [#2]

„Hey, hier ist Prüfverband XY, sehe grade Sie haben oben bei der Artikelbeschreibung XY Attest ausgewählt. Aber das ist ja gar kein XY Attest. Das finden wir nicht so gut. Bitte ändern und in Zukunft drauf achten!“

„OK, sorry, klar, ich ändere das und achte drauf. Melden Sie sich gerne kurz wieder, wenn was nicht stimmt, bin immer offen dafür!“


Du hast vollkommen recht, das wäre schön. Wenn ich als BDPh-Bundesstellenleiter Fälschungsbekämpfung einen Anbieter auf einen Fehler aufmerksam mache, dann reagieren etwa 10% der Angeschriebenen mit einer Beendigung des Angebots. Weitere 10% reagieren mit üblen Beschimpfungen bis hin zu Telefonterror. 80% reagieren nicht.

Darum habe ich das Anschreiben von privaten Anbietern eingestellt. Das Angebot wird gemeldet und Ebay löscht in der Regel. Danach meldet sich ein kleiner Teil und will wissen, was sie falsch gemacht haben. Dem Rest ist es wurscht. Entweder, weil es ihnen egal ist oder weil sie genau wissen, dass sie Schrott angeboten haben.

drmoeller_neuss [#3] sagt es genau richtig: "Ohne den Fall zu kennen, ist eine vernünftige Einschätzung nicht möglich, ob der BPP über die Stränge schlägt oder ob die Abmahnung absolut gerechtfertigt ist." - die Fälle, die ich im Hintergrund begleitet habe, waren gerechtfertigt. Für mich möchte der Anwalt mit seiner Beratung Geld verdienen.

Beste Grüße!

Lars
 
Zackensonne Am: 14.02.2024 18:01:42 Gelesen: 1390# 7 @  
@ drkohler [#5]

Interessant, ich glaube ich habe schon mal davon gehört, dass Markeninhaber ihre Marke auch schützen müssen.

Was für Möglichkeiten gibt es denn da so? Ich meine: wie locker darf man sein, bis es für die Marke gefährlich wird? Ich könnte mir vorstellen, dass einem Markeninhaber daran gelegen ist, nicht unnötig teure Abmahnungen zu verschicken, wenn manchmal auch ein erster klärender Hinweis genügt. So etwas ist ja auch nicht gut für eine Marke, denke ich mal - Insbesondere, wenn alle im Wettbewerb stehenden Personen auf einem Markt die Marke kennen - und die Art, wie sie als Rechteinhaber auftritt.

Was in dem obigen Fall los war, weiß ich natürlich auch nicht. Dazu hat ja drmorller_neuss etwas gesagt.

Bier ist nicht jedermanns Sache, klar, aber schließt das denn in einigen Fällen die Möglichkeit einer wertschätzenden Kommunikation auf Augenhöhe aus - also bevor ein Anwalt hinzugezogen wird? Abmahnungen sind ja ein dunkler Schatten, der auf dem Onlinehandel liegt - Besonnenheit und Fairness scheinen mir da in einem überschaubaren Markt von höchster Wichtigkeit zu sein.
 
tomato Am: 14.02.2024 18:31:29 Gelesen: 1351# 8 @  
@ Richard [#1]

Ich möchte mich der Meinung von Zackensonne anschließen. Gleich in jedem Fall bei einem einmaligen Vorfall einen Anwalt losschicken, ohne dem anderen vorher die Gelegenheit zu geben seinen Fehler zu korrigieren, macht auf mich keinen guten Eindruck.

Ist jetzt nicht vergleichbar, aber öfter mal verwenden Händler /Verkäufer auf Ebay die Original-Bilder aus unseren Plattenfehler-Katalogen, ohne irgendeinen Quellenhinweis. Nach Hinweis meinerseits haben alle Verkäufer das aber dann immer korrigiert. Es geht also auch so, ohne teure Abmahnungen und Anwalts-Stress.

Gruß Thomas
 
Zackensonne Am: 14.02.2024 18:46:59 Gelesen: 1317# 9 @  
@ Lars Boettger [#6]

Danke, das finde ich sehr interessant! Ich denke mal, so wie ich Deine Beiträge hier kenne, werden Deine Nachrichten an die Anbieter*innen kurz, höflich und sachlich sein bzw. sie waren es. Ich stelle mir Nachrichten vor wie:

„Hier ist Lars Boettger, Fälschungsbekämpfung im Verband, Ihr Angebot ist (leider) nicht korrekt, bitte dies und jenes tun“

Kommt das so in etwa hin? Bei Händler*innen melden sich ja allerlei Leute, die irgendwas wollen oder wissen, und nicht immer angenehm sind.

Jedenfalls wäre für mich die normale Antwort von Anbietern, die zwar ab und an etwas übersehen oder nicht wissen, aber ihren Umsatz nicht mit Mist machen oder machen wollen, sich zu bedanken und das Angebot zu beenden. Das ist ja ganz normale Kommunikation - neutral, höflich, flink, sachlich. Da die Philatelie ja seit Anbeginn mit Fälschungen durchsetzt ist gehört ja ein irgendwie angemessener Umgang mit Unkenntnis, Fehlern und Wertschätzung von Kunden und nach Möglichkeit auch mit korrekten Kollegen zum Geschäft. Ich kenne so ein paar Leute aus meinem Bereich, die sind so ein wenig, nun ja, schludrig oder so, und nicht immer ganz helle, aber sie haben ein großes Herz und sind immer offen und haben oft etwas günstigere Preise und die würden sofort einlenken und Sachen beenden und zurücknehmen. Ich habe manchmal ein wenig Angst um solche Leute, die dem Handel eigentlich ganz gut tun, insbesondere da sie im Vergleich zu den Leuten, die im großen Stil mit Mist ihr Geld machen und entsprechend giftig auftreten echt harmlos sind.

Dass 80 Prozent gar nicht reagieren erstaunt mich total! Und dass nur 10 Prozent ungehalten Antworten ebenfalls, da hätte ich eher auf einen höheren Anteil getippt.

Aber Leute, die immer wieder nachgummierte oder falsch geprüfte Marken aus den gefährlichen Ecken des Katalogs anbieten, ihren Umsatz und ihr Geschäft danach ausrichten (also deutlich mehr als ein Prozent Umsatz mir dubiosem Zeug machen), pampig auf Kritik reagieren, die Kollegen wegbeissen - die braucht niemand.

Wie schätzt Du das denn ein: sind Leute, die selten, aber ab und an was falsch anbieten, höflich kommunizieren, aber offensichtlich harmlos sind, der Gefahr ausgesetzt, abgemahnt zu werden? Und was ist mit diesen tausenden Hobby/Kleinsthändler*innen, die oft null Ahnung haben, aber echt korrekt reagieren, wenn sie was nicht wissen oder falsch gemacht haben?
 
bovi11 Am: 14.02.2024 19:44:57 Gelesen: 1255# 10 @  
@ Zackensonne [#7]

"interessant, ich glaube ich habe schon mal davon gehört, dass Markeninhaber ihre Marke auch schützen müssen.

Was für Möglichkeiten gibt es denn da so? Ich meine: wie locker darf man sein, bis es für die Marke gefährlich wird? Ich könnte mir vorstellen, dass einem Markeninhaber daran gelegen ist, nicht unnötig teure Abmahnungen zu verschicken, wenn manchmal auch ein erster klärender Hinweis genügt. So etwas ist ja auch nicht gut für eine Marke, denke ich mal - Insbesondere, wenn alle im Wettbewerb stehenden Personen auf einem Markt die Marke kennen - und die Art, wie sie als Rechteinhaber auftritt."


Ich verweise - nur beispielhaft auf die Marken "Ceran" oder "Flex" - beide sind als Marken de facto tot, weil man über Jahrzehnte zugeschaut hat, wie die Begriffe in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen sind. Dann ist der Markenschutz weg.

Der Gesetzgeber hat das Institut der Abmahnung im Marken-, Wettbewerbs-, Urheber- und Patentrecht ausdrücklich eingeführt, um demjenigen, der gegen derartige Rechte verstößt, Gelegenheit zur außergerichtlichen Erledigung zu geben. Mahnt der Unterlassungsgläubiger, beispielsweise der Markeninhaber, nicht ab, sondern versucht es auf dem kleinen Dienstweg, erreicht er meist sein Ziel nicht. Diesbezüglich verweise ich auf den Beitrag von Lars.

Auf der anderen Seite ist die Gefahr sehr groß, dass sich der Rechteinhaber erhebliche prozessuale Nachteile einhandelt, wenn er es zuvor "im Guten" versucht hatte. Die Erfahrung aus fast 20 Jahren zeigt, dass "ein erster klärender Hinweis" fast nie funktioniert. Diejenigen, bei denen es funktioniert, die kann man recht schnell erkennen und die melden sich hier auch nicht zu Wort. Herumtösen tun nur die Uneinsichtigen, die sich ungerecht behandelt fühlen. Das bestätigt umgekehrt immer wieder, dass man den Richtigen getroffen hat.

Zudem:

Warum sollte die wirksame Verteidigung der Markenrechte der Marke schaden? Alle mir bekannten namhaften Marken (Porsche, Apple, Microsoft, VW, BMW, Miele, Super Mario und wie sie alle heißen) mahnen Kennzeichenverletzungen ab. Rufen sie nämlich ohne vorherige Abmahnung das Gericht an, könnte der Abgemahnte die Ansprüche sofort anerkennen und der Kläger würde zwar den Prozeß gewinnen, hätte aber die Kosten zu tragen.

Ein seriöser Käufer kriegt eine marken- oder wettbewerbswidrige Abmahnung so gut wie nie mit. Auf eine solche wird nur derjenige aufmerksam, der im Internet nach "Abmahnung" sucht. Danach suchen aber in der Regel nur Leute, die gerade Post bekommen haben.
 
Lars Boettger Am: 14.02.2024 19:47:31 Gelesen: 1250# 11 @  
@ Zackensonne [#9]

Wenn Du bei Ebay einen Fehler machst und darauf hingewiesen wirst, dann kannst Du mit drei (verständlichen) Reaktionen rechnen:

- Peinliche Berührtheit und Einsicht
- "Warum ich und nicht der" (wird sehr gerne genommen)
- "Sie haben keine Kompetenz, ist nicht ihr Prüfgebiet" (ja, stimmt in der Regel!)

Ich versuche, meine Nachrichten so neutral wie möglich zu halten:

"Hallo! Der Brustschild ist von klein auf groß umgeprägt. Bitte beenden Sie den Verkauf. Beste Grüße! Lars Böttger" (war meine letzte Meldung von gestern). Der gewerbliche Händler hat sofort reagiert und die angebotene Marke gegen eine echte Marke ausgetauscht.

sind Leute, die selten, aber ab und an was falsch anbieten, höflich kommunizieren, aber offensichtlich harmlos sind, der Gefahr ausgesetzt, abgemahnt zu werden?

Eher nicht. Die Anbieter, die wissentlich Fälschungen anbieten, oder Briefmarken mit gefälschten Prüfzeichen, Stempeln oder Aufdrucken versehen, die dabei ein paar tausend Euro Umsatz (oder mehr) im Jahr machen, da ist die Gefahr deutlich erhöht, dass sie eine Abmahnung erhalten.

Ich habe den großen Vorteil, dass mein "Gedächtnis" mittlerweile über 15 Jahre zurückreicht. Wenn sich die Meldungen zu einem Anbieter häufen, dann gehe ich auf den APHV zu und bitte um eine Beurteilung, ob hier eine Gewerblichkeit vorliegt. Oft ist der Umsatz pro Jahr zu gering oder die Verkäufe zu selten, aber ab und zu erhält derjenige einen nicht so angenehmen Brief von einem APHV-Rechtsanwalt.

Bitte beachtet beim Verkauf die folgenden Regeln:

- Garantiert die Echtheit der Marken (kein "Privatverkauf, keine Rücknahme" o.ä.)
- Wenn ihr die Echtheit aufgrund der Angaben im Michel-Katalog nicht garantieren könnt, gebt die Marken zum Prüfen
- Wenn Euch das zu teuer ist, bietet die Marke nicht auf Ebay an
- Akzeptiert als Privatverkäufer Rücknahmen ohne wenn und aber (Rückgaben kommen so gut wie nie vor)
- Wenn Euer Umsatz eine gewisse Grenze übersteigt, überlegt Euch, ob ihr das Konto nicht besser auf "gewerblich" umstellt
- Wenn Ihr für Vereinskollegen oder Freunde Marken verkauft oder wenn Ihr Auktionslose "schlachtet" (die fehlenden Marken werden behalten, der Rest über Ebay verkauft), seid Ihr immer gewerblich.

Beste Grüsse!

Lars
 
10Parale Am: 14.02.2024 20:18:57 Gelesen: 1204# 12 @  
@ Richard [#1]

Wenn ich mir vorstelle, wie viele mittelständische und kleinere Firmen (Handel, Gastronomie, Nahrungsmittel) laut seriösen Quellen (Wirtschaftsfachpresse) dieses Jahr Insolvenz anmelden sollen, dann sehe ich hier ein Beispiel, wie wir uns in Deutschland das Wirtschaften selbst schwer machen.

Jeder ist doch ein wenig selbst verantwortlich für den Grad seiner Intelligenz oder nicht vorhandenen Intelligenz. Damit sollten wir einfach leben. Auch als Kunden.

Liebe Grüße

10Parale
 
Lars Boettger Am: 15.02.2024 09:54:15 Gelesen: 832# 13 @  
@ 10Parale [#12]

Wenn ich mir vorstelle, wie viele mittelständische und kleinere Firmen (Handel, Gastronomie, Nahrungsmittel) laut seriösen Quellen (Wirtschaftsfachpresse) dieses Jahr Insolvenz anmelden sollen, dann sehe ich hier ein Beispiel, wie wir uns in Deutschland das Wirtschaften selbst schwer machen.

Versetze Dich in die Lage eines gewerblichen Briefmarkenhändlers, der seine Marken ehrlich beschreibt, die fraglichen Werte beim BPP-Experten prüfen lässt und der Tag für Tag um sein Überleben kämpft, weil immer weniger Sammler bereit sind, Geld für ihre Marken auszugeben. Das Internet ist der neue Verkaufskanal, auf der ehrliche Briefmarkenhändler gegen Schwarzhändler und gewerbliche Händler, die es mit der Beschreibung nicht so genau nehmen, in Konkurrenz treten. Dumm nur für die Schwarzhändler und die unehrlichen gewerblichen Händler, dass das Internet selten Dinge vergisst. Im Internet kann man schön nachvollziehen, was ge- und verkauft wurde. Der ehrliche Händler erwartet vom APHV und dem BPP, dass beide Verbände ihre Rechte durchsetzen.

Das kostenpflichtige Durchsetzen von Rechten im Internet war vor 10-15 Jahren (wenn ich es noch richtig weiss) überhaupt kein Thema. Das hat sich heute geändert und macht das Internet zu einem etwas sichereren Ort. Auch die Zusammenarbeit zwischen den Verbänden hat sich in den letzten Jahren auf Arbeitsebene deutlich verbessert. Anstatt dem Setzen von Nadelstichen gegen unehrliche Zeitgenossen hast Du jetzt ein ganzes Arsenal von Möglichkeiten, die Du einsetzen kannst.

Beste Grüsse!

Lars
 
alex11 Am: 15.02.2024 12:19:03 Gelesen: 720# 14 @  
@ Lars Boettger [#13]

Das Internet ist der neue Verkaufskanal, auf der ehrliche Briefmarkenhändler gegen Schwarzhändler und gewerbliche Händler, die es mit der Beschreibung nicht so genau nehmen, in Konkurrenz treten.

Ich denke, dass dies viel zu viel Schwarz-Weiß dargestellt ist.

Es mit 'der Beschreibung nicht so genau nehmen', macht ja in der Praxis meist sowieso nur Probleme.

Einen Kollegen, welchem (ob das zutrifft, sieht man ja anhand seiner Angebote) einmal ein Lapsus passiert ist, die volle rechtliche Breitseite zu geben, macht die eigenen Umsätze jedenfalls auch nicht fetter.

Grüße Alexander
 
bovi11 Am: 15.02.2024 12:58:34 Gelesen: 679# 15 @  
@ alex11 [#14]

"Einen Kollegen, welchem (ob das zutrifft, sieht man ja anhand seiner Angebote) einmal ein Lapsus passiert ist, die volle rechtliche Breitseite zu geben, macht die eigenen Umsätze jedenfalls auch nicht fetter."

In der Regel trifft es schon die Richtigen. Derjenige, der mal daneben greift, ist sicherlich weder im Visier des APHV noch des BPP.
 
Lars Boettger Am: 15.02.2024 13:49:33 Gelesen: 605# 16 @  
@ alex11 [#14]

Ich denke, dass dies viel zu viel Schwarz-Weiß dargestellt ist.

Hallo Alexander,

jedes Jahr habe ich zwischen 2.000 und 3.000 Meldungen zu bearbeiten. Nach meiner Erfahrung machen es sich Verkäufer (und Käufer!) sehr oft sehr einfach:

- Jede Signatur auf einer Marke wird zu "BPP geprüft" umgedeutet (Eigentümersignaturen und Händlersignaturen werden nicht erkannt)
- Hinweise im Michel-Katalog werden ignoriert
- Jedes Stück Papier als "BPP-Attest" umgedeutet (auch wenn bei ausländischen Attesten die Marke als "Fälschung" beschrieben wurde ...)
- Die Sammlung stammt vom Großvater / Großonkel / wurde unter widrigsten Umständen nach dem 2. Weltkrieg in den Westen gerettet und man hat gar keine Ahnung, was man anbietet (und der Spruch bleibt über Jahrzehnte unverändert)
- Prüfer sind so teuer, darum spart man sich das Geld und bietet lieber "günstig" an
- "Biete die Marke als Fälschung an, da ich keine Ahnung von der Materie habe" (wird gern genommen, wenn man die Fälschung selber hergestellt oder selber gekauft hat)

Die oben beschriebenen Verhaltensweisen und Beschreibungen sind keine Einzelfälle, sondern begegnen mir jeden Tag. Ich kann nachvollziehen, wenn gewerbliche Anbieter nicht glücklich sind, wenn ich sie darauf hinweisen muss, dass ein Block Nr. 2 einen Falschstempel trägt und die Beschreibung "wird momentan nicht geprüft" nicht der Wahrheit entspricht. Wenn Du im Internet einkaufst, dann musst Du schon extrem erfahren sein, damit Du nicht daneben greifst.

Die beteiligten Personen auf der APHV- und BPP-Seite kenne ich sehr gut, teilweise telefonieren wir mehrmals pro Woche über Fälle. In den letzten vier-fünf Jahren sind durch die Abmahnungen Fälschungsanbieter gestoppt worden, die teilweise über Jahrzehnte Millionenschäden angerichtet haben. Ich bedauere aus Sicht des Verbandes nur, dass wir die Fälschungsanbieter nicht schon früher aus dem Verkehr ziehen konnten.

Beste Grüsse!

Lars
 
Zackensonne Am: 15.02.2024 14:52:32 Gelesen: 549# 17 @  
Danke, Lars, ich finde das immer sehr interessant, was Du schreibst. Unabhängig von konkreten Fälschungen habe ich alleine durch Deine Erfahrungswerte schon einen ziemlichen Sinn für Gefahren entwickelt.

Was für mich ein völlig neuer Gedanke ist:

Abmahnungen machen Sinn, und treffen „die Richtigen“ -an so einen Gedanken muss ich mich erst mal gewöhnen. Ich denke da bin nicht nur ich sehr vorsichtig, und erst mal total skeptisch. Ich denke viele haben so aus eigener Erfahrungen Abmahnwellen, die einen Mark überziehen, als eher eine zusätzliche Bedrohung wahrgenommen. Will sagen: gewisse Kollegen stören durch ihr Verhalten auf dem Markt den Wettbewerb … und zwar ganz massiv - und zusätzlich zu diesen Kollegen drohen dann auch noch Abmahnungen - und ich denke der Reflex, zu gucken, aus welcher Ecke Abmahnungen kommen, mit welchen Interessen, steckt sehr tief. Es geht nämlich dabei ans Eingemachte. Abmahnungen als hilfreich im Kampf gegen „die Richtigen“ zu sehen ist was komplett neues für mich. Ich bleibe skeptisch.

Und ich möchte noch mal was zu diesen „den Richtigen“ sagen. Ich habe das schon mal aufgeschrieben, möchte es aber wiederholen. Du hast ja den Sammlerschutz im Sinn - Abmahnungen wie hier diskutiert beziehen sich ja auf Wettbewerb und Marken usw. In dem Bereich in dem ich früher mal gehandelt habe, hatte (und habe ich immer noch) ein sehr sehr klares Bild davon, was das für Leute sind. Ich gehe eine Straße entlang, links ein Schaufenster, ein kurzer Blick, eine Sekunde höchstens, und ich weiß was Sache ist. Und zwar egal, ob ich den Inhaber kenne oder nicht.

Ich überblicke sofort das Angebot, die Preisstruktur brauche ich dann gar nicht mehr ansehen. Ich sehe es einfach. Das sind Leute, die ihren Umsatz mit Mist machen. Ihr ganzes Geschäft ist auf Mist gebaut. Da geht es, auf die Philatelie übertragen, nicht um hier und da mal eine nachgummierte Marke, oder einen Falschstempel, oder fehlendes Wissen über Spezialgebiete, sondern um hunderte, eher tausende Euro Umsatz mit Mist im Monat - und zwar um gut gängiges, gesuchtes Standardmaterial. Vereinzelte falsche oder kaputte Sachen im Angebot zu haben, ist total unrentabel … ein Prozent Umsatz mit Mist, der gut sichtbar leuchtet, wirft einen krassen Schatten auf ein Angebot, und der schmälert den Umsatz und Gewinn weit mehr als dieses eine Prozent Umsatz.

Deshalb sind alle, die irgendwie klar bei Verstand sind, auch sofort bereit und dankbar, diese gelegentlichen Irrtümer zu minimieren. Wie gesagt, ein paar Leute sind schludrig, aber egal. Leute, die ab und an was nicht wissen oder lax sind, das sind für mich, zumindest unter Wettbewerbsgesichtspunkten, nicht „die Richtigen“ , die nehmen mir nichts weg - aber das waren, so weit ich mich erinnere, sehr wohl Leute, die Abmahnungen bekommen haben, und die deshalb mitunter aus dem Markt gekegelt wurden. Nicht nur, weil das teuer war. Eher, weil sich sich in ihrer Ehre gekränkt sahen, und weil sie nicht in einem Markt agieren wollten, auf dem unter Kollegen solche Mittel angewandt wurden - und zwar zusätzlich zu den ganzen unsäglichen Konkurrenten, die durch unsägliches Angebot den Umsatz kaputt gemacht haben, und die erstaunlich gut mit Abmahnungen klar kamen.

Wie gesagt, diese Idee, Abmahnungen nicht als zusätzliche Bedrohung auf einem durch Schlingel gestörten Markt zu sehen, sondern als Hilfe, diesen Gedanken muss ich erst mal sacken lassen. Wenn ich bestimmte Foren ansehe, bestimmte Dinge höre, bestimmte eitle Fingerzeige - bleibe ich skeptisch. Der Graubereich ist mir zu undeutlich, bei Leuten, die man, wie ich beschrieben habe, sofort erkennt, sofern sie nicht ohnehin unter Kollegen schon längst bekannt sind, hätte ich keine Zweifel.
 
bovi11 Am: 15.02.2024 15:05:09 Gelesen: 535# 18 @  
@ Zackensonne [#17]

Ich verweise nochmals auf den Beitrag unter [#10]

Die hier in Rede stehenden Abmahnungen haben außer dem Namen nichts mit den massenhaft von IDO ausgebrachten Forderungsschreiben zu tun. Die von IDO massenhaft abgemahnten Pillefatzverstöße haben in der Regel keinen echten Wettbewerber interessiert.

Werden aber - und das nicht im Einzelfall - Marken mit gefälschten BPP-Prüfzeichen angeboten und verkauft, handelt es sich in der Regel um schwarze Schafe, die der Philatelie nachhaltige Schäden zufügen.

Ähnliches gilt für Anbieter, die ihre Verkaufshandlungen als "privat" deklarieren, tatsächlich aber in (deutlich) gewerblichem Umfang handeln. Diese Kandidaten fallen meist dadurch auf, dass sie gefälschte oder verfälschte Marken anbieten.
 
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