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Thema: Porto bestimmen: Schweiz
remstal Am: 20.11.2013 09:35:17 Gelesen: 24154# 1 @  
Portoerklärung Wertbrief Schweiz-Deutschland

Bei diesem Wertbrief vom 10.3.1920 Zürich - Berlin habe ich Probleme.

Aus meiner Sicht steht fest:

Briefgebühr 25 Rp (angegebenes Gewicht 19g, also 1.Stufe seit 1899)
Einschreibgebühr 25 Rp Einschreiben war obligatorisch
Werttaxe 10 Rp bis 300 Fr. angegeben sind 50 Fr.
 

Das ergibt eine erforderliche Gesamttaxe von 60 Rp. Verklebt wurden aber 80. Eine Überfrankatur bei Einlieferung am Schalter in dieser Höhe scheint nur schwer vorstellbar. Was bedeutet die 3 neben dem R-Zettel?

Eine Vermutung meinerseits zum Porto, die ich aber nicht belegen kann: Der Wert ist zunächst mit M 700 angegeben worden. Am Schalter wurde die Währung falsch gesehen und eine Werttaxe von 30 Rp. angesetzt (für je 300 Fr = 10Rp). Dann hätten 80 als Gesamtporto gestimmt. Nachträglich (wann? von wem?) wurde dies bemerkt und 50 Fr. Wert notiert. Dafür spricht auch der Umstand, dass die Angabe in Fr. ein anderes Schriftbild zeigt.

Für eine andere bessere Deutung wäre ich dankbar.

mfG remstal


 

Postgeschichte Am: 22.11.2013 02:05:28 Gelesen: 24090# 2 @  
Hallo remstal,

Deine Portoerklärung ist korrekt.

Briefgebühr bis 20 g = 25 Rp (1. Stufe allerdings seit 01.10.1907)
Einschreibgebühr = 25 Rp
Versicherungsgebühr je 300 Fr = 10 Rp
Also insgesamt 60 Rp

Die auf dem Umschlag verklebten 80 Rp (Überfrankatur von 20 Rp) dürften, wie Du vermutest, durch Zugrundelegung eines falschen Wertbetrages (700 Fr an Stelle von 700 Mark) durch den Absender entstanden sein. Über der Marke ist der Vermerk "Aufgeber frankiert oder Aufgeber frankierte", so daß diese Überfankatur vom Absender erfolgte. Die Angabe des Wertbetrages in Franken ist gemäß Postordnung und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen korrekt durch den Postbeamten vorgenommen worden. Der Wert konnte in Fremdwährung vermerkt sein, mußte aber dann auch in Schweizer Franken angegeben werden.

Falls Du weitere Fragen zu dem Beleg hast, bitte per mail.

Gruß
Manfred
 
remstal Am: 22.11.2013 14:17:39 Gelesen: 24056# 3 @  
@ Postgeschichte [#16]

Hallo Manfred,

herzlichen Dank für die Erläuterung des Wertbriefs. Die Bedeutung des Vermerks oben rechts war mir nicht klar. Die Gültigkeit der 1. Stufe bis 20g habe ich aus dem Sonderdruck ZACK Posttarife Schweiz ins Ausland entnommen. Dort steht ab 1899. Zumstein sagt erst ab 1907. Was stimmt?

Gruß remstal
 
remstal Am: 21.02.2014 15:34:18 Gelesen: 23906# 4 @  
Nachnahme aus der Schweiz nach Deutschland

Hallo zusammen,

zum folgenden Nachnahmebeleg aus dem Jahr 1914 habe ich eine Frage. Der Brief ist frankiert mit 25 Rp. für die Beförderung + 25 Rp. für die obligatorische Einschreibung + 10 Rp. für ?. Ich denke dass es die Vorzeigegebühr ist. Aber: Mir ist bekannt, dass mindestens noch 1902 diese Vorzeigegebühr nicht bei der Aufgabe frankiert wurde, sondern beim Empfänger vom NN Betrag einbehalten wurde. Wann wurde das geändert ? Meine Unterlagen geben da nichts her. Oder liege ich ganz falsch ?

herzlichen Gruß remstal


 
doktorstamp Am: 21.02.2014 18:13:00 Gelesen: 23878# 5 @  
@ remstal [#33]

... sondern beim Empfänger vom NN Betrag einbehalten wurde. Wann wurde das geändert ?

Es wurde auch zu jener Zeit nicht geändert. Prinzipiell wie Du sagst war der Nachname-Betrag vom Empfänger einzuziehen.

Einschreiben war ab 1892 für Auslands-NN Pflicht. Bei Auslands-NN ist der NN-Betrag vom Empfänger einzuziehen, und nicht mit Marken zu vereinnehmen. Vermutlich hat hier der Postler verfahren nach dem Motto; doppelt genagelt hält besser.

Möglicherweise ist es dem Postler nicht bekannt, bzw. übersehen und in diesem Fall haben Absender und Empfänger beide die Einziehungsgebühr entrichtet. Bei Briefen kommt es nicht so oft vor, jedoch bei der Errechnung von NN-Auslandspaketgebühren geschah es des öfteren.

mfG

Nigel
 
Postgeschichte Am: 21.02.2014 20:29:22 Gelesen: 23844# 6 @  
@ remstal [#33]

Es handelt sich um einen Brief aus der Schweiz nach dem Deutschen Reich und ist mit den Postvorschriften der Schweiz, nicht mit denen des Deutschen Reiches zu erklären. Daher wäre eine Schweiz-Überschrift sicher treffender.

Deine Erklärung der Frankatur ist vollkommen richtig. 25 Rp. für den Brief, 25 Rp. für das Einschreiben und 10 Rp. als Vorzeigegebühr (da Nachnahmebetrag bis 10 Fr.). Die Taxen und Gebühren waren nach Art. 42 des Postgesetzes vom Absender durch Frankomarken auf der Sendung zu entrichten. Wann dies geändert wurde kann ich im Moment nicht genau sagen, wenn dann aber sicher erst nach 1914.

Was Du hinsichtlich der Einbehaltung vom NN Betrag beim Empfänger ansprichst, ist die Postanweisungsgebühr, die von dem eingezogenen Betrag einbehalten wurde. Daß Absender und Empfänger jeweils die Einziehungsgebühr (ist hier die Überweisungsgebühr gemeint?) entrichtet haben, kann ich auf dem Beleg nicht erkennen.

Gruß
Manfred

[Beiträge [#33] bis [#6] redaktionell in das Schweiz Thema verschoben]
 
Heinz 7 Am: 22.02.2014 00:02:01 Gelesen: 23814# 7 @  
@ remstal [#9]

Hallo - Ich sehe deine Anfrage erst jetzt.

Es scheint mir klar zu sein, dass die erste Wertangabe nicht Schweizer Franken waren. Ich lese da ein: "M 700" und habe natürlich an Mark gedacht. Wäre der Brief ca. 2 Jahre später gewesen, hätte das perfekt gepasst: Inflation in Deutschland, da wären 700 Mark = 50 Schweizer Franken schon möglich gewesen.

Der Brief ist aber vom März 1920, also passt diese Erklärung doch nicht. Was die "M 700" bedeuten, ist (mir) unklar. Es scheint aber naheliegend, dass der Postbeamte zuerst diesen Wert zur Berechnung zu Rate zog (als Franken) und so eben auf die Gebühr von CHF 0.80 kam. Nachträglich wurde dann die Wertdeklaration geändert auf CHF 50.

Freundliche Grüsse - Heinz
 
remstal Am: 23.02.2014 07:44:02 Gelesen: 23779# 8 @  
Hallo zusammen,

herzlichen Dank an Euch für die Erläuterungen zu meinem gezeigten Nachname-Beleg. Das hilft mir weiter bei einer zutreffenden Beschreibung.

freundliche Grüße von remstal
 
Mondorff Am: 13.10.2014 10:37:02 Gelesen: 23471# 9 @  
Schweiz: portogerecht ?

Guten Tag allerseits!

Für meine Sammlung incomming mail habe ich das angefügte Ganzsachen-Streifband erhalten. Der rückseitig abgeschlagene Ankunftstempel von Luxembourg-Ville weist in das Jahr 1894. Der Wertstempel selbst wurde nicht entwertet - im Oberrand ist ein winziger Teil eines Stempels zu erkennen.



Könnte die "Frankatur" portogerecht sein?

Mit vorauseilendem Dank
und freundlichem Gruß
DiDi
 
remstal Am: 13.10.2014 14:14:34 Gelesen: 23436# 10 @  
@ Mondorff [#9]

Hallo DiDi,

nachdem das Jahr 1894 relevant ist, müsste die Frankatur eines Streifbands aus der Schweiz ins Ausland 5 Rappen betragen. Evtl. lag ursprünglich ein Doppelstreifband vor, das später zerrissen wurde und auf dem eine Zusatzfrankatur war für ein höheres Gewicht. Dafür spricht auch der von Dir erwähnte Stempelrest. 2 Rappen sind aus meiner Sicht sicher nicht portogerecht.

Gruß remstal
 
Mondorff Am: 13.10.2014 17:47:39 Gelesen: 23414# 11 @  
@ remstal [#10]

Herzlichen Dank für die schlüssige Darstellung. Dafür spricht auch, dass der rückseitig abgeschlagene Ankunftstempel nur zum Teil lesbar ist. In meiner Beschreibung zu diesem Streifband kann ich nun darauf eingehen.

Von Doppelstreifbändern konnte ich bei der Nr. S 11 im MICHEL-Ganzsachenkatalog (2003/04) nichts lesen.

Freundlichen Gruß
DiDi
 
remstal Am: 13.10.2014 19:22:27 Gelesen: 23389# 12 @  
@ Mondorff [#11]

Hallo DiDi,

Streifbänder wurden generell in Bogen gedruckt und je nach Bedarf zerschnitten. Zur Verdeutlichung hier ein Beispiel, wo 2 Stück gebraucht wurden. Hier noch mit einer Zusatzfrankatur. Deutlich sieht man die für die Trennung vorgesehene rote Linie.

Herzlichen Gruß remstal


 
stampmix Am: 04.06.2015 22:07:05 Gelesen: 23065# 13 @  
Hallo zusammen,

ich versuchs mal hier, vielleicht kann mir ein Schweiz-Kenner weiterhelfen:

Auf einem Auslandsbrief per Eilbote von Berlin nach Zürich am 3.5.1932 befindet sich der Gebührenzettel:

= nachtbestellgebuehr 60 cts =

Zu diesem Zettel kann ich keine Informationen finden. Ist er vom Postamt angebracht und mussten die 60 Rappen vom Empfänger entrichtet werden?

Ausweislich des Züricher Stempel "ZÜRICH / * EILZUSTELLUNG * / VIII / 4.5.32-24" erfolgte die Zustellung in tiefer Nacht. Leider umsonst, da der Empfänger nach Lugano abgereist war. Die Nachsendung erfolgte dann mit normaler Post, da die "Eilzustellung in Zürich erfolgt " ist.



mit bestem Gruß
stampmix
 
stampmix Am: 04.07.2015 14:08:23 Gelesen: 22816# 14 @  
@ stampmix [#13]

Hallo zusammen,

hat hier keiner eine Idee oder Vermutung? Vielleicht sogar Infos, ob amtlich oder privat verwendet?

= nachtbestellgebuehr 60 cts =

mit bestem Gruß
stampmix
 
sammler-ralph Am: 22.10.2015 20:25:32 Gelesen: 22436# 15 @  
Schweiz Einzugsmandat [1]

Ich habe das abgebildete Einzugsmandat am vergangenen Wochenende auf der Berliner Briefmarkenmesse für meine thematische Sammlung "Rhätische Bahn" erworben, um die 60 Rappen-Marke auch als Einzelfrankatur zeigen zu können.



Dazu habe ich noch 2 Fragen:

1. Ist meine Annahme richtig, dass der Betrag nicht bezahlt wurde und der Einzugsauftrag deshalb mit dem Stempel UNGÜLTIG versehen wurde?

2. Wie setzt sich das Porto zusammen?

Danke und Gruß
Ralph

[1] [Redaktionelle Suche: Mit Einzugsmandat ist wohl eine Nachnahme gemeint]
 
SH-Sammler Am: 22.10.2015 20:52:01 Gelesen: 22428# 16 @  
@ sammler-ralph [#15]

Hallo Ralph,

ein schöner, sauberer Beleg. Ich beginne mit den Erläuterungen von "hinten", also zuerst die Portostufen.

1. Das Porto setzt sich aus 3 Teilen zusammen
a) Brieftaxe Fernverkehr = 20 Rappen
b) Einschreibtaxe (R-Brief) = 20 Rappen
c) Einzugsauftrag = 20 Rappen

Total 60 Rappen.

2. Die Bezahlung wurde verweigert und zurückgesandt. Deshalb die Stempel "Retour" und "Ungültig".

Ich wünsche Dir einen schönen Abend und ein gutes Wochenende

SH-Sammler
 
sammler-ralph Am: 22.10.2015 21:04:29 Gelesen: 22417# 17 @  
@ SH-Sammler [#16]

Vielen Dank für die Antwort, jetzt kann ich den Beleg vollständig beschreiben.

Dieses Forum ist schon prima, nach nicht einmal 30 Minuten eine kompetente Antwort.

Gruß
Ralph
 
SH-Sammler Am: 27.10.2015 14:39:02 Gelesen: 22326# 18 @  
@ sammler-ralph [#15]
@ richard

Bedeutung Einzugsmandat

Hallo Sammlerfreunde,

im Beitrag [#15] steht noch die Frage 1] [Redaktionelle Suche: Mit Einzugsmandat ist wohl eine Nachnahme gemeint]

Gemäss Google ist ein Einzugsmandat eine Nachnahme. Bei einer Nachnahme wird aber in der Regel ein Brief oder ein Paket (z.B. mit bestelltem Inhalt) überbracht.

Bei der oben gezeigten Abbildung wird eine Rechnung zugestellt für Ware, welche nicht im Briefumschlag oder Paket versandt wurde. Bei grossen Warenlieferungen wird also die Rechnung gesondert als Einzugsmandat = Einzugsauftrag (zeitgleich oder zeitlich verzögert) zugestellt.

Grüsse

SH-Sammler
 
Arrows Am: 05.02.2017 16:11:49 Gelesen: 20352# 19 @  
@ stampmix [#13]

"Zu diesem Zettel kann ich keine Informationen finden. Ist er vom Postamt angebracht und mussten die 60 Rappen vom Empfänger entrichtet werden?"

Den Gebührenzettel = nachbestellgebuehr 60cts = ist mir nicht bekannt, ich versuche dennoch, die 60 Rp. herzuleiten.

Dringlich-Gebühr

Für die Aufgabe von Sendungen ausserhalb der normalen Schalteröffnungszeiten wird eine sog. "Dringlichgebühr" erhoben. Früher wurde der Zuschlag mit der normalen Taxe auf der Sendung gedeckt. Ausserdem wurde eine violette Dringlich-Etikette aufgeklebt. In neuerer Zeit werden die Dringlich-Etiketten nicht mehr verwendet. Die Zuschlagstaxe wird nicht mehr auf den Sendungen, sondern auf dem Empfangsschein oder einem besonderen Formular gedeckt. Am Dringlichkeitsschalter aufgegebene Sendungen sind daher nicht mehr von den normalen zu unterscheiden.

Nachtaxierung (Taxierungsmodus 1.9.1876–31.12.1975)

Für die Taxierung von un- oder unterfrankierten Sendungen hatte der Postempfänger den doppelten Betrag der erforderlichen Postgebühr zu entrichten.

Fazit:

Wahrscheinlich wurde in Zürich 1 der Dringlich-Zuschlag von 20 Rp. (1.5.1924–31.12.1946) für die Briefzustellung ausserhalb der ordentlichen Schalteröffnungszeiten erhoben und nach erfolglosem Eilzustellversuch für die inländische Weiterleitung von Zürich nach Lugano der doppelte Fehlbetrag von 40 Rp. nachtaxiert (Brieftaxe im Fernverkehr bis 250g = 20 Rp. (1.1.1921 – 31.10.1967).

Somit müsste der Zettel im Postamt Zürich 1 angebracht worden sein. Da bin jedoch nicht ganz sicher, wäre auch möglich bei Grenzüberschreitung.

Gruss, Arrows
 
Michael Mallien Am: 27.04.2017 19:00:28 Gelesen: 19925# 20 @  
Hier passt mein moderner Schweizbeleg vielleicht noch am besten hin - stimmt das Porto?

Offensichtlich wurde in dem Umschlag ein Warenmuster von 50 g befördert. Was könnte der Päckchen-Stempel bedeutet haben?

Stempel: 9000 ST. GALLEN 1 / 26.9.85 / a / BRIEFVERSAND


 
remstal Am: 28.04.2017 09:16:17 Gelesen: 19891# 21 @  
Leider kann ich aus meinen Portotabellen auch nichts zur Klärung beitragen. Für Warenmuster ins Ausland ist der besondere Tarif mit dem 30.6.1971 ausgelaufen, eine Drucksachensendung hätte bei 50 g 70 Ct. gekostet.

mfG remstal
 
merkuria Am: 28.04.2017 10:52:05 Gelesen: 19880# 22 @  
@ Michael Mallien [#20]

Guten Morgen Michael,

das von Dir gezeigte Poststück wurde als Päckchen versandt. Dies war eine Versandform für Briefe und Drucksachen, welche über 2 cm Dicke auswiesen. Das Porto mit 90 Rappen für diese Dienstleistung ist in der Zeit korrekt. Vermutlich war der Inhalt dieses Beleges (Acrylglas) dicker als 2 cm, weshalb diese Versandform angewendet wurde.

Ich werde mich noch schlau machen, wie gross die Abmessungen für ein Päckchen sein durften und bis zu welchem Gewicht diese zulässig war.

Diese Versandform gibt es seit einigen Jahren nicht mehr bei der Schweizer Post. Wenn heute ein Brief (Drucksachen gibt es bei der Schweizer Post auch nicht mehr!) dicker als 2 cm ist, wird er als normales Paket gehandhabt und zum Pakettarif verrechnet!

Grüsse aus der Schweiz
Jacques
 
Michael Mallien Am: 28.04.2017 16:08:26 Gelesen: 19859# 23 @  
@ merkuria [#22]

Hallo Jacques,

sehr intererssant, danke für den Hinweis. Ich habe den Umschlag noch einmal angesehen. Er zeigt Spuren eines dickeren Blocks als ehemaligen Inhalt. Bei einem "normalen" Briefumschlag habe ich gar nicht damit gerechnet, dass es tatsächlich die Versendungsart Päckchen gewesen sein könnte.

In Deutschland kann ein Umschlag generell nicht als Päckchen versendet werden, vielmehr muss eine Päckchen-Sendung in einem festen Karton verpackt sein.

Viele Grüße
Michael
 
Baber Am: 23.05.2018 09:40:52 Gelesen: 17145# 24 @  
Diese Ansichtskarte von von Genf nach Frankreich wurde 1955 versehentlich erst in Natua in Frankreich eingeworfen. 16 Fr Nachporto sind die doppelte Gebühr für Kartengrüße (2 x 8 Fr). Frankiert war die Karte mit 10 Rappen. Diese Gebühr kann ich für 1955 im Schweiz Katalog nicht finden. Gab es damals in der Schweiz auch eine reduzierte Gebühr für Kartengrüße oder wäre die Karte in der Schweiz unterfrankiert gewesen?



Gruß
Baber
 
SH-Sammler Am: 23.05.2018 12:03:30 Gelesen: 17118# 25 @  
@ Baber [#24]

Hallo Baber,

das normale Inlandporto für Postkarten / Ansichtskarten ab 1921 bis 1967 betrug 10 Rappen, für die Schweiz also korrekt frankiert. Die Taxe ins Ausland ab 1948 bis 1959 war 20 Rappen, die Karte war demnach um 10 Rappen unterfrankiert.

Ansichtskarten wurden ab 1906 wie die Postkarten (Ganzsachen) behandelt.

Ich kann mir lebhaft vorstellen, wie diese Unterfrankatur passiert sein könnte.
Beispiel: Rheinfall. Viele, ja tausende von Touristen. Alle kaufen eine Ansichtskarte im Kiosk und fragen nebenbei, wie hoch denn das "Porto" sei. Die Bedienung am Kiosk kennt vielleicht den Inlandtarif und fragt sicher nicht nach der Destination. Also nennt man der Einfachheit halber das gängige "Porto". Dafür erfreuen uns Philatelisten nun solche Nachfrankaturen.

(Angaben aus dem Sonderdruck ZACK, Die Posttaxen der Schweiz ab 1862)

Viele Grüsse

SH-Sammler
Hanspeter
 
Baber Am: 23.05.2018 14:08:41 Gelesen: 17093# 26 @  
@ SH-Sammler [#25]

Hallo Hans-Peter,

Danke für die Information. So steht das Porto auch im Michel Spezial. Es hat also nicht wie in Österreich ein Porto für "bis zu 5 Grußworte" gegeben, das dann geringer war als das normale Auslandsporto für Postkarten?

Gruß
Bernd
 
SH-Sammler Am: 23.05.2018 17:37:13 Gelesen: 17061# 27 @  
@ Baber [#26]

Hallo Bernd,

ich habe in meinen schlauen Büchern keine Hinweise zu einer reduzierten Auslandtaxe für Postkarten gefunden. Vielleicht weiss sonst jemand noch mehr.

Viele Grüsse

Hanspeter
 
tito1948 Am: 24.05.2018 23:05:57 Gelesen: 16997# 28 @  
Hallo Baber,

und ich denke, es gibt den Tarif doch für die "5 Worte", aber ich kann die entsprechende Beschreibung in meinen Bücher auch nicht finden. Bei 5 Worten kommt der Tarif für Drucksachen zur Anwendung, Inland wie Ausland, das zeigen mir andere Postkarten, wie zum Beispiel 7 1/2 Rappen Frankierungen ins Ausland in der Zeit vom 1.1.1928 bis 30. 6. 1930.

Viele Grüsse
christoph
 
Baber Am: 25.05.2018 17:02:24 Gelesen: 16954# 29 @  
@ tito1948 [#28]

Bei 5 Worten kommt der Tarif für Drucksachen zur Anwendung

Hallo Christoph,

das würde passen, denn bis 1966 war der Drucksachentarif Ausland 10 Rappen, dann passt auch das französische Nachporto mit dem doppelten Tarif für 5 Worte = 2 x 8 = 16 Centimes.

Gruß
Bernd
 
Baber Am: 07.01.2021 15:13:35 Gelesen: 11540# 30 @  
Wer hat die richtige Erklärung für diese Schweizer Frankatur ?

Kleine Hilfe, das Stempeldatum ist 17.7.2000



Gruß
Bernd
 
Münchensammler Am: 07.01.2021 16:02:11 Gelesen: 11518# 31 @  
Hallo,

meine Erklärung wäre, das am Schalter keine 10 Rappen Marken vorhanden waren. Deshalb wurde dieser Nebenstempel abgeschlagen und das fehlende Porto vermerkt.

Das kam früher auch bei der Deutschen Post bzw. Bundespost vor, als es noch keine Digitalmarken gab.

Für das neue Jahr alles Gute.

Grüße
Michi
 
jahlert Am: 07.01.2021 16:11:01 Gelesen: 11515# 32 @  
@ Baber [#30]

Hallo Bernd,

laut Tarif-Tabelle wäre ein 20 g-Brief bis zum 30. Juni 2000 korrekt frankiert gewesen. Ab 1.7.2000 kostete der B-Versand (Economy) 1.20 CHF.

'Taxe perçu' könnte steuerliche Bedeutung für Geschäftspost haben oder bedeuten, dass der Fehlbetrag bar bezahlt worden ist.

Gruß, Jürgen
 
Baber Am: 07.01.2021 17:15:47 Gelesen: 11482# 33 @  
@ jahlert [#32]

Hallo Jürgen,

das ist auch meine Erklärung. Bis 1.7. 2000 hätte das Porto für einen A-Post Brief gereicht und so war es wohl vom Absender auch gedacht.

Nun reichte es aber bei der Aufgabe am Postschalter nicht einmal für einen B-Post Brief (1,20) und er hat die 10 Rappen bar nachbezahlt.

Der A-Post Brief hätte 1,30 gekostet.

Gruß
Bernd
 
10Parale Am: 19.05.2021 21:47:51 Gelesen: 10235# 34 @  
@ forum,

was halten die Experten von der Frankatur?

Auf den ersten Blick meint man ja, 1,50 Schweizer Franken, wenn man die Nominalen der Marken zusammen zählt?

Auf den zweiten Blick und bei der Berührung mit der Hand fällt einem dann etwas auf.

60 Rappen Paracelsus 1993 = Michel Nr. 1493
40 Rappen Ausstellung für Gartenbau 1980 = Michel Nr. 1171 - Milchgefäß mit Holzschnitezereien
50 Rappen ?

Die 50 Rappen Marke wurde dennoch abgestempelt. Reichte 1,00 Schweizer Franken für die Frankatur nach Deutschland? Laut Schweizer Post kostet ein Brief bis 20 gramm nach Deutschland 1,40 Schweizer Franken. Dieser Brief ist aber meiner Meinung nach nur mit 1,00 Franken taxiert. Die 50 Rappen sind keine echte Marke.

Liebe Grüße

10Parale


 
Zürich4 Am: 19.05.2021 22:11:21 Gelesen: 10229# 35 @  
Hallo 10Parale

Da muss ich dir widersprechen, es handelt sich hierbei um einen Ausschnitt aus dem nachstehenden Block:



Viele Grüsse aus der Schweiz

André
 
10Parale Am: 19.05.2021 22:46:46 Gelesen: 10213# 36 @  
@ Zürich4 [#35]

Ach ja, vielen Dank. Diesen Block habe ich bei meiner Recherche übersehen. Super!

Das Papier fühlt sich aber ehrlich gesagt ganz anders an wie das Papier einer gewöhnlichen Marke. Es ist schwer ein Gefühl zu beschreiben, aber beim Drüber-Streichen ist es fast wie Foto-Kopierpapier.

Nun gut, die Marke wird aus solchem Papier gemacht sein und meine Bedenken waren grundlos.

Liebe Grüße

10Parale


 
Franz-Karl Lindner Am: 07.10.2021 15:12:03 Gelesen: 8898# 37 @  
Hallo zusammen,

zeige hier einen Blindenbrief als Streifband aus Lausanne nach Aigle vom 27.08.1926. Dieser Brief ist wohl portofrei befördert worden, obwohl derzeit das Porto für Blindensendung 5 Rp betrug. Zu beachten ist, dass der Brief wohl an einen Soldaten ging. Aber ein Hinweis auf eine eventuelle Feldpostbeförderung liegt nicht vor.

Wer hat einen Lösungsvorschlag?

Franz-Karl


 
SH-Sammler Am: 08.10.2021 07:59:01 Gelesen: 8854# 38 @  
@ Franz-Karl Lindner [#37]

Hallo Franz-Karl,

Briefe von Soldaten nach Hause erhalten einen Feldpoststempel. An Hand dieses Stempels weiss die Zivilpost, dass keine Nachforderung, kein Nachporto erhoben werden darf.

Umgekehrt bei Post von Angehörigen an einen Soldaten im Dienst nimmt die Zivilpost die Briefe entgegen und leitet sie an die Feldpostämter weiter. Dazu müssen adressseitig Name, Grad und die militärische Einheit geschrieben sein. Die Erwähnung eines Ortes ist dabei nicht notwendig und würde im Falle eines Konfliktes ohnehin abgedeckt resp geschwärzt. Die Zivilpost bringt keine Feldpoststempel auf.

Grüsse

SH-Sammler
Hanspeter
 
Franz-Karl Lindner Am: 08.10.2021 13:00:34 Gelesen: 8840# 39 @  
Danke Hanspeter,

also keine Feldpost, da die entsprechenden Merkmale fehlen. Dann ist es wohl eine unfrankierte Blindensendung und keiner hat's gemerkt?

Franz-Karl
 
10Parale Am: 22.10.2023 19:18:39 Gelesen: 1158# 40 @  
@ sammler-ralph [#15]

Hier ein weiteres, etwas älteres Einzugsmandat. 216,80 Schweizer Franken sollten auf Grund einer Lieferung auf Postwegen eingezogen werden, der Betrag wurde jedoch nicht eingelöst.

Ich denke freigemacht mit einer Zumstein Nr. 161 (40 Rappen ultramarinblau) wurde das Mandat am 31.12.22 in Basel abgestempelt und taggleich in Elm (Kanton Glarus) weiter bearbeitet (18 Uhr).

Wenn ich das Handling weiter verfolge, wurde die Frist zur Zahlung für den Schuldner am 01.02.22 bis 8/II/22 verlängert, dennoch nicht eingelöst. Wir erfahren auch wer Schuldner und Briefträger war. Die Firma Riva & Kunzmann wurde laut KI (Künstlicher Intelligenz - Bing Chat) 1948 gegründet. Da der Beleg von 1922 stammt, muss es eine Firma gleichen Namens bereits 1922 in Basel gegeben haben.

Nun geht es hier in der Reihe natürlich um das Porto und da schätze ich mal, dass

die Brieftaxe 20Rappen
Einschreibegebühr 20 Rappen
= 40 Rappen Porto
 

bedeuten.

Liebe Grüße

10Parale


 

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