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Thema: BDPh, Landesverbände, Ortsvereine, Mitglieder: Was sie tun könnten u. sollten
Das Thema hat 64 Beiträge:
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TeeKay Am: 09.12.2023 11:50:47 Gelesen: 2416# 40 @  
@ 22028 [#36]

Ja, ich verstehe. Es gibt tausend Gründe, weshalb das nicht geht. Wundert mich, warum das Herr Schmidt nicht gleich sagte und mir die Mitgliedschaftskündigung wegen erwiesener Bescheuertheit auf der Messe aussprach. Da hätte er auch sagen können, dass er nicht zuständig sei, ich selbst herausfinden müsse, wer zuständig sein könnte, es wegen Datenschutz eh nicht ginge, man das auf dem Windows 3.11 Rechner im Haus der Philatelie nicht umsetzen könne, Hilfe von außen eh nicht brauche und man doch, wenn man nur genug Willen und Zeit aufbrächte, auch mit dem Telefonbuch von 1953 herausfinden könne, wie man einen Aussteller kontaktieren kann. Auf jeden Fall wollen wir mal festhalten, dass das ein bescheuerter Vorschlag war, ich darauf auch hätte selbst kommen können und künftig gefälligst nur sinnvolle Vorschläge an die todsicher zuständigen richten sollte. Im Übrigen freut sich der BDPh über jedwede Unterstützung und Mitarbeit.

Wundert mich, dass es trotz der genialen, zum Mitmachen einladenden Aufbruchstimmung nicht bombig läuft beim BDPh.
 
nagel.d Am: 09.12.2023 11:54:06 Gelesen: 2409# 41 @  
@ Polarpost040 [#30]

Um die Frage Nummer 4 in dem Beitrag konkreter zu beantworten und die damit verbundene Adressänderung des BDPh. Das Haus der Philatelie war oder ist im Besitz (Eigentümer) der Stiftung der Philatelie. Der BDPh ist Mieter in diesem Objekt. Der Mietvertrag wurde aus Kostengründen seitens des Mieters gekündigt (so habe ich das in der HV aufgefasst).

Formal sprechen wir hier von zwei unterschiedlichen juristischen Personen. Natürlich verbindet man das eine mit dem anderen, da sowohl in der Stiftung als auch dem BDPh der selbe Personenkreis namentlich auftaucht und tätig ist, aber dennoch handelt es sich um zwei unterschiedliche Personen und das sollte man hier trennen.

Der Vermieter an der neuen Adresse ist im Haus der Philatelie gleichzeitig neuer Mieter (Stand meiner Erkenntnis).
 
22028 Am: 09.12.2023 12:03:17 Gelesen: 2396# 42 @  
@ TeeKay [#40]

man das auf dem Windows 3.11 Rechner im Haus der Philatelie nicht umsetzen könne

Hast Du eigentlich verstanden was ich schrieb oder willst Du es nicht? Ich vermute letzteres, das Haus der Philatelie und deren Computern die sicher auf mehr oder weniger aktuellen Stand sind hat mit dem Ausstellungsprogramm NICHTS zu tun, also tue nicht so bescheuert.
 
stampmix Am: 09.12.2023 12:04:32 Gelesen: 2394# 43 @  
@ 22028 [#42]

Ironie ist offensichtlich nicht dein Ding.
 
22028 Am: 09.12.2023 12:07:29 Gelesen: 2388# 44 @  
@ stampmix [#43]

bei TeeKay bin ich mir nicht sicher ob das Ironie war oder einfach nur Enttäuschung darüber dass sein Vorschlag nicht umgehend umgesetzt wurde, auf die sachlichen Komplikationen hat er ja nicht geantwortet.
 
stampmix Am: 09.12.2023 12:19:54 Gelesen: 2371# 45 @  
@ 22028 [#44]

Das wird er uns nur selbst sagen können.

Stelle dir mal vor, du triffst auf einer Ausstellung auf den obersten Häuptling, der dir bei deiner kleinen, pfiffigen Idee sein Ohr leiht. Und dann verläuft es, obwohl sinnvoll und kostenfrei, unkommentiert in Sande.

Hier erfährst du dann, dass irgendeine niedrigere Charge deine destruktive, grundgesetzwidrige und überaus schwierig handzuhabende Idee hätte abbügeln sollen.

Also ich wäre aus dem Ironiemodus überhaupt nicht mehr rauszubringen.
 
Lars Boettger Am: 09.12.2023 14:58:34 Gelesen: 2267# 46 @  
@ TeeKay [#33]

Deine Idee mit dem QR-Code ist interessant. Sie erleichtert den Kontakt zwischen zwei Sammlern des gleichen Gebietes bzw. ist eine niederschwellige Barriere, um als Aussenstehender mit Sammler*innen in Verbindung zu kommen. Die Verwaltung der Ausstellerdaten läuft in der Regel weder in Excel noch in Access, sondern in einem DIVA-Programm. Keine Ahnung, wie es da mit einer Schnittstelle aussieht. Die Frage wäre, ob Du es für alle Ausstellungen machen willst. =D

Die andere Seite: Das Internet bzw. der Computer sind bei vielen Sammlern noch nicht angekommen. Wenn Du regelmässig mit einer Schreibmaschine ausgefüllte Anmeldebögen erhältst, dann weisst Du, dass nicht jeder der Aussteller das Internet schätzt. Ein weiterer Punkt: Einige Sammler machen gerne bei Ausstellungen mit, legen aber grössten Wert darauf, nicht mit Namen in Erscheinung zu treten. Wer weiss, wie viele Millionen Euro teilweise in Sammlungen investiert werden, der möchte unangemeldeten "Hausbesuch" vermeiden.

Dein Ansprechpartner war m.E. in diesem Fall nicht besonders glücklich gewählt. Du hast jetzt Deine Idee publik gemacht und sie kann und wird sicher in Vereinen und Verbänden diskutiert werden. Wahrscheinlich ist ein QR-Code bei Online-Ausstellungen oder bei normalen Ausstellungen in ein paar Jahren Standard. Viele Aussteller nutzen in ihren Exponaten bereits QR-Codes.

Beste Grüsse!

Lars
 
Eric Scherer Am: 09.12.2023 17:09:47 Gelesen: 2180# 47 @  
@ TeeKay [#40]

Lieber TeeKay.

Ich würde gerne wünschen, dass die Diskussion hier ein wenig runterzufährt.

Was den BDPh angeht, so ist dieser mit einem demografischen, soziografischen und gesellschaftlichen Wandel konfrontiert, der überhaupt nicht einfach zu managen ist. Wir alle sollten aufhören, irgendwelche Schadensfreude zu postulieren noch sollten wir den Leuten, die heute freiwillig viel Zeit (und auch Geld) in die Mitarbeit beim BDPh stecken, ständig Vorwürfe zu machen.

Was unseren Vorsitzenden Alfred Schmidt angeht, kannst Du getrost davon ausgehen, dass er tagtäglich Dutzende Mails rund um sein Amt erhält. Das da nicht sofort jedes beantwortet wird, versteht sich von selbst. Das da mal eine Antwort vergessen geht, ist auch selbstverständlich. Ich kann Dir aber versichern, dass Herr Schmidt die Inputs von Mitgliedern in der Regel sehr aufmerksam entgegennimmt und auch bearbeitet.

Übrigens: Ich selbst hatte rund um die IBRA täglich bis zu 200 Mails mit BDPh-Bezug. Da sind einige noch bis heute unbeantwortet.

Was die Idee des QR-Codes angeht, möchte ich als Datenschutzbeauftragter des BDPh nochmals klarstellen; alles ist möglich, einfach ist das aber nicht mehr. Kommunikationsdaten zur Verfügung zu stellen, also E-Mails, Postadressen, etc. ist heute ausserhalb von klaren geschäftlichen Kontakten nicht so einfach. Wichtig ist dabei zu bedenken: Briefmarkenausstellungen - ausser der IBRA - werden nicht vom BDPh organisiert, sondern von lokalen Vereinen. Generell kann man da froh sein, wenn überhaupt Know-How im Umgang mit Softwaresystemen vorhanden ist.

Was nun Dein konkreter Vorschlag mit den QR-Codes angeht, lieferst Du ja selbst eine saubere Begründung, wieso das nicht so sinnvoll ist: Das ist ganz schön viel Arbeit. Einen QR-Code zu erzeugen, ist nicht schwierig, massenhaft - für 30 bis 100 Aussteller - ist das viel Arbeit. Das Aufwand-Nutzen-Verhältnis steht leider nicht sehr gut da.

Wenn man sich nun die Frage stellt, woran es in der organisierten Philatelie fehlt, ist klar: sicher nicht an gut gemeinten Ideen.
 
22028 Am: 09.12.2023 17:55:09 Gelesen: 2133# 48 @  
@ Lars Boettger [#46]

Die Verwaltung der Ausstellerdaten läuft in der Regel weder in Excel noch in Access, sondern in einem DIVA-Programm. Keine Ahnung, wie es da mit einer Schnittstelle aussieht. Die Frage wäre, ob Du es für alle Ausstellungen machen willst =D

Ohne Dir nun zu nahe treten zu wollen, da liegst Du falsch oder vermischt die Dinge.

Die Daten der Aussteller beim BDPh werden unter DIVA verwaltet, die Ausstellung an sich aber, zumindest wenn das Programm von Michael Lenke verwendet wird das auch die Rahmenkärtchen etc. druckt und bei korrekter Dateneingabe auch die Bewertungsbogen, die Urkunden etc, läuft unter ACCESS!
 
Lars Boettger Am: 09.12.2023 18:37:55 Gelesen: 2088# 49 @  
@ 22028 [#48]

die Ausstellung an sich aber, zumindest wenn das Programm von Michael Lenke verwendet wird das auch die Rahmenkärtchen etc. druckt und bei korrekter Dateneingabe auch die Bewertungsbogen, die Urkunden etc., läuft unter ACCESS!

Das ist eine wichtige Einschränkung! Manche Ausstellungsleiter schwärmen von dem Programm, manche verfluchen es bzw. nutzen es nicht (habe ich gehört). Du fängst in der Regel nicht mit dem Programm von Michael an, sondern verwaltest erst einmal alles mit dem, was Dir nahe liegt. Das war für die NAPOSTA MS Word, für den "Journêe du Timbre" Word und Excel. Dazu kam bei letzterer Ausstellung noch etwas Powerpoint.

Beste Grüsse!

Lars
 
drmoeller_neuss Am: 09.12.2023 18:39:04 Gelesen: 2087# 50 @  
@ Lars Boettger [#37]

Ein Artikel in der "Philatelie" über die Finanzierung des Ausstellungswesen wäre dringend angebracht, vielleicht unter dem provokanten Artikel "Wer zahlt den Sekt auf Briefmarkenausstellungen".

Der Verband sollte aber die Fakten auf den Tisch legen. "Die Spesen zahlen immer andere, für den Verband fällt nichts an", ist wenig glaubwürdig.

Keine gute Antwort ist "wir bemühen uns". Jeder kennt die Floskel aus dem Arbeitszeugnis, "er bemühte sich, stets pünktlich an seinem Arbeitsplatz zu sein". Auf gut deutsch, der Beurteilte war fast nie pünktlich.

@ Eric Scherer [#47]

Ein klassisches Kommunikationsproblem, das bei der Email-Flut einmal passieren kann. Es hätte Alfred Schmidt nur 30 Sekunden Zeit gekostet, zu schreiben "Vielen Dank für Ihren Vorschlag. Zur technischen Umsetzung wenden Sie sich bitte an Michael Lenke". Aber in der Hektik einer philatelistischen Veranstaltung fällt schon einmal etwas hinten herunter. Ich kenne das selbst aus meinem Beruf und nehme mir jedes Jahr vor, mich häufiger bei MitarbeiterInnen für Emails zu bedanken.

Vielleicht ist noch ein IBRA-Beleg über, mit dem der BDPh das Malheur mit ein paar netten Worten ausbügeln kann.

@ alle:

Das leidliche Problem des "Verbandsinkasso".

Ich bin in mehreren Vereinen und Arbeitsgemeinschaften Mitglied, und alle haben das Problem mit "Nicht-Zahlern". Für kleine Vereine ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren einfach zu viel Aufwand. Im übrigen ist niemand verpflichtet, seinen Beitrag einziehen zu lassen. Dann muss der Kassierer Mahnbriefe schreiben, und den Gerichtsvollzieher schickt wohl kein Verein los. Viele Satzungen sehen vor, dass ein Mitglied erst nach Anhörung und Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden kann.

Ein besonderer Fall ist der Tod. Viele Satzungen sehen die Beendigung der Mitgliedschaft mit dem Tod vor. Wenn ein Mitglied kurz vor Weihnachten stirbt, wird es mit der Meldung knapp.

Wir können als Ortsverein auch keine "Lebensbescheinigungen" abfragen. Viele Sammelfreunde tauchen auf den Vereinstreffen nie auf. Die Hinterbliebenden haben nach dem Tod viel Arbeit, den Nachlass zu ordnen. Da steht die Abmeldung beim Briefmarkensammlerverein nicht an erster Stelle. Im übrigen wissen die Verwandten häufig gar nicht, wo sie sich hinwenden sollen. Da wird beim Aufräumen eine Ausgabe der "Philatelie" gefunden und die Geschäftstelle angeschrieben, um die Vereinsmitgliedschaft zu kündigen. Warum kann der BDPh nicht den betroffenen Ortsverein anschreiben? So viele Mitglieder sterben zum Glück auch nicht.

Es muss ein fairer Ausgleich zwischen Ortsvereinen und Landesverbänden und dem BDPh gefunden werden. Vielleicht in der Form, dass die Meldefrist Anfang Januar unbedingt einzuhalten ist und Nach(ab)meldungen bis zum 30. April akzeptiert werden, aber mit einem "Verspätungszuschlag" von 10 Euro pro nachgemeldetes Mitglied. Die Ortsvereine wären weiterhin motiviert, die Meldungen pünktlich abzugeben, und für Einzelfälle (!) muss nicht der volle Verbandsbeitrag abgedrückt werden.

50 Beiträge redaktionell verschoben aus dem Thema "Heilbronner Philatelisten Verein: Austritt aus Landesverband Südwest und BDPh!"
 
chris63 Am: 10.12.2023 01:58:01 Gelesen: 1820# 51 @  
@ drmoeller_neuss [#50]

Ein besonderer Fall ist der Tod. Viele Satzungen sehen die Beendigung der Mitgliedschaft mit dem Tod vor. Wenn ein Mitglied kurz vor Weihnachten stirbt, wird es mit der Meldung knapp.

Die Satzung ist hier irrelevant. Der Gesetzgeber hat die Beendigung der Mitgliedschaft mit dem Tod eindeutig bestimmt.

In Vereinen ist der Tod der häufigste Grund für die Beendigung der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft geht nicht auf die Erben über, die Erben sind auch nicht verpflichtet eine Meldung abzusetzen.

Für das dem Tod folgende Kalenderjahr/Beitragsjahr bestehen keine Verpflichtungen mehr. Warum melden die meisten Erben die Verstorbenen trotzdem ab, erstens moralische Verpflichtung und zweitens erstatten alle (zumindest die ich kenne) Vereine, Versicherungen usw die Beiträge anteilig kurz nach dem Zeitpunkt der Meldung.

Insofern ist der oben geschilderte Fall wohl nur ein bedauerlicher Einzelfall, sofern es um gestorbene und nicht ausgetretene Mitglieder geht. Das Problem liegt in der fragwürdigen Struktur, Ortsvereinsmitglieder zahlen Beiträge an den Verband, sind aber nicht Mitglieder, und das ganze verknüpft mit einem Zwangsabo.

Das Problem ließe sich ganz einfach lösen - Trennung von Beitrag und Zeitschrift. Der an den Verband abzuführende Beitrag wäre dann gering, ließe sich staffeln - Vereine mit bis zu 10/25/50 Mitgliedern usw zahlen x Beitrag.

Meldungen der Ortsvereine an den LV zum 8.1. des Jahres wären nicht nötig, sind auch jetzt nicht nötig, da hilft ein Blick in die Beitragsordnung: LV führen die Beiträge in drei gleichen Raten zum 1.4, 1.7., 1.10 ab, sowie einer Schlussrate (mit Korrekturmeldungen) ab.

Die Beitragsordnung sieht bei Eintritten nach dem 1.7. des Jahres einen hälftigen Beitrag vor, dies logisch verknüpft bei einem Todesfall - hälftige Beitragserstattung bei Todesfall vor dem 1.7, 6 Monate bis zur Schlussrate sollten doch ausreichen um die Meldung zu verarbeiten.
 
nagel.d Am: 10.12.2023 12:20:52 Gelesen: 1658# 52 @  
Von welcher Größe eines Ortsvereins reden wir hier? Ich bin da der Meinung der Ortsverein bekommt eher mit wenn eines seiner Mitglieder verstirbt als der Landes-/Bundesverband oder eine überregionale Arbeitsgemeinschaft. Und da liegt es in der Hand des Verantwortlichen diese Meldung weiterzuleiten. Und wenn ich lese dass es Daten zur Korrekturmeldung gibt warum wird dann hier so ein Wirbel darum gemacht.

Man sollte nicht einfach alles dem Landes- oder Bundesverband in die Schuhe schieben die Verantwortlichen sollten mal überlegen was sie dafür getan haben.
 
Ron Alexander Am: 10.12.2023 17:18:39 Gelesen: 1541# 53 @  
Schönen Sonntag Nachmittag,

Ich bin Mitte des Jahres meinem lokalen Ortsverein beigetreten, mit mir sind wir nun knapp 10 Personen.

Wir haben jetzt begonnen kurze Philatelistische Vorträge zu halten, dass ist dann sehr spannend. Ich selbst habe beispielsweise Vorträge über die Postgeschichte des Heimatdorfes und das Sudetenland gehalten. Wir wollen das jetzt auch weiter ausbauen und interessierten dann die Möglichkeit geben bei diesen Vorträgen teilzunehmen um so dann ggf. Den ein oder anderen interessierten zu gewinnen. Erster Vortrag dazu wird wohl die Postgeschichte der Heimat werden.

Grüße,
Ron
 
Polarpost040 Am: 10.12.2023 18:51:34 Gelesen: 1472# 54 @  
@ nagel.d [#52]

Viele Vereine haben in ihrer Satzung stehen, dass der Jahresbeitrag z.B. erst bis zum 31. März bezahlt werden muss. Erst dann kann der Kassierer anfangen zu mahnen. Das wird er aber nicht immer gleich am 1. April machen, denn als Ehrenamtlicher muss er das mit Beruf und Familie, eigenem Urlaub usw. vereinbaren. Dann dauert es weitere Wochen, bis eine Zahlung kommt oder auch nichts, also keine Zahlung und keine Antwort. Das kann vielfältige Gründe haben, z.B. lange Krankheit, langer Kur- oder Krankenhausaufenthalt, Demenz oder auch Arbeitsüberlastung im Beruf (Hobby steht ganz hintenan und die Verpflichtung zur Beitragszahlung wird übersehen oder verschoben und dann vergessen).

Es folgt dann eine zweite Mahnung und danach vielleicht ein Anruf. Oft klappt es, aber oft auch nicht. Dann hört man z.B., dass das Mitglied per E-Mail gekündigt habe, aber es ist keine Mail beim Vorstand angekommen. Oder man hört von Angehörigen, dass das Mitglied ein Pflegefall geworden ist oder sogar nicht mehr lebt, was bei der üblichen Altersstruktur in Briefmarkenvereinen gar nicht so selten ist.

Sicherlich kann man auch scharf schießen und Mitglieder bei Nichtzahlung sofort aus dem Verein ausschließen oder einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken. So kann man Mitglieder, die gerne weiterhin im Verein bleiben wollen, verprellen und regelrecht aus dem Verein treiben. Das wäre eine Situation, welche nicht im Interesse der Vereine und Verbände liegen kann.

Laut Protokoll des LV Norddeutschland zum Landesverbandstag vom 2.4.2023 wurde bekannt gegeben, dass 2022 insgesamt vier Vereine mit zusammen 118 Mitgliedern aus dem Verband ausgetreten sind. Weitere 73 Einzelmitglieder verlor der Verband zum Teil sicherlich durch Tod, aber auch aus anderen Gründen, die mir nicht bekannt sind. Von zuvor (Jahresende 2021) 1129 Mitgliedern waren zum Jahresende 2022 nur noch 938 übrig, was ein Minus von 17 % ist.

Fakt ist doch, dass Vereine, wie der große Heilbronner Verein aus Unzufriedenheit mit den Verbänden aus selbigen austreten. Die oftmals berechtigte Kritik sollten die Verbände sich dringend zu Herzen nehmen, um weitere Austritte zu vermeiden.

Dazu gehört ganz sicher die Frist 8. Januar.

Zitat aus [#52]:

Ich bin da der Meinung der Ortsverein bekommt eher mit wenn eines seiner Mitglieder verstirbt als der Landes-/Bundesverband oder eine überregionale Arbeitsgemeinschaft. Und da liegt es in der Hand des Verantwortlichen diese Meldung weiterzuleiten

Erfahrungsgemäß kommen zu den Tauschtreffen und Mitgliederversammlungen nur ein Bruchteil (10-15 %) und fast immer die gleichen Mitglieder. In einer Kleinstadt bekommt man vielleicht irgendwie noch mit, wenn ein Mitglied verstorben ist. In Großstädten wie Hamburg, Frankfurt oder München sieht das anders aus. Aktiv Todesanzeigen zu durchforsten kann ja wohl nicht ernsthaft vom Verband erwartet werden! Mein Verein hat ca. 100 Mitglieder gleichmäßig in ganz Deutschland und sogar in Europa verteilt. Wie viele Tageszeitungen müsste man hier durchforsten ? Und nicht jeder Verstorbene wird mit einer Todesanzeige bedacht.
 
opti53 Am: 10.12.2023 19:31:03 Gelesen: 1440# 55 @  
Hallo,

nach meiner Erfahrung als Kassenwart eines lokalen Vereins ist es am besten, wenn man eine hohe Abbuchungsquote hat. Dann ist der Aufwand, nicht bezahlten Beiträgen hinterherzulaufen, durchaus tragbar. Mitunter bekommen wir dann bei abgewiesener Abbuchung mit, dass ein Mitglied verstorben ist (oder es wurde nur das Konto geändert). Aber auch das kommt bei uns nicht häufig vor.

Eine weitere Möglichkeit ist unser Vereinsblatt, das quartalsweise erscheint. Manche Mitglieder bekommen es per eMail, andere per Brief. Wenn dann ein Brief nicht zugestellt werden kann oder die eMail-Adresse nicht mehr existiert, wird es auch da Zeit, mal nachzufragen.

Da der BDPh die Philatelie per Post verschickt besteht auch die Möglichkeit, auf unzustellbare Sendungen hingewiesen zu werden.

Am besten wäre aber ein aktives Vereinsleben, bei dem man seine Mitglieder (oder wenigstens einige von ihnen) kennt. Wir sehen bei den Vereinsabenden auch nur etwa 10 % der Mitglieder regelmäßig. Aber bei 90-Jährigen haben wir auch dafür Verständnis, wenn sie nicht mehr kommen können.

Und wenn jemand von den Direktzahlern mal die Überweisung vergessen hatte, konnten wir uns im Folgejahr auf eine Nachzahlung einigen. Soviel finanziellen Puffer sollte man schon haben, dass man dadurch nicht gleich Pleite geht.

Viele Grüße

Thomas
 
Lars Boettger Am: 10.12.2023 20:26:19 Gelesen: 1403# 56 @  
@ opti53 [#55]

Manche Mitglieder bekommen es per eMail, andere per Brief. Wenn dann ein Brief nicht zugestellt werden kann oder die eMail-Adresse nicht mehr existiert, wird es auch da Zeit, mal nachzufragen.

Hallo Thomas,

wir haben zwar kein Vereinsblatt, aber wir informieren regelmäßig alle Mitglieder per Brief über Veranstaltungen des Vereines. Das, in Zusammenhang mit einem Abbuchungsauftrag und einem gut gefüllten Bankkonto, führt dazu, dass wir uns über die seit Jahrzehnten bekannten Meldedaten keine Gedanken machen müssen. Es ist immer traurig, wenn ein Vereinsmitglied stirbt. Aber in der Regel bekommen wir es zeitnah mit.

Beste Grüsse!

Lars
 
nagel.d Am: 10.12.2023 20:54:46 Gelesen: 1380# 57 @  
@ Polarpost040 [#54]

In meiner Aussage habe ich bewußt geschreiben OV (Ortsvereine) bekommen es ehr mit, da die Mitglieder meist aus dem Ort kommen und ich unterstelle einmal, daß selbst der Ortsverein in Hamburg, Frankfurt oder Berlin soetwas auch mitbekommen, da diese auch dort auf örtlich regionaler Basis arbeiten oder will man hier einem weismachen, daß es in den Großstädten nur einen Ortsverein gibt? Ich bezweifel und verneine das mal.

Und in [#51] wurden auch sogenannte Zahlungs- und Meldefristen genannt. Daraus ergibt sich für mich daß Austritte zum Jahresende unter die Meldefrist 8.1. fallen und zum 1.10 die korrigierte Meldefrist abläuft, da dann die Beiträge für das Folgejahr berechnet und festgesetzt werden.

Das einzige was ich sehe ist, dass der Ortsverein mal mit Beiträgen in Vorkasse treten muss.
 
chris63 Am: 10.12.2023 21:53:14 Gelesen: 1352# 58 @  
@ nagel.d [#57]

Präzisierung, wir hatten nur ein Beispiel mit der Meldefrist für Ortsvereine an den LV Südwest bis 8.1. des Jahres.

Wie andere Landesverbände die Meldefristen für ihre Ortsvereine regeln ist mir unbekannt.

Die Raten in gleicher Höhe zum 1.4, 1.7, 1.10 des Jahres beziehen sich auf die Zahlungen der Landesverbände an den BDPH.

Ende des Jahres werden die ersten 3 Raten in gleicher Höhe für das folgende Jahr geschätzt und festgelegt. Mit der Schlussrate werden dann die Unterschiede zwischen Schätzung am Ende des Vorjahres und dem Istbestand des laufenden Jahres ausgeglichen.

Es ging nur darum aufzuzeigen, das keine Notwendigkeit für eine Meldung mit der genauen Mitgliederanzahl zum 8.1. des Jahres besteht.

Und, sofern das Beispiel wahr ist, wie Gegeneinander statt Miteinander gepflegt wird.

Nachtrag: Satzung LV Bayern § 6.1
Die Mitgliedsvereine des LV (Bayern) zahlen einen Jahresbeitrag, berechnet entsprechend der Zahl ihrer Vereinsmitglieder am 30.11
 
nagel.d Am: 11.12.2023 10:17:16 Gelesen: 1143# 59 @  
@ chris63 [#58]

Nachtrag: Satzung LV Bayern § 6.1

Die Mitgliedsvereine des LV (Bayern) zahlen einen Jahresbeitrag, berechnet entsprechend der Zahl ihrer Vereinsmitglieder am 30.11

Wenn diese Passage stimmt, bezieht sich dies auf das zurückliegende Jahr, für das kommende Jahr kann ich zum 30.11. des Vorjahres ja keine Zahlungen vornehmen, da ich ja die Zahlen der Mitglieder des kommenden Jahres erst am 1.1. des neuen Jahres melden kann (Austrittsfrist zum 31.12. bei Vereinsjahr = Kalenderjahr bzw. Kündigungsfrist 3 Monate vor Ende des Vereinsjahr).
 
drmoeller_neuss Am: 11.12.2023 11:04:25 Gelesen: 1107# 60 @  
kopiert aus dem Thema "Thema: Heilbronner Philatelisten Verein: Austritt aus Landesverband Südwest und BDPh!", da es auch bei anderen Ortsvereinen Austrittgedanken anfeuert.

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@ alle mitlesenden Landesverbandsfunktionäre (hallo Lars B.):

Könnte man nicht eine einfache Regelung für alle Zahlungen an Verbände einführen:

Auf Antrag und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstattet der Landesverband dem Mitglieds(Ort-)verein bereits gezahlte Verbandsbeiträge für das laufende Jahr zurück, wenn die dem Verein geschuldeten, entsprechenden Mitgliedsbeträge uneinbringlich sind, zum Beispiel bei Tod des Mitgliedes oder nach einer erfolglosen schriftlichen Mahnung mit Fristsetzung.


Es gibt genügend Ortsvereine, die sitzen auf einem fünfstelligen Vermögen. Da ist die Übertragung von vielleicht 40 Euro von einem Geldsammelverein namens Landesverband mit einem sechsstelligen Vermögen auf einen anderen Geldsammelverein eher ein akademisches Problem.

Es gibt aber auch Vereine, die nicht auf Rosen gebettet sind. Den würde eine solche Kulanzregelung helfen. Ausserdem sehe ich hier ein psychologisches Problem, das sich die Ortsvereine als Inkasso missbraucht sehen. Die meisten Kassenwarte werden in der Praxis viel zu bequem sein, um beim Landesverband ein paar Euros anzufordern.
 
Richard Am: 11.12.2023 11:34:14 Gelesen: 1079# 61 @  
@ drmoeller_neuss [#60]

[i]erstattet der Landesverband dem Mitglieds(Ort-)verein bereits gezahlte Verbandsbeiträge für das laufende Jahr zurück, wenn die dem Verein geschuldeten, entsprechenden Mitgliedsbeträge uneinbringlich sind, zum Beispiel bei Tod des Mitgliedes oder nach einer erfolglosen schriftlichen Mahnung mit Fristsetzung.{/i]

Bedeutet: Wenn endlich am 5.12. die schriftlichen Mahnungen mit Fristsetzung verschickt wurden, wird bei Nichtzahlung kurz vor Jahresende der Beitrag vom Landesverband (und damit auch Bundesverband) zurückerstattet, obwohl sämtliche Leistungen, wie Mitgliederzeitschrift, bereits erbracht wurden.

Und da kurz vor Jahresende der Schatzmeister des Landesverbandes gerade Skiferien macht, geht die Rückzahlung erst im Januar raus ? Da sind die Kassenprüfer, wenn sie genau sind, viel zu tun.

Das heisst aber auch

Vermutlich müsste per HV-Beschluss die Satzung bei allen Landesverbänden und beim BDPh geändert werden. Das dauert dann insgesamt 2 bis 3 Jahre.

Du kannst ja den Antrag bei der nächsten HV Deines Landesverbandes stellen oder stellen lassen.

Eine schöne Woche allen, Richard
 
chris63 Am: 11.12.2023 11:36:00 Gelesen: 1076# 62 @  
@ nagel.d [#59]

Die im Netz verfügbare Satzung schreibt nur 30.11. ohne Bezug zu einem Jahr, ob dies im Orginal auch so ist habe ich nicht geprüft.

Die weiteren Paragraphen versuchen die Beitragspflichten zu präzisieren.

Wenn ich die Satzung interpretieren müsste, würde ich davon ausgehen die Beitragszahlung an den LV erfolgt bis zum 31.3 oder mit Nachfrist zum 30.4 auf Basis der Mitgliedszahlen zum 30.11 des Vorjahres, weiter dann eine Zahlung am 30.11. des laufenden Jahres und zwar für nachgemeldeten Mitglieder (Eintritte während des Jahres vor 1.7., bzw. nach 30.6 hälftiger Beitrag).

Nach Verlust von 60 % der Mitglieder in den letzten Jahren das Verfahren für Neueintritte explizit zu beschreiben - sportlich.

Um auf die Überschrift des Themas einzugehen, als Vereinsvorsitzender würde ich auf eine Beitragsordnung meines LV drängen, die

- in sich eindeutig und widerspruchsfrei ist

- praktikabel ist und für eine faire Lastenverteilung bietet

- nicht Bestandteil der Satzung ist (sonst ständige Satzungsänderung), z.B. BDPH näheres regelt die Beitragsordnung

- die Regeln für Beschlüsse über die Beitragsordnung in der Satzung bestimmen
 
drmoeller_neuss Am: 11.12.2023 12:12:03 Gelesen: 1043# 63 @  
@ Richard [#61]

Warum denkt Ihr alle so kompliziert? Ich schlage eine Kulanzregelung vor, über die im Einzelfall der Vorstand des Landesverbandes entscheiden kann. Dafür muss man nicht die Satzung ändern, da die Beitragspflicht im Grundsatz bestehen bleibt.

Vielleicht sollte man das so juristisch wasserdicht verpacken:

"Zuschuss für durch Beitragsausfälle betroffene Ortsvereine:

Auf Antrag gewährt der Landesverband dem Mitglieds(Ort-)verein einen Zuschuss in Höhe von xx EUR für uneinbringliche Mitgliedsbeträge, zum Beispiel bei Tod des Mitgliedes oder wenn eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung erfolglos bleibt. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die die Beitragsausfälle betreffenden Mitglieder beim Landesverband gemeldet sind."


Dass der Zuschuss xx genau den abzuführenden Beiträgen an den Landes- und Bundesverband entspricht, ist eben Zufall.

Im übrigen gehe ich davon aus, dass diese Regelung gar nicht gross in Anspruch genommen wird. Es geht um das psychologische Moment; der Schatzmeister des Ortsvereines ärgert sich über den unnachgiebigen Landesverband und setzt alle Hebel in Bewegung, damit der Ortsverein aus dem Landesverband austritt.
 
nagel.d Am: 11.12.2023 13:12:50 Gelesen: 998# 64 @  
@ chris63 [#62]

Mit diesen Ausführungen hast du recht. In der Satzung können zwar Termine geregelt sein, die dann näher in der Beitragsordnung spezifiziert sind. Die Daten belaufen sich immer auf das laufende und nicht auf das zukünftige Geschäftsjahr (Kalenderjahr).
 

Das Thema hat 64 Beiträge:
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